Vermieter (Wohnungsabgabe) stellt aus fehlenden Duschkopf mir ne komplette Rechnung für Duschgarnitur und die Hanwerkerkosten?

6 Antworten

Der Betrag überrascht mich nicht. Eine Handwerkerstunde liegt bereits bei 50-60 Euro. Und der Handwerker muss ja nicht nur 10 Minuten ein bisschen rumschrauben, sondern auch anfahren, das Material besorgen usw. Dass er dabei vermutlich recht großzügig seine Zeit aufschreibt, ist so normal wie ärgerlich. Und die Artikel kaufen Handwerker nicht im Baumarkt, sondern im völlig überteuerten Sanitärfachhandel (für mich ein kriminelles Kartell).

Der Vermieter oder die Verwaltung verdient an dem Ganzen normalerweise jedenfalls keinen Cent, sondern hat nur zusätzlichen Aufwand. Du könntest vielleicht beim zuviel besorgten Schlauch einhaken, aber Handwerker finden da immer einen Grund: Muss passen, ist von seinem Lieferanten nur im Set zu erhalten, Garantiegründe usw.

Man ist ja hinterher immer schlauer, aber es wäre natürlich sinnvoll gewesen, wenn Du den Duschkopf vorher besorgt hättest. Nimms einfach als Lehrgeld.

Im Übrigen: Auch die Vermieter müssen diese Mondpreise bezahlen, wenn's zu ihren Lasten geht.

Aber mal eine Frage: Du hast in der Wohnung gelebt und darin nie einen Duschkopf gehabt?

Chrstn7 
Fragesteller
 17.07.2021, 22:09

Mich wundert, dass keiner die Frage richtig liest. Das ist ja so als wenn der Vermieter sagt, der Duschkopf fehlt, jetzt wird das ganze Bad neu gefließt. Duschgarnitur und Schlauch waren im einwandfreien Zustand, warum wird das also erneuert?

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tevau  17.07.2021, 22:12
@Chrstn7

Dann fang doch mal an, die Antworten richtig zu lesen. In meiner stand z.B.

Handwerker finden da immer einen Grund: Muss passen, ist von seinem Lieferanten nur im Set zu erhalten, Garantiegründe usw.
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anfahrtskosten und die kaufen natürlich keinen für 10 euro, sondern einen wo sie fett provision kriegen .. also nochmal 60 euro ....

Rechtlich gesehen hätte der V. dir eine Frist setzen müssen, um dem Mangel abzuhelfen, hat er aber nicht sondern hat sofort eine Firma beauftragt. Daraus folgt, dass er die Kosten zu tragen hat.

Aber auch das: Gibt es in deinem Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel mit Begrenzung für Einzelreparatur und Jahressumme?. Wenn ja, würde sich ergeben, dass der V. die Kosten zu tragen hat, da 157 EUR das zulässige Limit übersteigen.

Chrstn7 
Fragesteller
 24.07.2021, 19:03

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 28.02.2018, Az.: VIII ZR 157/17) ist eine Fristsetzung zur Nachbesserung nicht erforderlich.

Der BGH hat im genannten Urteil festgestellt, dass es sich bei dem vorliegenden Schaden (fehlender Duschkopf) um einen Verstoß des Mieters gegen die Obhutspflicht handelt und gerade nicht um einen Schaden, der eventuell durch Durchführung entsprechender Schönheitsreparaturen hätte beseitigt werden können. Diese Abgrenzung ist nach dem Urteil des BGH bezüglich des Erfordernisses einer Nachbesserungsfrist entscheidend. Insoweit hat der BGH im genannten Urteil klargestellt, dass es sich bei dem fehlenden Duschkopf um einen klassischen Schaden an der Mietsache handelt, und nicht um einen solchen, der im Zuge von Schönheitsreparaturen hätte beseitigt werden können.

Dies hat zur Folge, dass diese Obhutspflichtverletzung eine Nebenpflichtverletzung nach § 241 Abs. 2 BGB darstellt, so dass der Vermieter Schadensersatz unmittelbar nach § 280 Abs. 1 BGB verlangen kann. Daraus folgt wiederum, dass eine Fristsetzung nicht erforderlich ist, so dass der Vermieter direkt handeln kann, so wie es hier geschehen ist.

Aufgrund des Alters der Duschgarnitur war ein einzelner Ersatz des Duschkopfes leider nicht mehr möglich, so dass die gesamte Garnitur ausgetauscht werden musste, um den Schaden zu beheben.

So argumentiert die Verwaltung auf meine Fragen, warum mir nicht eingeräumt wurde den Schaden selber zu beheben und warum man die ganze Garnitur austauschen musste.

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albatros  25.07.2021, 13:33
@Chrstn7

Ob man dem Mieter ein Verschulden nachweisen kann, bezweifle ich. Selbst wenn, wäre vermutlich der Grundsatz Neu für Alt anzuwenden, der Vermieter hätte nur Anspruch auf Ersatz des Zeitwertes. Hier ist ja auch vom Alter der Dusche die Rede. Der Dürfte berm. gen Null tendieren.

Wenn es eine wirksame Kleinreparaturklausel gäbe, käme die aber auf Grund der Limitüberschreitung auch nicht zur Anwendung.

Daraus folgt: Der Vermieter trägt die Kosten.

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Warum hast Du bei Erhalt des Übergabeprotokolls nicht gleich reagiert und dem Widersprochen?

Du hättest schreiben können, daß Du den Mangel selbst beheben wirst.

Einen einfachen Duschkopf bekommst Du schon für 15€.

Jetzt hat sie das der Vermieter vergolden lassen mit einem Luxusduschkopf.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Chrstn7 
Fragesteller
 17.07.2021, 21:52

Ich habe bei der Wohnungsgesellschaft angerufen und genau das getan, dann sagte die Mitarbeiterin, sie sei nicht zuständig dafür und man werde sich bei mir melden. Auf die Meldung warte ich bis heute. Ich hatte aber auch nicht mehr die Muße dem hinterherzugehen weil ich mit der neuen Whng beschäftigt war. Demnach habe ich mir gedacht okay dann stellen die mir halt maximal 40 - 50 € in Rechnung dafür.

Ich verstehe nicht warum die Duschgarnitur erneuert wird. Die „alte“ war absolut im einwandfreien Zustand

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tevau  17.07.2021, 21:55
Jetzt hat sie das der Vermieter vergolden lassen mit einem Luxusduschkopf.

Der Vermieter oder die Verwaltung hat kaum eine andere Chance. Der ruft den Handwerker an und beauftragt die Lieferung und Montage eines neuen Duschkopfes.

Wenn dabei ein Luxus-Produkt herauskommt, hat auch nicht der Vermieter etwas davon, sondern der Nachmieter.

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Ja kannst Du,der Vermieter hätte Dir die Möglichkeit geben müssen den Mangel fachgerecht noch selber zu beseitigen,oder beseitigen zu lassen.