Wasserschaden Mietminderung?


14.08.2023, 18:51

Die Küchenseite

2 Antworten

 Im Falle eines Wasserschadens ist eine Mietminderung zulässig, auch wenn der Vermieter den Wasserschaden nicht selbst verschuldet hat. Denn als Vermieter ist man verpflichtet, den mangelfreien Gebrauch der Mietwohnung zu gewährleisten.

Ein Mieter, der sein Wohnzimmer wegen eines Wasserschadens nicht oder nur erheblich eingeschränkt nutzen kann, hat ein Recht auf eine einmalige 30-prozentige Mietminderung, wie aus einem Urteil des AG Bochum (Urteil v. 28.11.1978, Az. 5 C 668/78) hervorgeht.

Die sogenannte Hamburger Tabelle könnte hilfreich sein:

Die Hamburger Tabelle

  • Wohnzimmer: 28 Prozent.
  • Arbeitszimmer: 20 Prozent.
  • Schlafzimmer: 12 Prozent.
  • Küche: 10 Prozent.
  • Bad: 10 Prozent.
  • Abstellraum: 7 Prozent.
  • Gäste-WC: 3 Prozent.
  • Balkon: 10 Prozent.

In jedem Fall aber rechtzeitig vorher ankündigen!

Ist denn der Gebrauch der Mietwohnung eingeschränkt oder möchtest du nur Kohle abzocken?

Wenn das alles ist was ich sehe, wäre - für mein Rechtsempfinden - keine Mietminderung gerechtfertigt oder ist die Küche/Wohnzimmer nicht benutzbar? Es sieht eben nur scheisse aus. Das kann man aber beheben.

Ich wäre hier mit einer Mietminderung vorsichtig! Ohne Rechtsberatung würde ich das nicht machen.

Mone1999695 
Fragesteller
 21.08.2023, 12:19

Was ich nicht erwähnt habe ist, dass der Wasserschaden entdeckt wurde weil kein Strom in der Küche ist. Nur der Geschirrspüler und der Herd funktionieren. Anscheinend wurde durch den Wasserschaden eine Leitung beschädigt. Solange der Wasserschaden nicht behoben ist werde ich auch diese Verbraucher nicht benutzen da ich sonst einen weiteren kurzschluss riskiere. Mittlerweile ist die Wand offen und der Schaden kommt von der oberen Wohnung. An der Wohnzimmerwand lösen sich die tappenen und die leisten durch Feuchtigkeit. Das Wasser tropft mittlerweile auf den Boden. Ich habe eine Mietminderung mittlerweile dem Vermieter mitgeteilt.

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