Was darf ein Versicherungsmakler in Rechnung stellen?
Mein Versicherungsmakler hat mich bei meiner BU Versicherung und bei der Umsetzung, die zu einer Leistungszahlung geführt hat, gut beraten und mir geholfen. Jetzt, nach der Auszahlung, stellt er mir seine Bemühungen in Rechnung. Davon war vorher keine Rede. Ich dachte ach, das würde zu seinen Aufgaben gehören. Natürlich bezahle ich ihm die Summe gerne, aber ist das sein Recht? Außerdem setzt er mich unter Druck, witere Versicherungen, die ich aber nicht für sinnvoll halte, bei ihm abzuschließen.
4 Antworten
Wenn es sich um einen Bruttotarif handelt, bei dem für den Abschluss eine Courtage geflossen und auch eine Bestandspflegevergütung gezahlt wird, sind damit alle Ansprüche gegenüber dem Kunden abgegolten und es darf nichts weiter in Rechnung gestellt werden.
Sollte es sich aber um einen Nettotarif handeln kann das anders aussehen. Schau bitte mal in deinen Versicherungsmaklervertrag.
Ist problematisch. Grundsätzlich KANN der Makler neben seiner Provision auch dem Kunden eine Rechnung stellen und von dem nochmal Geld bekommen. Das ist per se MÖGLICH. Fraglich ist, ob er dich darüber aufgeklärt hat oder ob du irgendeinen Vertrag mit ihm abgeschlossen hast, aus dem das hervorgeht, denn im Endeffekt hätte er dich über den Preis für seine Bemühungen etc. informieren MÜSSEN.
So viel zum Abschluss von Versicherungen. Beim weiteren Bearbeiten und bei der Hilfe in diesem Sinne bin ich persönlich auch überfragt, da würde ich persönlich es tatsächlich auch für nachvollziehbar halten, dass er dir eine Rechnung schreibt, denn das Auskunft geben zu sowas und dir dabei zu helfen deine Ansprüche durchzusetzen fällt in meinen Augen nicht unbedingt in die direkte Maklertätigkeit, in der es in erster Linie darum geht die Versicherungen zu verkaufen bzw. die Abschlüsse zu vermitteln.
Insofern sehe ich die Rechnung eigentlich als nachvollziehbar, auch wenn er dich über den Preis hätte informieren müssen.
Wenn er dich allerdings unter Druck setzt weitere Versicherungen abzuschließen, würde ich mir einen anderen Makler suchen.
Alles Liebe
Zuerst einmal Danke. Nein, er hat mich vorher nicht aufgeklärt, steht auch nichts im Maklervertrag. Was mich stutzig macht ist die Tatsache, dass er das Geld nur mündlich gefordert hat und keine Rechnung schreiben möchte (die würde durch die Ust noch höher ausfallen). Auf der einen Seite bin ich ihm sehr dankbar, was er scheinbar auszunutzen versucht, andererseits möchte ich dem nicht Vorschub leisten. Ich denke, dass ich auf jeden Fall eine Rechnung verlangen sollte.
Schau mal in Deinen Beratungsvertrag.
ja da steht: "wenn nicht anders vereinbart, dann bezahlt der Versicherer", und eine andere Vereinbarung gibt es nicht.
Dann dürfte das nicht legitim sein.
Wie viel will er denn und wie viel Zeit hat er verbraucht?
Das kommt darauf an, was vereinbart wurde.
Ein klassischer Versicherungsmakler bekommt Provision von der Versicherung. Du trägst keine weiteren kosten
Hast du jedoch einen Honorarvertrag abgeschlossen, so zahlst du pro Leistung die vereinbarten Summen
Im Beratervertrag kann ich dazu nichts finden.