Wohnungsrückgabe ausmalen?

2 Antworten

Das hängt davon ab, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Soweit keine Renovierung erfolgen muss, wären das absolut übliche Gebrauchsspuren.

Abnutzung oder Zustandsverschl. bei vertragsgemäßem Gebrauch sind mit der Miete abgegolten.

Klar ist auch noch zu schaun, was mietvertraglich zu Schönheitsreparaturen vereinbart ist. Sollten diese nach geltendem Recht unwirksam sein, hat / hätte sich das Streichen erledigt.