Verstopftes Rohr, Wasserschaden?

2 Antworten

Nein, der Vermieter muss die entstandenen Sachschäden nicht ersetzen. Einen Notdienst zu beauftragen wäre richtig gewesen.


julyyar 
Fragesteller
 27.12.2021, 14:05

Schade, dass es unser Problem ist, wir haben das Elend ja nicht verursacht. Hätte gedacht dafür hat der Vermieter eine Versicherung.

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Wenn es einen Notfall gibt und ihr den Vermieter nicht erreicht, dann müsstet ihr selber tätig werden und einen Notdienst beauftragen.

Entsprechend liegt kein Verschulden des Vermieters vor und er hat keine Schäden an euren Sachen zu ersetzen. Eher stellt sich die Frage, ob ihr zu einer Erweiterung des Schadens beigetragen habt und ihm etwas ersetzen müsst.


julyyar 
Fragesteller
 27.12.2021, 13:57

Okay, aber das Wasser aus dem Boden kommt, war ja Sonntag noch nicht der Fall. Und einen Notfall ist ja immer relativ, also das das Wasser schlecht abläuft ist ja noch kein Notfall und das die fäkalien aus der Dusche kommt war Sonntag Abend. Hätte ich dann nicht bis Montag morgen warten sollen/dürfen?

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Schurschi1510  27.12.2021, 13:58
@julyyar

Wenn etwas über läuft muss man sofort handeln. Egal ob Sonntag. Notfalls muss man abschöpfen bevor etwas über läuft. Da habt ihr nicht ausreichend gehandelt und habt Mitschuld.

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julyyar 
Fragesteller
 27.12.2021, 14:02
@Schurschi1510

Es ist nichts übergelaufen. Das Wasser kam Montag aus dem Boden im Flur, meterweit vom Badezimmer entfernt. Das hätte ich nicht ahnen können das das Rohr innerhalb des Hauses undicht ist.

wir haben keinen Notdienst gerufen, da nichts übergelaufen ist. Man konnte auch noch spülen es ging nur langsamer als sonst.

ich denke wenn ich den Notdienst gerufen hätte, hätten meine Vermieter den Notfall nicht anerkannt und uns auf den Kosten sitzen gelassen. Dass ich Sonntag Nacht die dusche nicht benutzen kann und bis Montag morgen warten muss ist ja auch dann kein Notfall oder was meint ihr?

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