Einbauküche vom Vormieter abkaufen, wieviel darf er verlangen?
Ich bin vor 6 Wochen in eine Mietwohnung eingezogen, deren Vormieter die 20 Jahre alte Einbauküche für 250 € vom Vermieter abgekauft hat. Bei der Wohnungsübergabe war der Vormieter nicht zugegen. Die Küche hat er in einem sehr sehr unsaubere Zustand hinterlassen und der Wasserhahn hing Lose daneben. Es fehlte die Gegenmutter. Das hatte er aber mit den Einschüben des Gefrierfaches verdeckt, so dass ich dieses erst am Folgetag gesehen habe. Ich musste einen neuen Wasserhahn kaufen und montieren. Den total verdeckten Herd habe ich komplett auseinandergeschraubt und gesäubert. Ich habe ihm meine Meinung dazu dann geschrieben. Nachdem nie ei Wort bezüglich der Küche gefallen ist, schrieb er mir vor 2 Wochen, wo das Geld für seine Küche bleibt. Ich habe nachgefragt, was er dafür noch möchte. Er will die 250 €, die er vor 3 Jahren bezahlt hat. Jetzt droht er , am Wochenende zu kommen und die Küche auszubauen. Welche Rechte hat er denn überhaupt? Ich bin ja bereit, etwas zu bezahlen aber keine 250 €! Kann ich nicht den Wertverlust ausgehend von 250 € in Höhe von 4 % jährlich abziehen ohne, dass er die Küche ausbauen kann? Darf er das überhaupt?
Danke im Voraus !
Anett
6 Antworten
Dieser Rechtsstreit hat mit dem Vermieter nichts zu tun.
Gab es denn eine Vereinbarung, dass du die alte/uralte Küche abkaufst oder nur die Absprache, dass du gestattest, dass der Vormieter sie stehen lassen kann und nicht beräumen muss?
Wenn etwas zu zahlen wäre, dann der Zeitwert. Jährliche Abschreibung 10%, da ist bei 20 Jahren Standzeit schon seit 10 Jahren das Limit überschritten. Eigentlich müsste der Vormieter dir einen Betrag zahlen, dafür, dass er nicht für eine Beräumung aufkommen muss.
- Er kann nicht einfach in Deine Wohnung kommen. Du hast das Hausrecht und kannst es ihm schlicht verbieten.
- Du hast bestimmt noch die Rechnung für den neuen Wasserhahn und ggf. auch für die Montage. Stelle ihm das in Rechnung. (Abzug von seiner Forderung.)
- Rechne dann Deinen Zeitaufwand für das Reinigen der Küche dagegen (je Stunde 15 € darfst Du ohne weiteres verlangen).
- Bleibt dann noch was übrig?
Schließlich ist die Frage, ob es überhaupt einen Kaufvertrag zwischen Dir und ihm gab. Wenn nicht, hat er auch keinen Anspruch. Um die Sache aus der Welt zu schaffen, biete ihm ggf. 50 € oder 100 € an und gut ists.
Baue den neuen Hahn ab und lasse ihn mit der Küche ziehen. Oft genug werden auch Küchen verschenkt, man muß sie nur abbauen.
sofern du dich nicht irgendwo verpflichtet hast, die Küche zu übernehmen:
verständige den Vermieter, dass der Vormieter die Wohnung nicht ordnungsgemäß geräumt hat - setze eine Frist, innerhalb dieser die Küche abgeholt werden muss - schicke dem Vormieter eine Kopie dieses Schreibens - es muss eine ordnungsgemäße Übergabe erfolgen, nicht vergessen - es müssen alle drei Parteien, Vermieter, Vormieter und du beim Ausräumtermin anwesend sein - wenn der Vormieter beim Ausräumen etwas an der Wohnung oder im Hausflur beschädigt, ist das nämlich seine Sache und nicht dein Problem
wenn ich das richtig verstehe, hat der Vormieter die Küche vom Vermieter gekauft, was aber nicht deine Sache ist - du warst an diesem Kaufgeschäft nicht beteiligt
oder hast du eine Wohnung mit Einbauküche gemietet?
Bei der Wohnungsübergabe war der Vormieter nicht zugegen.
Und was sagt der Vermieter dazu? Wenn es vorab keine Vereinbarung gab, dass Du die Küche abkaufst, musst Du auch nichts zahlen.
Hier müssen erst einmal die Eigentumsverhältnisse geklärt werden.