Krankenversicherung bei Geringfügiger Beschäftigung?
Hallo Leute,
ich arbeite bei Rewe als Aushilfe, habe einen 8h Vertrag, werde also Stunden bezahlt in der Regel bekomme ich so 380€/Monat. Ich arbeite erst seit November 2020 dort. In dem ersten Monat habe ich auch wirklich nur 8h pro Woche gearbeitet und habe letztendlich 380€ verdient. Bevor ich dort angefangen habe wurde ich von Rewe bei meiner Versicherung angemeldet. So und im Februar habe ich auf einmal eine Rechnung von meiner Krankenversicherung (der TKK) bekommen von 244€ für den November letzten Jahres. Gleich danach habe ich bei rewe angerufen, und mir wurde gesagt dass ich für jeden Monat in dem ich unter 450€ liege, obwohl ich keinen Minijob sondern einen Aushilfsjob habe, von rewe bei der knappschaft angemeldet werde und für jeden Monat in dem ich darüber oder bei 450€ liege bei meiner Krankenversicherung. Und jetzt bekomme ich für jeden Monat in dem ich nur 380 verdient habe eine Rechnung von 244€. Ich wusste das vorher nicht mir wurde das nicht gesagt und keiner aus meinem Umfeld wusste das, auch nicht die anderen Aushilfen. Und jetzt frage ich mich ob das denn sein kann, dann ich mehr als die Hälfte meines Gehaltes abgebe nur weil ich nicht „genug“ verdient habe. Und das ich jeden Monat bei einer anderen Versicherung angemeldet werde. Wir haben auch gleich unseren Versicherungsmakler kontaktiert und er wusste auch nicht, dass es sowas gibt. Ich würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand helfen kann. Bleibt alle gesund :)
3 Antworten
Nein da stimmt was nicht.
Vermutlich will Rewe auf deine Kosten Geld sparen. Aber um das zu klären wirst du mit normaler Argumentation wahrscheinlich nicht weiter kommen.
Ich an deiner Stelle würde tatsächlich ein Anwaltliches Beratungsgespräch suchen. Ich weiß nicht ob du für einen Beratungsgespräch-Gutschein qualifiziert bist aber gehe schwer davon aus das ein Brief von einem Anwalt mit Spezialisierung Arbeitsrecht ausreicht um das mit Rewe zu klären. Das wäre also innerhalb von einem oder zwei Monaten günstiger als es so zu belassen.
Natürlich kannst du dich vorher auch informieren ob dir ein Beratungsgutschein zusteht.
Nach kurzem Überfliegen müsste diese Seite hier richtig sein:
Ich sagte aber Anwaltliches Beratungsgespräch bei einem Anwalt Fachrecht Arbeitsrecht.
Den so wie ich das aus der gesetzlichen Krankenversicherung kenne ist man da eigentlich immer entweder über die Arbeit oder über die Familienversicherung versichert.
Es ist Absolut unsinnig das ein minder verdienender 2/3el seines Einkommens für die Krankenversicherung ausgeben soll. Wenn man einen schlecht laufenden Betrieb hat mag das ok sein aber ansonsten ist das nicht im Sinne der Gesetze. Kann natürlich sein das das eine Gesetzeslücke ist aber ich sehe nach wie vor nicht das das so sicher ist wie du behauptest.
Gar kein Vorwurf gegen dich, wollte nur die Idee des Anwaltes aus dem Kopf des Fragenden bringen :-)
Der Fragestellende ist offensichtlich privatversicherungspflichtig. Hat sich aber freiwillig entschieden diese Versicherung bei der gesetzlichen abzuschließen.
Für privat versicherte ist der Beitrag nicht vom Einkommen abhängig. (Gerade deshalb wechseln Gutverdiener ja in die PKV).
