Bin ich nach einem Privatverkauf noch zur Rücknahme verpflichtet?
Hallo, habe einen ps4 Controller mit Stickdrift verkauft. Beim Controller war sonst alles funktionstüchtig und ich habe keine Mängel bemerkt. Zustäzlich habe ich dies noch in der Anzeige mit dazu gepackt:
Soweit funktioniert beim Controller alles, habe nichts entdecken können hat halt einen Stickdrift
Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an!
Wenn jetzt doch eine Taste nicht mehr funktionieren würde (aufgrund von vielleicht Alter, knapp 2 Jahre) müsste ich dem Käufer das Geld zurückgeben oder wie schaut das aus? Komme aus Österreich! Danke im voraus