Mieter erscheint zu Wohnungsübergabe nicht?
Hallo,
ich bräuchte einen Rat bezüglich meines Mieters. Die Vertrag ist am 15.10. abgelaufen und bis hier hin sollte die Wohnung geräumt sein. Auf Kontakt mit dem Mieter und meiner mitleidenden art hatten wir den Termin aufs Wochenende verschoben, dass dieser die Wohnung leer räumt und wir die Übergabe machen können.
Am Wochenende hat dieser die Wohnung geräumt und es ist noch eine Waschmaschine und ein Fitness Gerät vorhanden. Der Mieter meinte das wir am Folgetag (21.10) die Übergabe machen können. Nach dem Tag war sein Handy nicht mehr erreichbar und er meldete sich nicht zur Schlüsselübergabe. ich habe Ihn zufällig beim Einkaufen getroffen und direkt nachgehackt. Er wäre da gewesen ich nicht und weiteres wurden auf mich belogen. Dann habe ich gesagt, dass er am selben Tag kommen soll und wartete wieder den ganzen Tag ohne Erfolg. Jetzt möchte ich endlich in die Wohnung, dass dieser weiter vermietet wird, ich mein leer ist diese ja bis auf die zwei Geräte.
Leider kann ich den Schaden auch nicht von der Kaution nehmen, da dieser nicht vorhanden ist. Desweiteren hat dieser auch noch 550 Euro an offenen Schulden und die Haustüre hat ebenfalls noch einen Bruch. Aber ich will endlich mit das er mal Weg ist und ich die Wohnung wieder vermieten kann.
Dürfte ich die Polizei dazu bitten, dass diese heute vorbeikommen würden und wir in die Wohnung rein können, dass ich ein Zeugen dazu dann hatte. Einen Schlüssel hätte ich von der Wohnung.
Wegen solchen Menschen verliert man leider seine Gutmütigkeit gegenüber denen die es eigentlich brauchen würden.
Hoffentlich wird mir hier weiter beholfen.
4 Antworten
Die Vertrag ist am 15.10. abgelaufen
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Der Vertrag ist abgelaufen,
- Du kannst die Wohnung selbst besichtigen
- Die Schlösser wechseln
- Photos machen
- Schäden / Mängel festhalten
- ihm einen Bericht über Deine Feststellungen geben
- ggf. informieren, dass Du erforderliche Rep. veranlassen und ihm in Rechnung stellen wirst.
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Was die zurückgelassenen Gegenstände betrifft, kannst Du Dich bei einer evtl. Terminabsprache zur Abholung, mit vergleichbarer Zuverlässigkeit revanchieren.
Mietvertrag ist beendet; man nehme mind. 2 Zeugen mit und dokumentiere den Zustand der Wohnung; schriftlich und Fotos - alle Personen unterschreiben - auf das Protokoll schreibt ihr: in Abwesenheit des Mieters.
die Geräte ausräumen und sicher aufbewahren. Da bereits ein Schaden entstanden ist, ist der Mieter für Schadensersatz verpflichtet.
aber: in der Regel kann ein Mietvertrag nur zum Ende eines Monats gekündigt werden.
Google mal mietrecht.org
Da findest du alles zu deiner Frage bezüglich Aufbewahrungspflicht der Gegenstände.
Tür gewaltsam öffnen, mit Zeugen und Asch lecken.
Ihm alles in Rechnung stellen und einen Mahnbescheid erwirken.
Dann klagen.
Und das alles erstmal vorfinanzieren mit der Aussicht das Geld von dem Mieter in etwa am Sankt Nimmerleinstag zurück zu bekommen. Die Mietschulden die der Mieter noch hat kommen dann auch noch oben drauf.
Und noch etwas, da die Geräte von gewissem Wert sein könnten, sicher einlagern und nur heraus geben, wenn die restlichen Schulden bezahlt sind. (Vermieterpfandrecht!)
Andernfalls selbst verwerten.