Ist blöd gelaufen, dass es gerade 2/3 vom Einkommen ist, aber das sind nun mal die Spielregeln, wenn man (in diesem Fall die Eltern) nicht in der GKV sind. Ist keine Gesetzeslücke, sondern bewusst so gemacht. Damit Privatversicherte nicht hin und her springen und sich die Rosinen rauspicken, sprich in gut laufenden Monaten Privat, in schlecht laufenden GKV, zu Lasten aller beitragszahler.
Versicherungsmakler? Bist du Privat oder Gesetzlich versichert?
Ist das dein einziges Einkommen? Was machst du sonst noch? Studieren/Anderer Job, etc.?
Das mit dem Versicherungmakler verstehe ich nicht! Daher bitte ich um Erklärung.
im text steht "Wir haben auch gleich unseren Versicherungsmakler kontaktiert und er wusste auch nicht"
Über den Makler holt man sich in der Regel eine Privatversicherung, was die Ausgangslage dramatisch verändert. Von daher wollte ich das nochmal in Erfahrung bringen, bevor ich eine Antwort gebe
Ich arbeite nur bei rewe als Aushilfe. Habe aber einen Studienplatz für April diesen Jahres. Mein Einkommen richtet sich immer nach den Stunden die ich eingeteilt wurde und wie oft man für jemanden einspringt. Ein festes Gehalt habe ich nicht.
Ich bin gesetzlich, war aber vorher privat. Da mein papa noch privat versichert ist, kennt er da jemanden der auch sagt dass das nicht sein kan
Wie viel Stunden du genau arbeitest ist irrelevant. Auch dass du ab April studierst ist irrelevant, da wir momentan Februar haben. Die Versicherung nach Studententarif beginnt ab dem 1. Kalendertages ab dem Monat, in dem das Semester beginnt.
Bist du jetzt im Moment gesetzlich versichert oder erst ab Studienbeginn? Bis zu deinem Ausbildungs-/Studienbeginn sind nämlich deine Eltern für die Versicherung zuständig. Da es aber bei Privatversicherten keine Familienversicherung gibt, musst du hier eben einen vollen (für Kinder in der regel reduzierten) Beitrag der Privatversicherung zahlen. Der Beitrag der Privatversicherung richtet sich dabei nicht wie bei der gesetzlichen nach dem Einkommen, sondern ist fest. Egal ob du 8h bei Rewe arbeitest oder als Deutsche Bank CEO 3 Millionen € bekommst.
Deshalb wäre es echt gut, wenn du erstmal heraus findest, wie dein Versicherten Status gerade ist?
Danke. Ich bin gesetzlich versichert seit August 2020. Und laut meinem Arbeitgeber bin ich für den November 2020 gesetzlich „freiwillig“ versichert weil ich keine 450€ verdient habe
Nein, das hat nichts mit den 450€ zu tun.
Freiwillig Versichert bedeutet, dass du dich privat versichern musst (eben wegen deinem Vater), dich aber freiwillig dazu entschieden hast dich bei der GKV zu versichern.
Der Beitragssatz für die Gesetzliche Krankenversicherung beläuft sich für freiwillig Versicherte auf: 14,00% vom Einkommen, Mindestens aber 148,63€ PLUS den Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse. Deine 244€ erscheinen mir etwas hoch, aber 160-200€/Monat sollten hinkommen.
Genaueres findest du in § 9 SGB V. Ist nicht ganz leicht das Thema. Aber eigentlich sollte man sich VORHER damit beschaffen und nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Das Problem ist, dass Krankenversicherungspflicht besteht und der strittige Zeitraum ja in der Vergangenheit liegt. Du kannst dir jetzt nicht mehr Rückwirkend eine andere Versicherung organisiern, da der Schadensfall schon - bzw. eben nicht - eingetreten ist.
