Hilfe! Probleme mit Hartz4.Wie Anteil an Haus (Erbe) schützen?

6 Antworten

verzichte auf den Anteil am Haus (lass dich im Grundbuch löschen), dann ist deinem Vater geholfen - wenn er mal versterben sollte, ist es eine andere Angelegenheit (Erbe)

aber kläre das mit einem Anwalt

aber du musst schon auch verstehen, dass es , wenn jemand Geld hat oder ihm Geld zusteht (jetzt ohne Einzelfall) er dieses Geld  für seinen Lebensunterhalt einsetzen muss.... ich verstehe deine Sorgen, aber befürworte auch diese Regelung

hilflos99  05.11.2019, 10:44

man kann sich im Grundbuch nicht löschen lassen. Man kann ein Haus verkaufen oder verschenken und dann vererben

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Wer erbt, bevor er Hartz IV beantragt und erhält, dessen Erbschaft stuft das Jobcenter als Vermögen ein. Damit wärst du nicht bedüftig und kannst den Antrag knicken.

Erbt man während man Hartz IV bezieht, gilt es als Einkommen. Dann rechnet das Jobcenter kleinere Geldbeträge auf die Hartz-IV-Leistung an und zieht sie davon ab. Größere Beträge können dazu führen, dass man seine komplette Hartz-IV-Leistung verliert. Dann muss man das Erbe erst aufbrauchen, bevor man erneuten Anspruch auf Hartz IV hat.

In jedem Fall muss man eine Erbschaft beim Jobcenter angeben. Wer sie verheim­licht, riskiert, sanktio­niert oder gar strafverfolgt zu werden.

Ich vermag nicht zu erkennen, warum dein Erbe ausgezahlt werden muss. Du wirst zu 1/8 Miteigentümer der elterlichen Immobilie eingetragen und das wars. Soweit kein Gläubiger mit Forderungen an dich herantreten sollte, was eher unwahrscheinlich ist, wenn du Hartzer werden könntest und insoweit oberhalb deines pfändbaren Einkommens oder versteigerbaren Wertgegenstände zahlungsunfähig bist.

Ob du auf Grund deiner Erkrankung überhaupt Anspruch auf ALG - 2 ( Hartz - lV ) hättest oder doch nur auf Grundsicherung vom Sozialamt müsste dann im nachhinein erst einmal geklärt werden, da man für das ALG - 2 auch arbeitsfähig sein muss, also min.für 3 Stunden am Tag arbeiten können müsste.

Wenn du etwas geerbt hast, also nicht nur Schulden, dann kannst du darauf nicht einfach verzichten, weil du dich dann vorsätzlich bedürftig machen würdest.

Das Haus hat, wenn ich das richtig verstanden habe, bei einem Anteil von 20.000 € bei 8 Erbberechtigten einen Wert von 160.000 € !

Dein Vater zahlt aber immer noch für dieses Haus ab, diese Schulden die er alleine abzahlt müssen ja auch berücksichtigt werden, also von den Anteilen abgezogen werden, somit würde sich der Anteil ja sicher schon einmal um einiges verringern.

Zudem stünde dir dann auch ein Schonvermögen zu, da käme es dann darauf an auf welche Leistungen du wegen deiner Erkrankung Anspruch hättest, also auf ALG - 2 nach dem SGB - ll oder auf Grundsicherung vom Sozialamt nach dem SGB - Xll.

Im letzteren Fall dürftest du dann insgesamt ( außer normale Wohnungseinrichtung usw. ) an Schonvermögen nur 5000 € haben, beim ALG - 2 wären es pro vollendeten Lebensjahr 150 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen, min.aber 3100 € + diese einmaligen 750 € = min.3850 €.

Diese min.3850 € stünden minderjährigen bzw.volljährigen unter 21 Jahren zu, ab 21 greifen dann diese 150 € pro Lebensjahr.

Der zustehende Betrag könnte dann auch abgezogen werden, wenn nichts weiter an verwertbarem Vermögen vorhanden wäre.

Was dann am Ende noch übrig wäre, würde dann verwertbares bzw.anrechenbares Vermögen sein, welches dann zunächst für den Lebensunterhalt eingesetzt werden müsste.

Wenn man aber über dieses Vermögen noch gar nicht verfügen könnte, aber Bedürftigkeit vorliegen würde, dann müssten Leistungen zumindest in Form eines zinslosen Darlehens erbracht werden, was dann nach Zufluss des Geldes zurückgezahlt werden müsste, auf formlosen Antrag ggf.in monatlichen Raten.

Das beste für dich wird sein, solltest du wenig oder auch gar kein Einkommen haben, wenn du mit Nachweisen über dein Einkommen und aktuellen Kontoauszügen zu deinem zuständigen Amtsgericht gehst und da einen Beratungsschein für einen Anwalt beantragst.

Mit diesem könntest du dir dann einen Anwalt suchen und würdest da dann meines Wissens max.um die 20 € zahlen müssen.

Wenn du deinen Vater schonen möchtest, dann geht zu Notar und schenke ihm deinen 1/8 Anteil. Dann muss er dich nicht auszahlen. Der Notarvertrag kostet auch, aber keine 20.000 EUR. eher 100 EUR (genauen Betrag kenne ich aber nicht)

Das Erbe auszuschlagen ist bestimmt schon zu spät.

Ach ja, wenn das Haus verschuldet ist, werden die Schulden von deinem Eigentum anteilig abgezogen, d.h. deine Anteil hat wohl gar keinen Wert.

So sicher wie du schreibst, dass du bereits geerbt hast, vermute ich der Erbschein ist bereits ausgestellt.

Wenn ich annehme, dass deine Eltern beide Darlehensnehmer waren, hast du auch 1/8 Schulden geerbt, 1/8 Grundsteuer, 1/8 Instandhaltungskosten.

Bei 1/8 vermute ich noch 1 Geschwisterteil.

Mit einer Schenkung deines 1/8 an deinen Vater -riskierst du die Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers.

Abkaufen kann dein Vater dir den 1/8 Anteil nicht: aber vielleicht das Geschwisterteil ( wenn meine Theorie stimmt)

Es bleibt weiter die familiäre Überlegung mit welcher Gegenleistung man vielleicht eine Schenkung verbinden könnte : Pflege des Vaters, Gartenarbeit, Taxidienst ...... Die Frage, ob du diese erfüllen kannst (auf Grund Krankheitsbild) , inwieweit das mögliche Geschwisterteil hier noch mitwirken könnte. Was evtl sonst als nicht materielle Gegenleistung noch in Betracht kommt.

Das wären so Gedanken, welche ich vor dem Besuch beim Anwalt innerhalb der Familie klären würde. Was du ebenfalls zwingend benötigst, ist ein aktueller Grundbuchauszug, sowie eine aktuelle Auskunft der Bank über die Höhe der Verbindlichkeiten auf dem Haus.