Rücknahme – die meistgelesenen Beiträge

Keine Seriennummer auf Rechnung der Playstation 4 bei Media Markt?

Hallo zusammen,

habe mir vor 2 Wochen bei Amazon eine PS4 bestellt. Mit dieser habe ich dann ein wenig gezockt. Heute und morgen gibt es bei Media Markt eine Aktion, bei der die PS Pakete um 20% reduziert sind. Eine Amazonmitarbeiterin sagte mir, dass es kein Problem ist die gebrauchte PS zurückzugeben, da der Kunde König ist. Daher habe mir das identische Paket bei Media Markt gekauft, das ich auch bei Amazon gekauft habe. Nur mit dem Unterschied, dass ich 80 Euro gespart habe.

Nun zu meinem Anliegen. Ich habe auf meiner Amazon PS schon eine PS+ Karte eingelöst. Ja, ich weiß, dass man diese auch auf die neue PS übertragen kann. Das Ding ist halt, dass ich keine Ahnung habe wie das geht :D Außerdem wären meine ganzen Spielstände weg, wenn ich die PS zurückschicke. Auf der Media Markt Rechnung steht keine Seriennummer der PS, die ich heute gekauft habe und auf dem äußeren Karton habe ich auch keine gefunden. Wäre es nicht möglich den äußeren Karton der bei Amazon gekauften PS zu nehmen, in diese die original verpackte Media Markt PS zu tun und diese dann zu Amazon zurückzuschicken? Damit ist ja einmal mir geholfen und gleichzeitig Amazon, da diese wieder eine "neue" PS verkaufen können. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob Media Markt sehen kann, dass es nicht die bei ihnen gekaufte PS ist, wenn ich innerhalb des kommenden Jahres die Garantie in Anspruch nehmen müsste.

Amazon, Garantie, Media Markt, Rücknahme, PlayStation 4

Defekter blitz über ebay kleinanzeigen, ist es möglich das geld zurück zu bekommen über Paypal?

Guten Tag,

Ich habe bei ebay Kleinanzeigen Ein blitzsistem gekauft. Bei der Anzeige wurde ein System aus 2 empfängern, einem Sänder und 2 Blitzen angeboten. Im chat wurde mir bestätigt, dass alles neuwertig ist und problemlos funktioniert.

Beim ersten kauf habe ich allerdings nur die funksträcke und einen zusätzlichen Filter gekauft, dabei habe ich mit ebay käuferschutz bezahlt. Als es angekommen war war alles in Ordnung. Danach habe ich noch einen der Blitze der gleichen anzeige zusammen mit einem kleinen stativ per paypal bezahlt. Da ich beim ersten verkauf gute Erfahrungen gemacht habe, habe ich dann leuder mit paypal Freunde bezahlt.

Als der blitz langekommen ist musste ich leider feststellen, dass der blitz nicht funktioniert (ein Transistor ist defekt widurch sich die Intensität nicht mehr anpassen lässt) außerdem ist die beiliegende hülle keines wegs in neuwertigem zustand.

Der Verkäufer behauptet das bei Versand nich ales funktioniert hat, dies ist aber ein Fehler der meiner Meinung nach nur sehr unwahrscheinlich beim transport verursacht wurde. Außerdem erkennt man den fehler bei einem einfachen Funktionscheck nicht sofort, da man am blitz trotzdem alles wie gewohnt einstellen kann und er auch auslöst.

Die anderen sachen würde ich am liebsten behalten und nur den Blitz zurückgeben.

Gibt es da noch ne Möglichkeit an das geld zu kommen? Oder ist es zwecklos?

In der anzeige stand Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie, aber der Artikel muss doch der Beschreibung entsprechen oder?

Vielen Dank für eure Hilfe

VG

Handy, Smartphone, Blitz, eBay, defekt, Kleinanzeigen, Käuferschutz, PayPal, Privatverkauf, Zahlung, Rücknahme

Käufer behauptet Smartphone sei defekt?

Vor acht Monaten habe ich ein neues Samsung Smartphone gekauft. Das Smartphone habe ich nie ausgepackt, es war immer in Folie versiegelt. Vor einer Woche hat ein Käufer das Smartphone auf Ebay gekauft. Zahlungsart war Vorkasse. Den Artikel habe ich bei Geldeingang versendet. Jetzt behauptet der Käufer das Smartphone sei defekt (Display flackert auf, wird nicht hell, Grafikkartenfehler).

Daraufhin habe ich den Käufer geschrieben dass ich das Smartphone selbstverständlich zurücknehme und ihm den Betrag zurückerstatte, schließlich will ich meinen Kunden den bestmöglichen Service bieten. Zudem habe ich ihm ein Rücksendeetikett ausgedruckt, dass ich via PayPal bezahlt habe.

