Boden-Fliesen gesprungen,wer muss zahlen?
Hallo Ihr Lieben, ich ziehe um und habe am Freitag die Wohnungsübergabe. Ich habe in der Küche auf dem Boden in der Ecke direkt an der Wand eine Fliese die in der Mitte gesprungen ist. Allerdings weiß ich nicht mehr ob das schon beim Einzug so war? Ich glaube schon aber ich weiß es nicht mehr genau. Dokumentiert wurde damals nichts und ich war noch sehr jung. Die Wohnung ist von einer Wohnungsgesellschaft. Ich wohnte 16 Jahre in der Wohnung und das dann irgend wann vermutlich auch etwas mal defekt geht oder Verschleißt ist ja damit auch klar. Wer nun muss die Fliesen bezahlen? Ansonsten verlasse ich die Wohnung in einem einwandfreien Zustand .
Bitte nur ernst gemeinte Antworten.
Vielen lieben Dank.
Ganz liebe Grüße, Tascha
5 Antworten
Wenn der Schaden nicht schon im Übergabeprotokoll des Einzugs vermerkt wurde, ist der Schaden durch deine Nutzung entstanden und du musst es somit zahlen.
An sich wärst du vermutlich verantwortlich für einen Sprung in der Fliese. Andererseits sind 16 Jahre für eine Küchenzeile oder auch den Fliesenspiegel an der Küchenzeile ja auch schon ein ziemlicher Zeitraum, da würde ich vorsichtig vermuten, dass niemand etwas zu einer solchen Gebrauchsspur sagt, wenn die Fliese nicht völlig zersprungen und scharfkantig ist. Gerade wenn es im Randbereich und nicht im unmittelbaren Sichtfeld ist, wird vermutlich niemand was sagen. Ich würde es nicht unbedingt direkt betonen, das müssen die schon selber sehen. Wenn es tatsächlich zur Sprache kommt, würde ich aber auch mal betonen, dass der Fliesenspiegel ja nicht eben jung ist. Womöglich war der Fliesenspiegel ja auch schon in der Wohnung, als du eingezogen bist? So hört sich zumindest deine Aussage oben an. Damit wäre der Fliesenspiegel dann ja noch mal älter als die 16 Jahre Wohnzeit von dir.
Falls es widererwarten tatsächlich darauf hinauslaufen sollte, dass du was bezahlen sollst, denk daran, dass du nicht den Neuwert ersetzen musst, sondern dann nur anteilig irgendwie einen Bruchteil, da ja die Fliese sozusagen schon abgewohnt ist.
T3Fahrer
Super vielen lieben Dank für die nette und ausführliche Antwort. 👍🏻
Eine gesprungene Fliese fällt nicht unter "Verschleiß" oder Abnutzung.
Auch Dein Alter zu Beginn des Mietverhältnisses ist unerheblich.
Wie "Cheetah96" schon sagte: war der Schaden nachweislich bereits vorhanden, als Du die Wohnung übernommen hast ("Übergabe-Protokoll"), hast Du keine Kosten zu tragen.
Ansonsten schon.
Dass bei solch langer Mietzeit ist es ganz normal, dass solche (keinen) Dinge auftreten. Der Schaden ist mit der Miete abgegolten.
Hallo,
also ich habe mich nach 10 Jahren einfach mit dem Vermieter geeinigt, da eine Renovierung und einige Reparaturen anstanden, dass ich nichts übernehmen muss.
Versuche es doch mit einem netten Gespräch bei der Übergabe.
Wie es sonst aussieht sollte im Mietvertrag stehen.
Grüße aus Leipzig