Erbrecht – die meistgelesenen Beiträge

Erbschleicher in der Familie? Anfeindungen vom Bruder?

Hallo,

Ich bin insgesamt 18 Jahre beruflich im Ausland unterwegs gewesen. Bin vor einem Jahr wieder zu Hause eingezogen da ich eine persönliche Veränderung hatte (Trennung). Ich habe daraufhin ein Studium begonnen um mich wieder neu zu orientieren. Für das Studium bin ich zwischenzeitlich wieder nach Hause zu meinen Eltern gezogen, da ich mir eine Arbeitspause genommen hab um ohne finanzielle Belastungen das Studium in Ruhe zu beenden.

Ich habe einen Bruder der 4 Jahre älter ist (er ist 40 Jahre alt – wohnt in einer anderen Stadt – ca 7 Stunden weg) mit dem ich sehr wenig Kontakt habe.

Ich habe seit längerer Zeit (ca 7 Jahre) bemerkt, dass mein Bruder mich versucht degradieren (Figur etc). (Degradiert mich auch vor seiner Freundin mit der er 10 Jahre zusammen ist)

Diese Sticheleien sind von Jahr zu Jahr immer schlimmer geworden. Wie zb hat er mich vor 4 Jahren (nach 1 Jahr kein Kontakt) angerufen und gefragt ob ich Ihn und seine Freundin im Dezember (eisige Strasse) um Mitternacht zum dreistündig Entfernten Flughafen fahren kann, da sie den Flug erwischen müssen.

Die Kommentare sind schlimmer geworden: meine 7-jährige Cousine war beim Essen dabei und er und seine Freundin haben sich über sie lustig gemacht. Seine Freundin meinte, dass sie schockiert sei, dass sie keine ganzen Sätze sprechen kann. Und mein Bruder meinte, „vielleicht säuft sie(meine cousine) im Swimming pool ab“. Grausame Kommentare. Meine Cousine is die einzige Tochter meines Onkels. Er hat ein kleines Unternehmen. Es ist im Testament festgelegt, dass mein Bruder das Unternehmen bekommen, wenn mein Onkel keine direkten Nachfahren hat. Als die Frau meines Onkels schwanger wurde hat die Freundin meines Bruders gesagt: „Scheiße“

Oder er findet eine Tablette am Boden auf der Straße und fragt mich 2x ob das meine Tablette sei.. ich hatte NIE ein Tablettenproblem oder sonstiges…

Letztes Jahr im Sommer haben wir einen Familienausflug gemacht. (Eltern, Bruder und ich). Meine Mutter, Bruder und ich haben die Treppen genommen um auf einen Turm zu kommen. Mein Vater blieb unten da er Höhenangst hat. Als wir wieder die Treppen runtergegeben sind (meine Mutter ganz vorne, dahinter mein Bruder und als letztes war ich) hat mein Bruder sein Gesicht zu mir nach Hinten gedreht, hat gegrinst und hat die Hände so gehalten als ob er meine Mutter Schubsen würde. Meine Mutter hat nichts gemerkt, da sie sich auf die Treppen konzentriert hat.

Auf meine Mutter ist ein Haus mit einem Garten geschrieben. Meine Mutter hat mir gestern erzählt, dass mein Bruder seit Jahren Druck auf sie ausübt. Er hat sogar gefragt, ob es nicht besser sei, wenn er Alleinerbe ist und dann dafür sorgt, dass eine Verteilung zwischen uns ist. Meine Eltern sind noch fit und gesund. Ich sehe keinen Grund über dieses Thema aktuell zu reden. Meine Mutter ist total belastet!

Ich bin verzweifelt, weil ich absolut nicht weiß, wie ich mit der Sache umgehen soll.

Soll ich meinen Eltern von dem Vorfall im Turm erzählen?

Danke für den Rat!

Mutter, Angst, Erbrecht, Eltern, Erbschaft, Psychologie, Bruder, Familienprobleme, Geschwister, Streit

Nutzungsvereinbarung Grundstück - Gültigkeit bei Verkauf?

Ich habe eine Frage zum Immobilienrecht

Es gibt ein Grundstück (Gartenfläche) mit zwei fremden Grundstückseigentümern – im Grundbuch sind diese ohne konkreten Flächenzuordnung! einfach mit jeweils ½ Eigentumsanteil vermerkt .