Das ist so wie wenn du dein Auto versicherst, dann das ganze Jahr kein Unfall baust und am Ende des Jahres dein Geld zurück willst.. geht eben nicht :D
Danke. Aber dass ich meine Versicherung selbst tragen „muss“ wenn ich die 450€ nicht erreiche wusste ich nicht und ich hätte gedacht, dass rewe einen vorher in Kenntnis setzt. Denn meine Personalbearbeiterin bei rewe hat nur gesagt das sie mich anderswo angemeldet hat, und wenn meine Versicherung noch fragen hat, sollen sie sich bei ihr melden. Da ich die Rechnung dafür erst im Februar erhalten habe obwohl es um den November geht hatte ich ja gar keine Chance zu reagieren oder wenigstens für den Januar um mehr Stunden zu bitten. Also meinen Sie da kann man nichts mehr machen außer einfach zahlen?
Und laut rewe hat es wohl was mit den 450€ zu tun denn wenn ich so viel verdiene übernehmen sie es bzw versichern mich und wenn nicht dann muss ich es selber zahlen. Im November habe ich 380 verdient und muss es selber bezahlen. Im Dezember habe ich 461 verdient und muss die Versicherung nicht selbst übernehmen
Ich kann dir versichern, dass es nichts mit den 450€ zu tun hat. Vermutlich weiß das die Damen im Personalbüro nicht, weil im REWE von der Putzfrau bis zum Filialleiter alle gesetzlich Versichert sind und alle hundert Jahre mal ein Privatversicherter Student aufkreuzt.
Aber dass ich meine Versicherung selbst tragen „muss“ wenn ich die 450€ nicht erreiche wusste ich nicht und ich hätte gedacht, dass rewe einen vorher in Kenntnis setzt.
Als Versicherungspflichtige Person ist es deine Aufgabe dich um deine Krankenversicherung zu kümmern. Wenn du nicht bei Rewe gearbeitet hättest, hättest du das trotzdem Zahlen müssen. Das ist also weder die Schuld von Rewe, noch ist es deren Aufgabe sich um deinen privaten Kram zu kümmern.
Eigentlich hätten dich deine Eltern darüber aufklären müssen, schließlich sind sie privat versichert und sollten wissen, wie das läuft.
Rewe hat dich auch nicht irgendwo "angemeldet". Das Personalbüro meldet nur, dass Person XYZ mit der Sozialversicherungsnummer 12345 im Zeitraum a-b da gearbeitet hat. Die Rechnung stellt die GKV.
Jetzt mach dir keinen Kopf drüber, ist blöd gelaufen und du hast ein paar hundert Euro in den Sand gesetzt (warst ja dafür immerhin versichert), aber sind Peanuts im vergleich zu dem, was du nach deinem - hoffentlich sehr erfolgreichen Studium - verdienen wirst.
Lass dir das eine Lehre sein, in Zukunft deine Verantwortung Wahrzunehmen und dich um dein Kramm zu kümmern und nicht warten bis andere irgend etwas machen um sich im nachhinein zu beschweren. Eigenverantwortung darf man von einem Studenten erwarten.
Ab deinem Studiumsbeginn zahlst du dann den studentischen Beitrag (110,69€). Darin enthalten ist dann die Krankenversicherung für werksstudentische Tätigkeit, also bis 20h/Woche.
Viel Erfolg!
Alles klar vielen Dank für Ihre Zeit und Hilfe schönen Abend noch :)
Wo warst Du denn vor der Beschäftigung krankenversichert?
bevor ich bei der Techniker Krankenkasse war war ich privat bei der HanseMerkur über meinen Vater versichert
Man muss nicht immer gleich die Anwalt-Karte ziehen, wenn einem die eigene Situation nicht passt. Nach den Informationen die hannah1234622 jetzt in meiner Anwort unten nachgeschoben hat, ist hier alles rechtens zugegangen.
Außerdem hat der Arbeitgeber grundsätzlich nichts mit den KV-Kosten zu tun, da er diese nur abführt und nicht einbehält. Im Gegenteil, umso höher deine KV-Kosten, umso höher fällt der Arbeitgeberanteil aus.
Ein Anwalt ist hier reine Zeit- und (Steuer-)Geldverschwendung, zudem unnötiger Konflikt mit dem Arbeitgeber, der einem immerhin einen Job gegeben hat.