Hallo,ich muß mit Hartz 4 meine EU Rente aufstocken und bekomme ca. 500 Euro vom Jobcenter als Aufstockung gezahltmit meinem Sohn und meinem Partner zusammen.
Nun möchte mein 20. jähriger Sohn einen 450 Euro Job annehmen.
Wie verhält es sich dann?Wird das Geld was er verdient nur von seinem Regelsatz abgezogen und er gilt dann als haushaltsmitglied,
oder wird sein Gehalt von den kompletten 500 Euro abgezogen,so das quasi mein Regelsatz und der meines Partners gekürzt wird?
Ich habe mal gelesen,das nur vom Regelsatz des Kindes gekürzt werden darf und das Kind dann nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft wäre,wenn das Einkommen den Regelsatz übersteigt sondern dann als Haushaltmitglied gilt,oder gilt das nur für über 25 jährige Kinder?
Wenn mein Sohn zum Beispiel 450 Euro verdient,abzüglich seiner 100 Euro Freibetrag,würde ich dann nur noch 150 Euro vom Jobcenter bekommen anstatt 500 Euro?
Das würde dann gar nicht mehr reichen zum Leben,denn mein Sohn behält ja die 450 Euro selbst die er verdient.
Darf also sein Gehhalt vom Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft abgezogen werden,oder nur von seinem Regelsatz?