Mietminderung weil „billig“?
Frage an euch! :-)
Mein Mann und ich sind von unserer zwei Zimmer Wohnung im zweiten Stock vom Wohnhaus, in eine Kernsanierte 3 Zimmer Wohnung ein Stockwerk höher gezogen.
Die Vermieter sind so vollkommen okay und freundlich, wollen aber an jeder Ecke jeden Cent den sie nur können sparen.
und bei uns ist halt (under Achtens) der Boden total billig und die Fußleisten ebenso.
Der Putz an der wand ist total mies gemacht worden sodass der als runter Bröselt.
und zudem was unser Laminat betrifft, im Flur Bereich ich weis echt nicht wie ich das hier beschreiben soll der biegt sich so hoch. Wie ein Hohlraum mitten im Flur. Überall normal aber dort „biegt“ er sich hoch.
Wir haben das den Vermietern per Mail noch nicht gemeldet. Am liebsten wäre eigentlich mein Wunsch auf „Mietminderung“ warum sollen mein Mann und ich 920€ warm Miete zahlen dafür das sich hier der laminat biegt und sich ein Hohlraum quasi bildet und die Fußleisten auch dementsprechend gemacht worden sind (?!?)
also wisst ihr was ich meine? Finde das assi für diese „billig Arbeit“ die von einer unzuverlässigen nicht sauber gearbeiteten Firma gemacht wurde das man dann noch 920€ warm Miete verlangt.
Sorry aber maximal 830€ warm Miete hätte ich gesagt. Aber mehr nicht. Und ich sag euch mal was die kernsanierung fand im Januar/Februar 2021 statt. Weil Ende März 2021 wir dann hier wo wir jetzt sind eingezogen sind.
was sagt ihr ?
Mist das rechtlich / gesetzlich wie auch immer in Ordnung bzw hätte man das Recht dazu eine Minderung der Miete für diese Gründe anzufordern?
6 Antworten
Allein nur eine billige Verarbeitung reicht für eine Mietminderung nicht aus. Im Sinne des Gesetzes wäre es erforderlich, dass die Nutzbarkeit der Wohnung tatsächlich eingeschränkt ist in irgend einem Punkt. Wenn es hingegen eher eine optische Beeinträchtigung ist. liegt kein Mangel im Sinne des Gesetzes vor und eine Mietminderung scheidet aus. Was für deine Wohnung eher zutrifft, kann ich nicht erkennen und das kann hier auch nicht geklärt werden.
Man hat als Mieter einen Anspruch auf eine funktionierende Wohnung. In diesem Sinne soll eine Mietminderung nur ein Druckmittel gegen des Vermieter bieten, einen Mangel zu beseitigen. Es ist aber nicht dafür gedacht, den Mietpreis nachträglich verhandeln zu können. Für Letzteres müsste man bei der Besichtigung schon die Verarbeitung genauer anschauen, nachträglich ist das zu spät.
Du hast es dem Vermieter bereits gemeldet und das ist gut und richtig. Dieser wird sicherlich ein eigenes Interesse haben, bei der ausführenden Firma den Mangel geltend zu machen, gegen die er ja Gewährleistungsansprüche hat. In diesem Sinne hast du gute Argumente, den Vermieter um die Behebung zu bitten.
Kommt drauf an wer die Kernsanierung gemacht hat, aber dein Vermieter könnte das bei der Firma Reklamieren. Als Beispiel das Laminat, wenn es das so biegt, gibt es genau zwei Möglichkeiten: entweder wurde der Boden nass oder er ist nicht schwimmend sonder starr verlegt. Dann steht es an den Wänden an und wenn es sich beim Heizen ausdehnt wölbt sich der Boden. So oder so, würde ich das als üblen Pfusch ansehen und dem Vermieter auch so mitteilen
Wenn die Wohnung saniert wurde, liegt es im Interesse des Vermieters, dass die Leistungen der Handwerker auch ordentlich erledigt werden. Immerhin hat er nicht wenig Geld dafür bezahlt.
Folglich wird er einen Handwerker im Zuge der Gewährleistung beauftragen.
Mist das rechtlich / gesetzlich wie auch immer in Ordnung bzw hätte man das Recht dazu eine Minderung der Miete für diese Gründe anzufordern?
Es kommt auf die konkreten Mängel an. Eine optische Beeinträchtigung, bzw. unerhebliche Mängel berechtigen in der Regel nicht zu einer Mietminderung. Oder anders: Du kannst keine Mietminderung durchführen, wenn nur "billig" saniert wurde.
Ähnlichen Fall hatte ich ebenfalls mal. Habe im Ansatz schon gesehen, dass der Spalt zur Wand beim Laminat aufgrund der Breite des Raumes nicht reichen wird und habe es dem Herrn noch gesagt (hatte bereits den Schlüssel zur neuen Wohnung). Der Handwerker hat es ignoriert und zwei Wochen später war er wieder da, weil es locker 2cm hoch ging.
Reklamieren, es ist ja auch im Sinne des Eigentümers, dass es richtig gemacht wurde.
Bereits bei Mietbginn vorhandene Mängel berechtigen nicht zur Mietminderung. Allerdings hast du trotzdem Anspruch auf eine Wohnung ,die mangelfrei ist. Diesbezüglich also den Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung auffordern, die Mängel zu beseitigen. Dabei diesem ankündigen, dass du bei Verzug von deinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen wirst. D. h., du reduzierst deine Miete um ca. 10 bis 20%, bis der Mangel beseitigt ist. Danach ist der Zurückbehalt nachzuzahlen. Bei einer regulären Mietminderung wäre diese nicht nachzuzahlen.
Im Prinzip und rein rechtlich schon okay, aber muss es gleich die Dampframme sein?
Da ist es doch erst einmal angezeigt, den Vermieter höflich auf die Mängel aufmerksam zu machen und ihn zu bitten, sich ggf. selbst davon zu überzeugen. Dann kann er bei den Handwerkern reklamieren und um Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung bitten.
Macht der Vermieter aber nichts, dann ist Dein Vorschlag genau richtig.