Pflichten des Versicherungsmaklers?
Hallo
wenn ein Versicherungsmakler den Vertrag kündigt, welche Pflichten hat er dann?
Muss er mir die Kündigungsfrist mitteilen?
Muss er mir eine Aufstellung der bei ihm befindlichen Versicherungen zukommen lassen?
oder muss ich mich dann selbst um alles kümmern und alle Versicherungen anschreiben?
4 Antworten
.... die hast Du mit ihm doch vereinbart, schaue also in Deinen Vertrag, wo sonst sollte es stehen, was Dein "Vertreter" darf und was nicht.
Er hat doch sogar eine diesbezügliche Vollmacht von Dir bekommen!
Mein Makler jedenfalls hat die alleinige Potenz zu walten und zu schalten, kennen doch viele auch vom Makler Check24.
ja, muss er alles machen
gesetz kenne ich nicht dazu, allerdings könnte das in den agb`s stehen
wenn ein Versicherungsmakler den Vertrag kündigt, welche Pflichten hat er dann?
- die Kündigungsfrist beträgt für den Makler mindestens einen Monat zum 01. das muss selbstverständlich im Kündigungsschreiben angegeben werden. Die Kündigung durch den Makler bedarf der Schriftform. (die Kündigung durch den Mandanten ist grundsätzlich auch fristlos und soweit nichts anderes im Maklervertrag vereinbart wurde, in Textform möglich)
- SEHR WICHTIG! Er muss zwingend alle ihm erteilten Maklervollmachten, sofern vorhanden, in Urschrift zurückgeben und sollte sich den Empfang bestätigen lassen. Entweder durch Zustellungsurkunde (Einschreiben) oder Empfangsbestätigung.
- er muss innerhalb 6 Monaten, alle Daten und Dokumente die den Mandanten betreffen vernichten sofern/sobald sie nicht mehr benötigt werden und die Vernichtung Dokumentieren.
- eine Aufstellung aller vorhandenen Versicherungen und sonstiger vermittelter oder betreuter Verträge ist nur auf Veranlassung des Mandanten erforderlich, da dem Mandanten alle Dokumente ebenfalls durch die Vertragspartner zugestellt wurde. Auf Verlangen hat er eine komplette Aufstellung zu überreichen. Dazu ist er im Sinne der DSGVO ohnehin verpflichtet.
- Auch nach Beendigung des Mandats haftet der Makler weiterhin für seine ausgeführten Beratungen solange die Verträge noch bestehen.
- Er muss die Vertragspartner über das Mandatsende informieren, darf ab Wirksamkeit der Kündigung weder Dokumente noch Versicherungsleistungen annehmen und muss diese ggf. zurücksenden.
Von welchem Vertrag redest du ?
A ) Der Maklervertrag bzw./und/oder die Maklervollmacht
oder
B) einen Versicherungsvertrag
wenn ein Versicherungsmakler den Vertrag kündigt
Ist doch ziemlich unmissverständlich, oder? Für mich liest sich das eindeutig so, als wenn es um nichts anderes als das Maklermandat selbst geht.
Eine Vollmacht kann man nicht kündigen, sondern nur widerrufen oder entziehen.
Glauben heißt nicht Wissen !
Es ist eben nicht eindeutig aus der Frage abzuleiten.
.... lege Dich nicht an mit dem Kenner Mr...., Fakten kennt er nicht und kann diese auch nicht erlesen, wie Du aus seinem Kommentar ersehen kannst.
Alle können, nur er wieder mal nicht!
superschnelle Antwort - Danke!
gibt es hierfür irgendein Gesetz?
so dass ich schreiben könnte: laut §... sind sie verpflichtet ...