Die Flächen wurde dann mit einer nicht dinglichen Vereinbarung / ohne Grundbucheintrag zwischen A und B aufgeteilt und über die letzten 30 Jahre so gelebt. In dieser Vereinbarung wird nur beschrieben, wer welche Grundstücksteile nutzen darf. Es gibt keinen Vermerk zu Laufzeit / Kündigung, Tod usw… Da aus DDR-Zeiten findet sich auch kein Bezug zum späteren WEG und den dortigen Definitionen

Jetzt ist B verstorben und die Erben verkauften ihren 1/2 Anteil an C.

Ich als C möchte als neuer Eigentümer nun mit A die ursprüngliche Zuordnung der Flächen etwas anpassen.

A weigert sich jedoch mit der Begrünung, dass die alte Nutzungsvereinbarung weiter Bestand hat und für sie uneingeschränkt gilt.

Daher meine Frage, ob das wirklich so ist und wenn ja auf welcher rechtlichen Grundlage die Nutzungsvereinbarung weiter gültig sein könnte. Der Notar hatte die Vereinbarung im Kaufvertrag als existent aber nicht bindend vermerkt und zu einer dinglichen Vereinbarung geraten. Aber der Kaufvertrag für das 1/2 ist ja nur mit den Erben von B und mir © geschlossen worden, Der 1/2 Anteil von A war ja beim Verkauf nicht betroffen, A hat also auch nicht mit den Kaufvertrag gezeichnet.

Vielen DANK!

Garten, Recht, Erbrecht, Grundstück, Nutzungsrecht, Nutzungsänderung, Wohneigentumsrecht, Wirtschaft und Finanzen

Sorgen um das Erbe meines Mannes?

Mein Mann (29) und ich (29) wohnen schon seit einigen Jahren in einer Neubauwohnung mit 4 Zimmern seiner Eltern und zahlen ihnen jeden Monat eine Miete. Sein Zwillingsbruder wohnt in einer Wohnung mit 4 Zimmern im Haus seiner Eltern und zahlt ebenfalls Miete, jedoch um einiges weniger als wir.

Nun hat meine Schwiegermutter beschlossen, dass mein Mann in Zukunft die Wohnung in der wir aktuell leben erben wird, der Bruder hingegen bekommt die Wohnung wo er gerade lebt, plus das ganze Haus (zwei weitere Wohnungen) mit großem Garten, sobald sie in ein Seniorenheim umzieht. Der Wert beider Immobilien wurde geschätzt, da das Haus etwas älter ist, soll es anscheinend auf einen ähnlichen Betrag kommen, wobei sein Garten und eine der drei Wohnungen nicht mitgerechnet wurden. Nun ist das Haus zwar älter, sie wollen es jedoch sanieren und dann haben sie ein Haus mit drei Wohnungen und Garten, während mein Mann eine Wohnung ohne Garten hat.

Ich mach mir aus zwei Gründen etwas Sorgen, dass es nicht gerecht aufgeteilt wird: einerseits hat sein Bruder in Zukunft zwei Wohnungen für seine zwei Kinder, sie haben also ausgesorgt, während wir zwar eine neuere Wohnung haben, jedoch bekommen unsere Kinder nichts. Zweitens hat das Haus viel mehr Potential, sie können einen weiteren Stock bauen, sie können das Haus vergrößern und haben einen riesigen Garten, während wir in dieser Wohnung nichts verändern können. Zudem sind zwei der vier Räume mit Fenstern in einen Innenhof, wo kaum bis gar kein Licht rein kommt. Zudem bezahlen wir monatlich 1000€ Miete, solange die Eltern leben. Wenn wir von einer normalen Lebensdauer ausgehen, haben wir die Wohnung "abbezahlt", bevor er sie erbt. Der Bruder zahlt nur 500€ und darf irgendwann auch aufhören, er kauft somit eine der drei Wohnungen ab und bekommt die restlichen geschenkt.