Soviel ich weiß hat der Käufer ein Rückgaberecht, falls der Artikel defekt ist. Ich gehe jetzt erst einmal davon aus das der Käufer mir die Wahrheit sagt, möchte ihm nichts unterstellen. Schließlich konnte ich das Smartphone nicht testen, weil die Verpackung in der das Smartphone lag immer in Folie versiegelt war. Vielleicht hat er ja wirklich Recht. Doch was ist gesetzt den Fall, wenn das Smartphone gar nicht defekt ist, der Käufer lügt? Eigentlich kann der Käufer das neue Handy auch gegen ein defektes austauschen, dann wäre ich nicht nur mein Smartphone los, sondern auch mein Geld.

Vielleicht ist das Smartphone auch auf dem Weg kaputt gegangen. Den Artikel habe ich sicher verpackt. Soviel ich weiß muss ich dafür nicht aufkommen, oder?

Der Käufer hat sich sofort an den Ebay Kundenservice gewandt, worauf ich eine Mail von Ebay erhalten habe, in der stand das der Käufer eine Rückgabe beantragt hat. Mich hat er nicht kontaktiert.

So ein Fall hatte ich noch nicht gehabt und bin dementsprechend unsicher. Kenne mich da nicht mit der Rechtslage aus und bevor ich etwas falsch mache wollte ich sicherheitshalber nochmal ein paar Meinungen einholen.

Habe ich alles richtig gemacht oder zu voreilig gehandelt?

Soll der Käufer mir erst einmal Fotos von dem Smartphone zu senden, bevor er es an mich zurückschickt (eventuell könnte es ja ein defektes Smartphone mit Gebrauchsspuren sein)?

Das Smartphone ist aus dem Jahr 2015.

Ich bin übrigens Privatverkäuferin.

Wie würdet ihr euch jetzt an meiner Stelle verhalten?

Handy, Smartphone, Recht, Rücknahme

Ebay verkauf Rücknahme?

Hallo,

Und zwar habe ich letztens eine Lederkombi gebraucht gekauft mit der Angabe, dass der Sohn sie getragen hätte (Also vermutlich Herrengröße und sie sah auch nach Herren aus). Diese habe ich dann später selbst weiterverkauft, weil sie an den Armen locker war. Die Größe ist eine 54. Ich habe angezogene Bilder gemacht, mit einem Pulli drunter und auch angegeben, dass mit meinen Maßen ein Pulli drunter passt.

Meine Maße waren 93kg, 183cm. So stand es auch in der Beschreibung.

Über Ebay hat dann jemand den Artikel gekauft, ohne nochmal etwas nachzufragen.

Nun meldet er sich wieder und meint seine Maße sind 1.80 und 93 kg und die Kombi passt nicht, er will, dass ich die Kombi zurücknehme, da er glaubt es wäre eine Damengröße.

Muss ich den Artikel nun zurücknehmen? Ich glaube ehrlich gesagt, dass sie ihm einfach nicht passt/gefällt und er sie einfach zurückschicken will.

Da sie mir locker saß, kann es ja keine Damengröße sein, wenn ich sogar mehr wiege als er.

--- Die Bilder und noch 13 mehr waren in der Anzeige ----

---- Verkauf über Ebay, nicht ebay kleinanzeigen---

Update:

Er meinte, ihm wäre die Kombi viel zu klein und passt seiner 1.60m kleineren Freundin die bei weitem keine 90 kg wiegt. Dies kann nicht sein, da meine 1.65m Freundin sie auch an hatte und sie ihr wirklich extrem zu groß war. Sie wiegt 60kg. Er besteht weiterhin darauf, dass es eine Damenkombi sei und ich falsch Angaben gemacht hätte in der Beschreibung

Generell macht es doch kein Sinn, dass die Kombi mir zu groß war und ich nochmal größer war wie er und er meint, ihm wäre die Kombi zu klein, obwohl er kleiner ist??

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eBay, Größe, lederkombi, Verkauf, Rücknahme

14 Tag Rückgaberecht beim Privatverkauf vom Auto?

Hallo, habe vor 2 Tagen mein Auto verkauft und nun droht Sie mir mit dem Anwalt wenn ich das Auto nicht zurück nehme. Bitte um hilfe, habe das Geld schon anderweitig ausgegeben. Haben diesen Vertrag von Mobile genutz: https://www.mobile.de/opencms/export/sites/magazine-GERMANY/_pdf/kaufvertrag.pdf?ticket=ST-313758-nEfgZfoUwHC19sv64Hqk-mycas46-1_c01_4201

Da seht das drin:

II. Gewährleistung Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetrete.

Laut Ihrer Werkstatt hat das Auto einige Mängel wie zb Querlenker vorn müssen erneuert werden.

Wir haben auch nicht rein geschrieben von wegen " Gekauft wie gesehen", "Keine Garantie oder Rücknahme", oder das ich das Auto bei mängeln zurück nehme.

Sie will das Auto zurück geben weil einiges defekt ist was Ich selber nicht wusste.

Bist um hilfe, hab keine geld um mir das "Schrottauto" wieder bringen zu lassen.....

