Ich habe vor 2 Jahren eine neuwertige Damentasche von Chanel mit Zertifikat über eBay verkauft, die ich selber privat gekauft habe. Heute meldet sich der Käufer bei mir über seinen Rechtsanwalt und behauptet, die Tasche wäre gefälscht. Der Käufer verlangt von mir nach 2 Jahren die volle Rückerstattung. Der Anwalt schreibt, dass die Tasche bei ihm zur Versendung bereit liegt und an mich versandt werden wird, sobald der Betrag bei ihm eingegangen ist.

Hat der Käufer das Recht nach 2 Jahren von mir volle Rückerstattung verlangen?

Woher kann ich wissen, das es sich um meine Tasche handelt?

Was soll ich machen?