Schreckschusswaffe nach Hause Transportiert, Strafe?
Ich habe letzte Woche Donnerstag (07.08.2025) eine Schreckschusspistole käuflich erworben. Beim Kauf wurde ich gefragt, ob ich einen kl. Waffenschein vorlegen kann. Ich antwortete mit „nein. Mein Antrag dafür, ist noch in Bearbeitung“. Somit wickelte die gute Frau am Tresen meine neu gekaufte Glock 17 Gen. 5 extra in Folie ein. Somit befand sich die waffe ungeladen in ihrer OVP (Waffenkoffer) welche extra mit einem Verschluss gesichert und anschließend in Folie umwickelt war. Da die dazugehörige Munition zum Zeitpunkt des Kaufs im Angebot war, nahm ich auch davon eine Packung mit. Alles befand sich nun in einer weißen Plastiktüte.
Als stolzer Besitzer einer SSW lief ich dann mit meiner Tüte zum Auto und verstaute das Ganze im Beifahrerfußraum.
Genau als ich vom Parkplatz des jeweiligen Ladens fuhr, wurde ich von der Polizei angehalten und kontrolliert. Dabei wurde, aufgrund meines nicht vorhanden Waffenscheins , meine vor 10 min gekaufte Glock 17 Gen 5 SSW sichergestellt.
Worauf ich im großen und Ganzen hinaus möchte. Drohen mir hierbei jetzt Konsequenzen oder wird nur geprüft ob alles rechtens ist? und kann ich in einigen Wochen damit rechnen, den ganzen Spaß wieder entgehen zu nehmen?
Mir ist bewusst, dass das FÜHREN einer Schreckschuss ausschließlich mit kl. Waffenschein rechtens ist. Auch dabei gelten gewisse Auflagen.
Reden wir in meiner Situation jetzt von einem FÜHREN oder von TRANSPORT?
Antworten wie „hättest du halt gewartet bis du den Schein ausgestellt bekommen hast“ können für sich behalten werden. :)