Bin ich nach einem Privatverkauf noch zur Rücknahme verpflichtet?
Hallo, habe einen ps4 Controller mit Stickdrift verkauft. Beim Controller war sonst alles funktionstüchtig und ich habe keine Mängel bemerkt. Zustäzlich habe ich dies noch in der Anzeige mit dazu gepackt:
Soweit funktioniert beim Controller alles, habe nichts entdecken können hat halt einen Stickdrift
Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an!
Wenn jetzt doch eine Taste nicht mehr funktionieren würde (aufgrund von vielleicht Alter, knapp 2 Jahre) müsste ich dem Käufer das Geld zurückgeben oder wie schaut das aus? Komme aus Österreich! Danke im voraus
2 Antworten
Ich weiß nicht genau, wie es in Österreich funktioniert. Nach deutschem Recht wäre die Frage:
Schreibst du diese Klausel bezüglich Ausschluss der Haftung in jedes deiner Angebote? Falls ja, gilt es als Standardklausel. Ein Haftungsausschluss über AGB bzw. Standardklauseln ist unzulässig und du müsstest das Ding zurücknehmen.
Falls es keine Standardklausel ist, wäre die nächste Frage: War der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bekannt? Falls ja, hättest du das in dein Angebot schreiben müssen und du müsstest das Ding zurücknehmen.
Ansonsten nicht.
Ich weiß nicht, wie genau das in Österreich aussieht, aber ich kann mir vorstellen, dass es zumindest so ähnlich läuft, da Österreich ja auch in der EU ist.
Ich habs in 2 von 4 Angeboten geschrieben. Nur gehts mir darum wenn sonst was auftritt ob ich das zurücknehmen muss weil bei Sony halten die Dinger nicht so lamge
nein, im Privatkauf gelten andere Regeln, nämlich fast keine.
es sei denn du hast arglistig wissentlich verschwiegen dass ein Fehler besteht
jo, wenn das in der Anzeige so drinsteht und du auch nachweisen kannst, ihn nochmal drauf hingewiesen zu haben dann passiert da nix
außerdem ist meines Wissens die Gewährleistung bei Gebrauchtware eh auf 1 Jahr reduzierbar, wenn das gewerblicher Verkauf wäre
Probelm ist Nachweißen kann ich es nicht, ich habs ihm mündlich gesagt (es steht auch schriftlich in der Anzeige drin) und so steht aussage gegen aussage
ok, dann mache einen Screenshot deiner Anzeige. da stehts ja eindeutig drin und derjenige ist auf dein Angebot eingegangen
Also ich habe ihm gesagt das der Controller einen stickdrift hat bzw Habe ihn drauf hingewiesen das ich keine Gewährleistung und Garentie gebe. Habe nur keine Lust auf Streitereien wenn doch was sein sollte