Verstopftes Rohr, Wasserschaden?
wir haben Sonntag mehrfach den Vermieter versucht zu erreichen, da das Klo verstopft ist. Sonntag Abend kam dann nunja, „kloinhalt“ aus dem Abfluss der Dusche und der Wanne. Der Vermieter war nicht zu erreichen. Heute haben sie jemanden vorbeigeschickt nach aufwendiger hinterherrennerei (auf deren Arbeit angerufen etc.). Heute kam das Wasser aus dem Flur und wir musste viel von unseren Sachen wegräumen, die teilweise nass geworden sind u.a. Ein Teppich und diverse Handtücher die ich jetzt nicht mehr benutzen möchte.
müssen unsere Vermieter uns die Sachen ersetzen?
zumal scheint ja der Boden unter den Fliesen sehr Feucht zu sein, müssen die dann den Boden aufreißen? Wir haben travertin Böden.
2 Antworten
Nein, der Vermieter muss die entstandenen Sachschäden nicht ersetzen. Einen Notdienst zu beauftragen wäre richtig gewesen.
Das Privateigentum des Mieters muss er nicht ersetzen. So besser?
Sorry ich habe es verlesen. Ich habe gedacht du hast geschrieben der Vermieter muss alles ersetzen
Schade, dass es unser Problem ist, wir haben das Elend ja nicht verursacht. Hätte gedacht dafür hat der Vermieter eine Versicherung.
Frag ihn, vielleicht hat er eine, welche auch solche Schäden abdeckt.
Wenn es einen Notfall gibt und ihr den Vermieter nicht erreicht, dann müsstet ihr selber tätig werden und einen Notdienst beauftragen.
Entsprechend liegt kein Verschulden des Vermieters vor und er hat keine Schäden an euren Sachen zu ersetzen. Eher stellt sich die Frage, ob ihr zu einer Erweiterung des Schadens beigetragen habt und ihm etwas ersetzen müsst.
Okay, aber das Wasser aus dem Boden kommt, war ja Sonntag noch nicht der Fall. Und einen Notfall ist ja immer relativ, also das das Wasser schlecht abläuft ist ja noch kein Notfall und das die fäkalien aus der Dusche kommt war Sonntag Abend. Hätte ich dann nicht bis Montag morgen warten sollen/dürfen?
Wenn etwas über läuft muss man sofort handeln. Egal ob Sonntag. Notfalls muss man abschöpfen bevor etwas über läuft. Da habt ihr nicht ausreichend gehandelt und habt Mitschuld.
Es ist nichts übergelaufen. Das Wasser kam Montag aus dem Boden im Flur, meterweit vom Badezimmer entfernt. Das hätte ich nicht ahnen können das das Rohr innerhalb des Hauses undicht ist.
wir haben keinen Notdienst gerufen, da nichts übergelaufen ist. Man konnte auch noch spülen es ging nur langsamer als sonst.
ich denke wenn ich den Notdienst gerufen hätte, hätten meine Vermieter den Notfall nicht anerkannt und uns auf den Kosten sitzen gelassen. Dass ich Sonntag Nacht die dusche nicht benutzen kann und bis Montag morgen warten muss ist ja auch dann kein Notfall oder was meint ihr?
Stimmt so pauschal nicht ganz.