Liege ich hier falsch, wenn ich denke, dass es nicht zu 100% fair ist? Oder übersehe ich hier etwas? Was würdet ihr tun? Ich bezahle schließlich mit und ich möchte auch das beste für unsere Kinder, ich will nicht, dass sie irgendwann fragen, wieso ihre Cousins eine Wohnung bekommen, und sie nicht.

P.s. ich beantworte gerne alle Fragen, falls was unklar war.

Leben, Finanzen, Kinder, Wohnung, wohnen, Geld, Umzug, Beziehung, Erbrecht, Erbe, Eltern, ausziehen, Beziehungsprobleme, Ehe, Familienprobleme, Konflikt, Schwiegereltern, Schwiegermutter

Umgang mit Geld/Vermögen von insgesamt 400.000 Euro bei einem Ehepaar über 80 Jahren ohne Sinn und Verstand?

ein Paar über 80 Jahre alt, auf dem Dorf in eigenem Hause lebend, spart weiterhin sehr viel Geld an und sind sehr unzufrieden, streiten oft.

Einen Urlaub (z.B. barrierefrei) gönnen sie sich nicht, obwohl es die Angehörigen schon angeboten haben, auf das Haus aufzupassen ect.

Haus und Bargeld insgesamt Wert von 400.000 Euro- die Sparkasse bat beide zu einem, Termin, um zu klären, was mit den angelegten Geldern weiter geschehen solle?

Der Vater will der Tochter alles vererben, der Sohn soll aufgrund von Streitereien höchstens den Pflichtteil erhalten...der Sohn weiß davon nichts- stirbt also der Vater, erhält zunächst die Mutter alles, wenn sie verstirbt, soll die Tochter alles erben (inkl. Haus, Grundstück)

Die Tochter ist leider gesundheitlich eingeschränkt und lebt in Göttingen, die Eltern 100km entfernt auf dem Dorf. Sie hat viele Therapien und Arztbesuche, möchte daher lieber in der Stadt wohnen bleiben....ein Zusammenleben mit beiden Eltern ist nicht möglich, da beide sehr aggressiv sind und sich immer heftig angehen...

In dem Haus könnte die Tochter auch jetzt nicht einziehen, da es keine Einliegerwohnung gibt und nichts umgebaut wurde, der Vater will dies auch auf keinen Fall...

er gibt der Tochter immer heimlich 50 Euro in Bar, wenn sie zu Besuch kommt...die Mutter solle davon nichts wissen...

Wenn eine ausländische Pflegekraft einziehen wollte, müsste dann nicht auch erstmal eine Wohnung für die Arbeitskraft dort geschaffen werden???

was soll man diesem alten Ehepaar für einen Rat geben?

Senioren, Mutter, Pflege, Familie, Wohnung, Geld, sparen, Beziehung, Erbrecht, Erbe, Familienrecht, Vater, Pflegegeld, Psychologie, Krankenkasse, Notar, Pflegeheim, Pflegekasse, Sparkasse, Streit, Vermögen

Hilfe! Probleme mit Hartz4.Wie Anteil an Haus (Erbe) schützen?

Wer die Frage direkt lesen will kann runter scrollen. Sie ist gekennzeichnet (fett und kursiv geschrieben)

Hallo Leute, habe ein riesen Problem das sich leider nicht in ein paar Sätzen niederschreiben lässt. Und zwar folgendes:

Ich hatte in den letzten Jahren einige Schicksalsschläge zu ertragen. Unter anderem wurde bei mir eine chronische körperliche Krankheit diagnostiziert durch die ich meinen sicheren Job verloren hab und mich neu orientieren musste. Andere Dinge liefen ebenfalls suboptimal. Also es kamen viele Dinge zusammen. Der Tropfen der das Fass zum überlaufen gebracht hat war das meine Mutter letztes Jahr schwer erkrankte und auch verstorben ist. Ich bin dann völlig in ein Loch gefallen und befinde mich seit 3 Tagen in einer psychiatrischen Einrichtung. Auf das alles näher einzugehen würde den Rahmen sprengen.

