wenn ein Versicherungsmakler den Vertrag kündigt, welche Pflichten hat er dann?
  1. die Kündigungsfrist beträgt für den Makler mindestens einen Monat zum 01. das muss selbstverständlich im Kündigungsschreiben angegeben werden. Die Kündigung durch den Makler bedarf der Schriftform. (die Kündigung durch den Mandanten ist grundsätzlich auch fristlos und soweit nichts anderes im Maklervertrag vereinbart wurde, in Textform möglich)
  2. SEHR WICHTIG! Er muss zwingend alle ihm erteilten Maklervollmachten, sofern vorhanden, in Urschrift zurückgeben und sollte sich den Empfang bestätigen lassen. Entweder durch Zustellungsurkunde (Einschreiben) oder Empfangsbestätigung.
  3. er muss innerhalb 6 Monaten, alle Daten und Dokumente die den Mandanten betreffen vernichten sofern/sobald sie nicht mehr benötigt werden und die Vernichtung Dokumentieren.
  4. eine Aufstellung aller vorhandenen Versicherungen und sonstiger vermittelter oder betreuter Verträge ist nur auf Veranlassung des Mandanten erforderlich, da dem Mandanten alle Dokumente ebenfalls durch die Vertragspartner zugestellt wurde. Auf Verlangen hat er eine komplette Aufstellung zu überreichen. Dazu ist er im Sinne der DSGVO ohnehin verpflichtet.
  5. Auch nach Beendigung des Mandats haftet der Makler weiterhin für seine ausgeführten Beratungen solange die Verträge noch bestehen.
  6. Er muss die Vertragspartner über das Mandatsende informieren, darf ab Wirksamkeit der Kündigung weder Dokumente noch Versicherungsleistungen annehmen und muss diese ggf. zurücksenden.
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