Einbauküche vom Vormieter abkaufen, wieviel darf er verlangen?

6 Antworten

Dieser Rechtsstreit hat mit dem Vermieter nichts zu tun.

Gab es denn eine Vereinbarung, dass du die alte/uralte Küche abkaufst oder nur die Absprache, dass du gestattest, dass der Vormieter sie stehen lassen kann und nicht beräumen muss?

Wenn etwas zu zahlen wäre, dann der Zeitwert. Jährliche Abschreibung 10%, da ist bei 20 Jahren Standzeit schon seit 10 Jahren das Limit überschritten. Eigentlich müsste der Vormieter dir einen Betrag zahlen, dafür, dass er nicht für eine Beräumung aufkommen muss.

  1. Er kann nicht einfach in Deine Wohnung kommen. Du hast das Hausrecht und kannst es ihm schlicht verbieten.
  2. Du hast bestimmt noch die Rechnung für den neuen Wasserhahn und ggf. auch für die Montage. Stelle ihm das in Rechnung. (Abzug von seiner Forderung.)
  3. Rechne dann Deinen Zeitaufwand für das Reinigen der Küche dagegen (je Stunde 15 € darfst Du ohne weiteres verlangen).
  4. Bleibt dann noch was übrig?

Schließlich ist die Frage, ob es überhaupt einen Kaufvertrag zwischen Dir und ihm gab. Wenn nicht, hat er auch keinen Anspruch. Um die Sache aus der Welt zu schaffen, biete ihm ggf. 50 € oder 100 € an und gut ists.

sofern du dich nicht irgendwo verpflichtet hast, die Küche zu übernehmen:

verständige den Vermieter, dass der Vormieter die Wohnung nicht ordnungsgemäß geräumt hat - setze eine Frist, innerhalb dieser die Küche abgeholt werden muss - schicke dem Vormieter eine Kopie dieses Schreibens - es muss eine ordnungsgemäße Übergabe erfolgen, nicht vergessen - es müssen alle drei Parteien, Vermieter, Vormieter und du beim Ausräumtermin anwesend sein - wenn der Vormieter beim Ausräumen etwas an der Wohnung oder im Hausflur beschädigt, ist das nämlich seine Sache und nicht dein Problem

wenn ich das richtig verstehe, hat der Vormieter die Küche vom Vermieter gekauft, was aber nicht deine Sache ist - du warst an diesem Kaufgeschäft nicht beteiligt

oder hast du eine Wohnung mit Einbauküche gemietet?

Bei der Wohnungsübergabe war der Vormieter nicht zugegen.

Und was sagt der Vermieter dazu? Wenn es vorab keine Vereinbarung gab, dass Du die Küche abkaufst, musst Du auch nichts zahlen.

Hier müssen erst einmal die Eigentumsverhältnisse geklärt werden.