Ich habe 1/8 des Hauses geerbt in dem mein Vater und meine Mutter lebten. Mein Vater wohnt noch da drin. Der Mensch der soviel durch machen musste (mein Vater) und stets alles dafür tut das er anderen helfen kann, wird jetzt aufgrund meiner Probleme, meines Versagens und meiner Unfähigkeit noch mehr bestraft. Er hat immer noch hohe Schulden auf das Haus die er aber mit Ach und Krach abzahlen kann. Das Haus war (oder ist) sozusagen sein Lebenswerk. Er hat wirklich keinen Euro über und lebt sehr bescheiden. Da er schon vor meiner Mom in Rente ging waren die beiden schon auch darauf angewiesen das sie noch arbeiten geht und so hat das dann immer alles gepasst.

Jetzt zur eigentlichen Frage: Wir sind gerade dabei hartz4 zu beantragen. Und es läuft daraus hinaus das ich mein geerbten Abteil auszahlen lassen muss. Dieser hat einen Wert von ca. 20.000 Euro. Das Problem ist das mein Vater ja noch Schulden abbezahlen muss und absolut kein Geld hat. Ich kann nicht damit leben das mein Vater jetzt solche Probleme bekommt. Alles wird schlimmer und schlimmer. Kann man denn gar nichts tun? Gibt es keine Hintertür? Das darf doch alles nicht wahr sein. Gibt es eine Seite im Internet bei der man Anwälte kostenlos solche Dinge fragen könnte?

Für eure Antworten bin ich zu tiefst dankbar. Ich weiß einfach nicht mehr weiter.

Haus, Recht, Anwalt, ALG, Erbrecht, Erbschaft, ALG II, Hartz IV, Wirtschaft und Finanzen

🏍️ Motorrad Kaufvertrag : wer kann mir diese Kaufbedienung erklären?

Hallo Leute,

🕊️..Ein frohes neues friedliches, erfolgreiches und gesundes Jahr, wünsche ich euch.

Folgendes ist passiert, ein Freund hat ein altes Motorrad von seiner Erbengemeinschaft angeboten bekommen. Es handelt sich um ein sehr altes Motorrad aus den 70er Jahren. Die anderen Erben sind damit einverstanden das er das Motorrad übernehmen kann.

Allgemein findet solch eine Erbenregelung mit einem Kaufvertrag statt. Die anderen Erben haben das Motorrad von einem Sachverständigen geprüft. Allen ist bekannt dass das Motorrad verschiedene Dellen und Kratzer hat. Der derzeitige Verkaufswert beträgt : 900,- Euro.

Im Kaufvertrag steht folgende Bedienung, welcher mein Freund und auch ich nicht gänzlich verstehe :

📋 ...

1)..Das Motorrad wird unter Ausschluss der Sachmängel Haftung verkauft.

2)..Diese Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängel Haftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

3)..Gegebenenfalls noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.

Im Internet habe ich kein besseres Fahrzeug Verkauf - Muster gefunden, welches vereinfacht für eine solche Erben Übertragung geeignet ist. In einem solchen Formular müssten die Ausgleichszahlungen, für die anderen Erben eintragbar sein. Vielleicht hat jemand einen Tipp, wo ich ein besseres Formular finde ?

Eine Streichung des Hinweises von Punkt 1. bis 3. wurde von der Erbengemeinschaft abgelehnt ! .. somit hat mein Freund, welcher das Motorrad übernehmen möchte, Angst später Probleme zu bekommen, obwohl er diese Schäden am Motorrad doch gar nicht gemacht hat.

Vielen Dank für eure Interesse und eure Hilfe ..💙

Gruß Mirco

Motorrad, Rechtsanwalt, Erbrecht, Erbe, Kaufvertrag, Gesetz, Fahrzeug, Erbengemeinschaft, Jura, Jurastudium, Kaufmann, Kaufvertragsrecht

Soll ich den Erbverzicht unterschreiben?

Mein Papa ist 90 Jahre alt. Er besitzt eine 80 m² Wohnung, die in zwei Wohnungen geteilt werden kann. Es waren früher zwei Wohnungen, und man muss nur eine Mauer errichten, wo jetzt eine Tür ist, und schon sind es wieder zwei. Daneben wird er auch noch Barvermögen besitzen, keine Ahnung wie viel.

Ich habe einen Bruder und eine Schwester. Sie würden die Wohnung bekommen. Ich selber habe zwar dreißig Jahre dort gewohnt, würde da aber nicht mehr wohnen wollen.

