Mietwohnung Schönheitsreparaturen bei Übergabe?

1 Antwort

Mit Schönheitsreparaturen hat der Mieter nicht zu tun

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist der Vermieter verpflichtet, die Schönheitsreparaturen an seiner Wohnung auszuführen (§ 535, Absatz 1). ... Mieter können sich beim Auszug an dem Grundsatz orientieren: Sie müssen nicht mehr an Schönheitsreparaturen durchführen oder bezahlen, als Sie selbst verwohnt haben.

Schönheitsreparaturen: Was ist beim Auszug zu tun?

https://umziehen.de/wohnen-leben/schoenheitsreparaturen-mietvertrag-64#:~:text=Laut%20B%C3%BCrgerlichem%20Gesetzbuch%20(BGB)%20ist,%C2%A7%20535%2C%20Absatz%201).&text=Mieter%20k%C3%B6nnen%20sich%20beim%20Auszug,als%20Sie%20selbst%20verwohnt%20haben.

Streichen und Tapezieren sind keine Reparaturen ,und den Boden streichen ist sowieso Vermietersache bei normaler Abnutzung

Generell besteht keinerlei gesetzliche Verpflichtung, eine Wohnung zu renovieren, egal ob bei Auszug, Einzug oder während der Mietzeit. ... Die Renovierung bei Auszug aus Mietwohnungen schreibt kein neues Gesetz vor. Allerdings sind Vermieter gehalten die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.

► Renovierung bei Auszug aus einer Mietwohnung: Neues Gesetz?

https://mietersuche.com/renovierung-auszug-mietwohnung-neues-gesetz/#:~:text=Generell%20besteht%20keinerlei%20gesetzliche%20Verpflichtung,Einzug%20oder%20w%C3%A4hrend%20der%20Mietzeit.&text=Die%20Renovierung%20bei%20Auszug%20aus%20Mietwohnungen%20schreibt%20kein%20neues%20Gesetz,einem%20ordnungsgem%C3%A4%C3%9Fen%20Zustand%20zu%20%C3%BCbergeben.

Gerhart  30.08.2021, 22:11

Der § 535 (1) BGB sagt gar nichts über Schönheitsreparaturen aus. Der Vermieter hat den vertragsgemäßen Zustand der Mietwohnung im Verlaufe der Mietzeit zu erhalten. Damt sind Instandsetzungen gemeint.

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