Muss ich herd und spüle ersetzen?

1 Antwort

Zum Herd: Abnutzung/Zustandsverschlechterung bei vertragsgemäßem Gebrauch sind mit der Miete abgegolten.

Zur Spüle: Hier könntest du evtl. schadenersatzpflichtig sein. Wenn du eine priv. Haftpflichtversicherung haben solltest, versuchen das mit dieser abzuklären. Wenn das nicht möglich ist, darf der Vermieter bei erforderlichm Ersatz nur den Zeitwert fordern (Neu für Alt). Wenn das Gerät schon betagt ist (10 Jahre), betrüge evtl. der Zeitwert noch 5 bis 10%.

Zum Fußboden: Die Abdrücke sind Gebrauchsspuren die mit der Miete abgegolten sind.