Rechtsanwalt verlangt 15% vom Verkaufserlös der Erbsache?
Ich habe in meiner Erbauseinandersetzung mit der Erbengemeinschaft einen Fachanwalt für Erbrecht beauftragt. Ursprünglich wurde Abrechnung nach dem RVG vereinbart. Jetzt legt mir der Anwalt eine Vereinbarung über 15% netto Anteil
an der Erbmasse als Honorarvereinbarung vor. Soll ich der Vereinbarung zustimmen, oder ihm das Mandat entziehen?
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