Mein Bruder und meine Schwester würden die Wohnung nicht verkaufen wollen, haben aber auch nicht das Geld, um mich auszuzahlen.

Dann gibt es da noch etwas anderes. Mein Vater hat mich beim Kauf meiner 27 m² Eigentumswohnung, in der ich jetzt wohne, damals großzügig unterstützt. Er hat sie ungefähr zur Hälfte bezahlt. Damit sieht er sich bezüglich dem Erbe relativ entlastet.

Er sieht, dass ich gut untergebracht bin und eine regelmäßige Alterspension beziehe. Ich würde auch nicht eine andere Wohnung kaufen wollen. Ich brauche also nicht unbedingt Geld, höchstens als Reserve, wenn meine Wohnung aus irgendeinem Grund irgendwann nicht mehr bewohnbar wäre. Wenn zum Beispiel der Lift nicht mehr funktionieren würde, hätte ich vielleicht ein Problem, weil ich im achten Stock wohne.

Ich bin außerdem kinderlos, meine Geschwister haben Kinder und da braucht man natürlich auch Geld, und mein Papa sorgt sich natürlich auch um seine Enkel.

Nun hat er mir einen vagen Vorschlag gemacht. Er möchte mir finanziell nach seinem Tod zwar schon eine gewisse Summe zukommen lassen. Er würde ein Sparbuch für mich anlegen.

Andererseits ist er sich nicht sicher, ob er angesichts seines hohen Alters vielleicht selber noch viel Geld braucht, für Pflege oder Altersheim. Er hat auch eine zwanzig Jahre jüngere Lebensgefährtin, die er auch im hohen Alter nicht verlieren will, und da spielt Geld oft eine Rolle.

Sein Vorschlag, über den er angeblich nach Weihnachten dann einmal persönlich mit mir reden will, wäre folgender, so wie ich das verstanden habe: Er legt ein Sparbuch für mich an, das ich nach seinem Tod bekomme, VORAUSGESETZT es existiert noch und er hat das Geld nicht aus vorhin genannten dringenden Gründen selbst aufgebraucht. Außerdem sagte er, ich müsse eine Verzichtserklärung auf die Wohnung unterschreiben, die meine beiden Geschwister unter sich aufteilen und die sie ja nicht verkaufen wollen.

Wenn das Sparbuch möglicherweise nach seinem Tod nicht mehr existiert, gehe ich leer aus.

Familie, Erbrecht, Erbe

Problem meine Verwandtschaft durch ein erbe zu finden?

Hallo guten tag liebe leser/innen ich bin sehr verzweifelt und benötige den ein oder anderen ratschlag wie oben angegeben.

Habe vor paar monaten ein erbe angetreten und für dieses erbe richtig anzugehen für den erbschein benötige ich von meinem opa väterlicherseits angefangen die geburtsurkunden von meinem

opa ( vorhanden),

Vater (vorhanden)

Meines vaters schwestern (nicht vorhanden)

Deren kinder also meinen Cousin u.o. Cousinen wenn es welche geben sollte( nicht vorhanden)

Meine und meine schwester ihre ( vorhanden)

Und die von meinem kind und ihrem kind (vorhanden)

Jetzt mein folgendes problem habe extra vorhanden und nicht vorhanden in klammern gesetzt damit es vil etwas sinnbildlicher ist.

Ich konnte ein paar geburtsurkunden beantragen aber die von meinen tanten nicht da ich nie kontakt mit ihnen hatte und da brauche ich (adresse namen und geburtsdatum). Mit meinem vater habe ich seit meinem 5ten lebensjahr keinen kontakt gehabt und werde diese auch nicht bekommen da er alles dran setzt nichts mit mir zu tun haben zu wollen. (Wasn Arsch)...

Egal auf jeden fall habe ich mir einen anwalt bei geholt und er konnte mir diesbezüglich nicht weiter helfen habe im internet recherchiert wie ich das irgendwie zurück verfolgen kann aber leider schlug dies auch fehl. Stammbuch wird nicht mehr vom standesamt vergeben auch nicht auf anfrage. Nur noch geburts heirats und sterbe urkunden aber keine bücher mehr.

