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Belästigung durch Rauch in Wohnung?

Hallo kleine Frage,

ich habe eine kleine Wohnung angemietet. Der Boden ist ein alter Holzboden, vermutlich mit Schlackeschüttung und Holzunterkonstruktion. Unter mir eine sehr starke Raucherin. Die raucht ständig. Hört sich an als ob sie bald das zeitliche segnet. Ich tippe auf Lungenkrebs, bin mir aber nicht sicher und hoffe natürlich auch nicht das dem so ist.

Nun habe ich beim Einschlafen oft ihren Qualm in der Bude (also man riecht es), manchmal wache ich davon auf, nachts um 2 oder sonstwann. Es ist auch nicht mehr unbedingt der normale Tabakgeruch sondern es riecht auch so als ob sich da der Schmok über Jahre lang abgesetzt hat und dann wenn die raucht mit ausgast. Also es riecht echt alles andere als gesund.

Dazu kommt ein Restaurant um die Ecke die ständig irgendwas grillen. Der Qualm zieht mir oft in die Wohnung, ich denke ich bin da nicht der einzige betroffene Anwohner.

Nun bin ich am überlegen die Vermieterin anzuschreiben und mit Fristsetzung aufzufordern dem Umstand bei zu kommen oder zumindest eine Lösung vorzuschlagen. Für mich pers. ist das kein richtiges Wohnen und bei 14 Euro pro Quadratmeter kalt ist das nicht annehmbar.

Vielleicht habt ihr Erfahrungen hierzu. Ich habe gelesen das bis zu 20% möglich und 15% oft sehr möglich sind.

Wie würdet ihr vorgehen und welche Frist kann man in dem besonders sensiblen Bereich Wohnen geben. Müssen 14 Tage hier, das ist ja so nirgends schriftlich geregelt das es 14 Tage sein müssen, gegeben werden ? Welche Urteile seht ihr hier als massgebend ? (Ich habe leider kein sz hier).

Mich interessiert auch welche Alternativen die Vermietung bis auf Sanierung hat.

VG

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Wie darf man hier parken?

Zum genaueren Umschauen hier der Link zu Google StreetView

Es handelt sich um einen schmalen Seitenstreifen, auf dem nicht mal ein Smart genug Platz hat. Die Stelle ist innerorts auf gerader Strecke und es gibt kein Haltverbot o.ä.

Mit der rechten Seite auf dem Gehweg zu parken (wie es hier alle machen) ist zweifelsfrei verboten, weil der Gehweg nicht zum Parken freigegeben ist.

Alternative 1 ist, mit der rechten Seite bis zum Bordsteinrand heranzufahren, so dass die linke Fahrzeugseite in die Fahrbahn hineinragt.

Alternative 2 ist, mit der rechten Seite bis zum Rinnstein (Fahrbahnrand) heranzufahren, so dass man komplett auf der Fahrbahn steht.

Alternative 3 ist, dass man dort nur im Seitenstreifen parken darf undzwar nur dann, wenn das Fahrzeug schmal genug ist (z.B. Motorräder).

Ein paar Denkanstöße, die ich dazu habe:

  • Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen zu benutzen.
  • Sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
  • Das Parken ist unzulässig, wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert. Der Seitenstreifen ist zwar grundsätzlich zum Parken vorgesehen, es handelt sich meiner Ansicht nach aber nicht um eine gekennzeichnete Parkfläche.
  • Zeichen 315 erlaubt das teilweise Hineinragen in die Fahrbahn beim Parken. Die StVO lässt das teilweise Hineinragen also grundsätzlich ausdrücklich zu. Auch Parkflächenmarkierungen werden oft zum Großteil auf dem Gehweg und für einen kleinen Teil auf der Fahrbahn aufgebracht.
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