Küche in Sozialwohnung?

3 Antworten

Wenn die Küche im Mietvertrag steht und mit vermietet ist, muss der Vermieter sie instandhalten - was er irgendwann bei einem Nachmieter machen möchte, muss dich nicht interessieren. Du hast die Küche mit gemietet, also muss sie funktionieren.

Fordere den Vermieter schriftlich zur Instandsetzung auf, setze eine Frist und ggf nochmal eine kürzere Nachfrist. Alles schriftlich! Danach kannst du dir anwaltliche Unterstützung holen und diese Kosten beim Vermieter geltend machen.

er soll die Küche aus den Mietvertrag nehmen, nach 20 Jahren ist der Wert so wie so Null! Dann holst du dir eine eigen Kücke, die du aber bei Auszug auch abbauen mußt- wenn der Vermieter es verlangt.

Rechtsverbindliche Auskunft erhältst Du nicht hier sondern beim Mieterschutzverein.

Wende Dich an sie.