Kann mir eventuell da jemand helfen vielleicht einen ratschlag oder jemand der das selbe auch vielleicht mitgemacht hat und wie man an diese informationen am besten kommt auch wenn es mit umwegen wäre aber es wäre mal einen weg um mal klarheit zu bekommen wie ich es am besten angehen könnte.

Ich würde mich sehr über die hilfe freuen und bedanke mich schonmal im vorraus bei jeder kleinen hilfe die ich bekommen kann. Sollten nich unklarheiten sein bitte einfach fragen und antworte sofort.

Liebe grüße und lieben dank für die hilfe und infos.

Erbrecht, Erbe, Erbschaft

Darf eine Grundsicherungsempfängerin Erbe ausschlagen?

Kind B und C sowie Mutter kaufen gemeinsam ein Haus.

Kind A will nicht mitmachen - will ungebunden sein auch aus beruflichen Gründen.

Kind A wird Pflegestufe 5 (=Wachkomma) und wird fortan in dem Haus gemeinsam von Kind A und B ohne Pflegedienst aufopfernd gepflegt.

Mutter stirbt.

Im Testament hat sie Kind B und C zu gleichen Teilen als Erbe eingesetzt. Ferner hat sie ausführlich im Testament noch erklärt, warum Kind A nichts erben soll. In der Begründung steht, das Kind B und C sonst das Haus verkaufen müssten und damit eine Pflege wie bisher für Kind A nicht mehr erbracht werden könnte.

Das heißt: Kind A würde durch Einforderung des Pflichtteiles sich selbst schaden.

Gesetzliche Betreuerin fordert Auszahlung des Pflichtteiles.

Ergänzung: Dieses Haus ist weitgehend barrierefrei

Folgende Maßnahmen wurden getätigt.

  • Kind A bekommt größtes und schönstes Zimmer da so Umgang mit Patientenlifter und andere Pflegemaßnahmen leichter sind und sie mit dem großen Panoramafenster einen Blick in die freie Natur hat.
  • Alle Pflege Hilfsmittel die man nur denken kann sind vorhanden inkl. Deckenlift im Badezimmer.
  • Schon vor dem Erbfall haben Kind B und C Klimaanlage und Notstromversorgung angeschafft.
  • Pflegeaufwand ist - laut Pflegebericht - größer als die Anzahl der Wochenstunden also größer 168 Stunden/ Woche Grund ist, dass eine 24 Stundenpflege für erforderlich erachtet wurde + einige Tätigkeiten die man nur zu zweit ausführen kann.
  • Tag- und Nachtwache sind sichergestellt
  • täglich zweimalige Mobilisierung in den Rollstuhl
  • regelmäßige Ausflüge z.B. auch zur Bundesgartenschau mindestens einmal die Woche außer im Winter aber auch da gibt es Spaziergänge nur deutlich kürzer

Kein noch so gutes Pflegeheim könnte diesen Betreuungsaufwand leisten.

Muss meine Schwester den Pflichtteil einfordern, damit das Amt für Grundsicherung diesen verwerten kann?

HILFSWEISE FRAGE:

Könnte Pflichtteil auch mit Wohnrecht ausgeglichen werden.

Da sie bereits vor dem Erbfall hier wohnte, handelt es sich doch nach dem Erbfall als selbst genutztes Wohneigentum. Damit dürfte es doch keiner Verwertung unterliegen.

Im Moment zahlt sie Miete die vom Sozialamt bestritten wird.

Da sie auf das Pflichtteil beschränkt ist, würde es im Erbfall letztlich auf einen halben Mieterlass hinauslaufen - oder sehe ich das falsch?

Finanzen, Geld, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Betreuung, Betreuungsrecht, Grundsicherung, Sozialamt, Bürgergeld

Schenkung Haus, Geschwister auszahlen

Folgendes, ich plane das Haus mit Grundstück meiner Eltern zu übernehmen, offiziell geschätzter Wert 276.000,00 EUR, in einem Teil des Hauses sollen meine Eltern ein lebenslanges Wohnrecht erhalten. Meine beiden Geschwister haben jeweils schon 50.000 EUR bekommen.