Danke

Auto, Anwalt, Autoverkauf, Garantie, Gewährleistung, Privatverkauf, Verkauf, Rücknahme, verklagen

Sattelverkauf von Privat - Muss Verkäufer Rücknahme akzeptieren

Hallo, folgender Fall liegt vor:

Verkäufern ( V ) und Käufern ( K ) treffen auf einer Socialplattform aufeinander. K hat ein Sattelproblem und bekommt keinen Sattler her. V schlägt einen Sattler vor der V selber geholfen und gut beraten hat. In Privaten Nachrichten hat V K die Kontaktdaten gegeben.

Im Nachgang hat V K einen Sattel angeboten, den der Sattler kennt.

Es wurde ein Leihvertrag gemacht, K hat den Sattel zur Probe geholt und einen Termin mit dem Sattler vereinbart um zu sehen ob der Sattel für das Pferd von K passt.

An dem Sattlertermin, der V bekannt war, wurde festgestellt bzw hat V dies erfragt, dass der Sattel grundsätzlich passt allerdings die Polsterung gemacht werden muss. Auf dies hat V allerdings auch schon vorher darauf hingewiesen.

V und K haben daraufhin noch Preisverhandlungen geführt, am Ende wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen. 2 Tage nach dem Sattlertermin und den Preisverhandlungen wurde der Kaufvertrag persönlich bei V im Stall von K unterschrieben, der Vertrag wurde ihr vorher schon zugeschickt zum lesen.

Im Vertrag wurde Ratenzahlung vom Kaufpreis ( 900 € ) vereinbart. Bei Kaufvertragsunterzeichnung wurden 250 € gezahlt, Anfang Februar sollte eine Rate mit 300 € und im März der Rest mit 350€ bezahlt werden.

Der Vertrag wurde am 11.01.2014 unterzeichnet, der Sattlertermin war am 09.01.2014.

V hat K am 06.02.2014 angeschrieben da die vereinbarte Rate nicht eingangen ist. Auf mehrmaliges Anschreiben hat K erst am 09.02.2014 reagiert und nur gesagt sie sei auf Kur gewesen und nicht mehr. V hat dann daraufhin gewiesen dass die Rate 2 Tage später ( genaues Datum angegeben ) auf dem Konto zu sein hat sonst sind rechtliche Schritte zu erwägen. Auch hier kam von K keine Antwort. Erst am Tag des Fristendes kam von K eine Nachricht sie zahlt den Sattel nicht bzw vorerst nciht da er nicht (mehr ) passt und der sattler kommt um zu prüfen ob er passend gemacht werden kann. Im Nachgang kam heraus dass K den Sattel bereits beim Anprobieren durch den Sattler hat ändern lassen wovon V nichts wusste. K verlangt von V die Rücknahme des Sattels.

Wie ist hier die Lage?

Muss V den Sattel zurück nehmen obwohl der Kaufvertrag bereits unterzeichnet wurde nachdem ein Sattler sein ok für K gegeben hat? Es liegt ja kein Fehler oder Mangel am Sattel vor wieso er nicht passt und der Sattel wurde zur Probe mitgegeben und probiert und erst nach 4 Wochen und mehrmaligem Schreiben hat K erklärt der Sattel passt nicht.

Danke für eine Einschätzung!

Sattel, Rücknahme

Wie sieht die Lage aus - wie sollte ich jetzt handeln?

Hallo Leute. Ich habe mir heute über eBay Kleinanzeigen ein gebrauchten MacBook Pro für die Nutzung der Bearbeitung meiner Bilder gekauft.

Das Gerät stammt aus 2016. Das Inserat enthielt die Beschreibung des Geräts und den Hinweis, dass die Taste 2 einen optischen Mängel auswies; ansonsten sei das Gerät in einem guten Zustand.

Privatverkauf unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung.

Der Artikel ist gebraucht und voll funktionsfähig.

Nun ist es so, dass das Gerät sehr schnell an Akku verliert & das normale surfen bei niedriger Helligkeit geschätzt maximal 1 1/2 Stunden möglich sein wird.

Der Hinweis den Akku zu überprüfen und einem Service zu unterziehen wird auch offensichtlich angezeigt. Die Batteriekapazität ist deutlich reduziert.

Wie sollte ich nun am besten vorgehen ? Ich möchte nach Möglichkeit eine Lösung finden, mit dem beide Parteien eiverstanden sind. Habe ich im Ernstfall theoretisch Pech gehabt & muss bei Bedarf einen neuen Akku einsetzen lassen, oder gibt es in solchen Fällen eine andere Regel bezüglich der evtl. Rücknahme? Immerhin wurde die Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen, die Rückname ist damit aber doch nicht betroffen? Ich kenne mich damit nicht aus. Immerhin hat man mich diesbezüglich nicht in Kenntnis gesetzt, meine Entscheidung wäre dann wahrscheinlich anders ausgefallen & ich hätte das Gerät nicht gekauft.

Ich wäre für hilfreiche Antworten dankbar.

Liebe Grüße

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