Mietminderung bei Wasserschaden?

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Das AG Berlin-Mitte hat 2020 entschieden, dass der Mieter um 10 % mindern kann, wenn die Dusche nicht nutzbar ist und keine andere Duschmöglichkeit in der Wohnung vorhanden ist (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 05.02.2020 – 15 C 256/19).
https://lexoni.de/magazin/mietminderung-dusche-defekt/

Du musst sogar eine Mietminderung akzeptieren da er dass ja nich voll ausnutzen kann, 30 Prozent würd ich schon abziehen, bis der Schaden behoben is, danach gibts natürlich wieder normale Miete.