Was tun, wenn Verkäufer defekte Ware zu spät abholt und Ware bereits entsorgt ist (Umtausch)?

Hallo liebe Gutefrage Community,

Ich habe ein Bürostuhl gekauft und dieser liegt noch in der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (2 Jahre). Der Stuhl hat eine Garantie von ca. 11 Jahren.

Der Stuhl ist vor kurzem Defekt gegangen und der Verkäufer hat mir einen neuen Stuhl angeboten. Inhalt der Email: „Von Ihrem defekten Stuhl befreie ich Sie sobald Sie den neuen erhalten haben“.

Aufgrund keiner direkten Ansprache auf das Stichwort „Abholung des alten Stuhls“, dachte ich mir: ach cool ich kann ihn also selbst entsorgen oder abgeben und darf meinen neuen Stuhl behalten.

Der neue Stuhl wurde für KW11 vereinbart wurde im Vorfeld aber mehrmals verschoben. Letztendlich kam der Stuhl viel früher an und ab dem Liefertag des Austausch Stuhls bis heute (KW11) sind ca 17 Tage verstrichen. In den 17 Tagen hat die Firma sich nicht bei mir gemeldet.

Die Firma droht mir nun mit einer Rechnung oder ich soll den Stuhl zurückgeben.

Nachdem ich den neuen Stuhl bekommen habe, habe ich den alten direkt entsorgt (Freunden geschenkt).

Rein rechtlich, darf die Firma sich verspätet melden, obwohl die Firma über den Lieferstatus des Austausch Stuhls bescheid wusste (Versandtracking) und den alten Stuhl wieder zurückfordern? Gibt es hier eine Garantie/Umtausch Frist zur Abholung alter defekter Ware?

Ich freue mich auf eure spannenden Antworten! :)

Recht, Anwalt, Garantie, Gewährleistung, Jura, Umtausch

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