Meine Eltern waren bei einem Notar um einen Vertrag für die Schenkung an mich sowie die bereits gezahlten 100.000 EUR zu regeln. Vor diesem Besuch wurde davon ausgegangen, dass ich meinen Geschwistern noch eine Ausgleichszahlung zu leisten habe. Der Notar äußerte sich natürlich nicht über die Summe, gab jedoch zu bedenken, dass dieses Wohnrecht auch berechnet werden sollte. Als kleinen Hinweis hat er uns noch zwei kleine Sachen mit auf den Weg gegeben: statistische Lebenserwartung und Kaltmiete.

Daraufhin haben wir 30 Jahre (Lebenserwartung meiner Mutter nach Statistik) * einen niedrigen Mietsatz von 500 EUR (Wohnung hat etwa 100qm) gerechnet, das entspricht 180.000 EUR

276.000 minus 100.000 minus 180.000 = nichts mehr

Das besagt ja irgendwie das ich "leer" ausgehen würde, bzw. sogar eine Zahlung von meinen Geschwistern bekommen sollte.

Ist ja Blödsinn, will ICH nicht und wollen meine Eltern nicht.

Jetzt haben wir uns mal zusammen gesetzt und diese Punkte erläutert: Wie man sich denken kann, gab es natürlich Streit.

Mein Bruder besteht auf eine Ausgleichszahlung von 25.000 EUR. Meine Schwester kann diese ("meine") Rechnung nachvollziehen.

Da ich davon ausgegangen bin einen Teil auszuzahlen, wäre ich generell bereit an meine Geschwister zu zahlen, jedoch nicht in dieser Höhe, da ich ja laut DIESER Rechnung eigentlich ja eh schon benachteiligt wäre. (Benachteiligt ja nur wenn die 30 Jahre voll ausgeschöpft werden, im Vorteil (rein finanziell) wenn meine Eltern nach Unterschrift versterben)

Nun meine Frage: Habe ich einen groben Fehler in dem Denkansatz? Wie könnte man das alternativ rechnen?

Erbrecht, Geschwister, Schenkung, Auszahlen

Vater leider verstorben, Stiefmutter informiert mich nicht

Hallo,

mein Vater ist leider verstorben und ich habe das nur durch Zufall erfahren.

Mein Vater heiratete meine Stiefmutter vor über 45 Jahren. Da sie mich von klein auf abgelehnt hat, wuchs ich bei meinen Großeltern auf.

Von meinem Vater erfuhr ich vor ein paar Jahren, das meine Stiefmutter wollte, das meine 2 Halbbrüder je eine Wohnung von dem Eigenheim meiner Eltern kaufen sollten. Meine Stiefmutter wollte damit verhindern, das ich später mal etwas erbe. Ein Halbbruder kaufte eine Wohnung, der Andere wollte es nicht. Mein Vater und meine Stiefmutter bewohnten bis jetzt die untere Haushälfte.

Da ich materiell nie etwas von meinem Vater abverlangt habe, machte ich mir bislang auch nie so wirklich Gedanken darüber und sprach mit ihm auch nie darüber, wie die finanziellen Verhältnisse bei Beiden aussehen.

Ich weiß weder ob ein Testament vorhanden ist noch überhaupt etwas über die finanzeille Situation. Da ich aber erbberechtigt bin (Pflichtteil) wollte ich mal fragen, ob ich da automatisch drüber informiert werden. Von meiner Stiefmutter werde ich mit Sicherheit nichts hören und erfahren.

Auch habe gelesen, das man nur 6 Wochen nach Bekanntwerden des Todes meines Vaters, die Möglichkeit habe ein Erbe auszuschlagen um zu vermeiden, hier nachher mit Schulden zu stehen, die ich nicht bezahlen könnte. Nur weiß ich wie bereits geschrieben ja Nichts über die finanziellen Verhältnisse.

Kann ich mir - außer sofort zu einem Rechtsanwalt zu gehen - Einblick in die Vermögens- bzw. Schuldenverhältnisse verschaffen, bevor ich mich zu etwas entscheiden muss?

Ich habe zwar das Gefühl, das meine Stiefmutter zu Lebzeiten sich schon irgendwie abgesichert hat, damit ich nichts bekommen aber ich weiß es nicht.

Kann mir diesbzgl. Jemand einen Rat geben?

Danke und liebe Grüße Celina

Erbrecht