Wie lange/wann kann man Schuhe umtauschen?


12.07.2023, 10:44

Das Bild.

5 Antworten

Wenn du die Schuhe nur normalem gebrauch unterzogen hast, dürften sie nach 6 Tagen nicht so aussehen. Damit ist das ein klassischer Fall von Gewährleistung, wo der Verkäufer den Mangel beseitigen muss. D.h. er darf den Schuh reparieren oder wahlweise gegen neue tauschen. Zu letzterem kann er nur verpflichtet werden, wenn die Reparatur erfolglos bleibt oder für den Kunden unzumutbar lange dauert. Einzige Ausnahme von der Gewährleistungspflicht, der Verkäufer oder Hersteller kann nachweisen, dass der Schaden nur durch unsachgemäßen Gebrauch oder gar vorsätzlich entstanden ist. Wird in entsprechenden Ablehnungsbescheiden oft als Gewaltschaden bezeichnet.

verreisterNutzer  12.07.2023, 13:26

Du kannst eigentlich auch gar nicht feststellen, wie die Schuhe beansprucht wurden. Das kann man so finde ich nur schwer beurteilen.

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ART71  12.07.2023, 14:23
@verreisterNutzer

Ein Verarbeitungsfehler dürfte nachweisbar sein und Überbeanspruchung bzw. unsachgemäßer gebrauch dürften Spuren hinterlassen, die deutlich über normale Abnutzungserscheinungen hinaus gehen.

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Wenn nach 6 Tagen die Naht aufgeht, hingehen und reklamieren. Wahrscheinlich kriegst Du ein paar Neue. (Mit Quittung hingehen)

Nein, umtauschen kannst Du die nicht, weil du darauf ohnehin kein Recht hast. Aber: Wir reden hier über einen klassischen Fall der Gewährleistung, auf die hast Du sechs Monate Anspruch. Hingehen und reklamieren, die haben die Wahl zwischen Reparatur und einem neuen Paar.

sxmmm3006 
Fragesteller
 12.07.2023, 10:55

Also könnten die mir quasi ein neues Paar dieser Schuhe geben, ohne, dass ich bezahlen muss?

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HugoHustensaft  12.07.2023, 10:56
@sxmmm3006

Wie gesagt, die haben das Wahlrecht: Ein gleiches Schuhpaar (ohne Bezahlung) oder Reparatur.

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sxmmm3006 
Fragesteller
 12.07.2023, 11:00
@HugoHustensaft

Was mache ich, wenn sie meinen, dass ich die selber kaputt gemacht habe? Ist bei meiner besten Freundin nämlich mal so gewesen.

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HugoHustensaft  12.07.2023, 11:02
@sxmmm3006

Der Gesetzgeber hat dazu eine klare Auffassung: Innerhalb der ersten sechs Monate gilt die Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muss beweisen, dass seine Ware mangelfrei war, ergo muss der beweisen oder sehr klare Indizien haben, dass Du das durch unsachgemäße Nutzung oder vorsätzlich kaputt gemacht hast. Wenn die sich trotzdem weigern, muss man das eben gerichtlich einklagen.

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In den Laden gehen (mit dem Kassenzettel) - außer sie sehen nach den 6 Tagen aus wie "Hund" - dann sollte es eigentlich klar sein, dass das nicht normal ist und dann kann der Händler reparieren (also nachnähen - muss dass dann allerdings wohl einschicken) - oder er tauscht das direkt um ...

Die Frage wirst du wohl vom Anwalt klären lassen müssen. Wenn du die Schuhe im Laden gekauft hast, besteht kein Umtauschrecht. Du kannst höchstens auf Kulanz hoffen, weil die Naht vermutlich nicht korrekt genäht wurde aber das kann dir nur ein Sachverständiger beantworten.

Als Leihe sehe ich aber jetzt nicht auf dem Bild wirklich wo die Naht aufgegangen sein sollte. Das sieht mir eher nach Verschleiß aus. Wie gesagt du kannst Glück haben wenn du die Schuhe zurückgeben kannst, aber ich als Verkäufer würde die Schuhe nicht zurücknehmen, weil sie schon gebraucht sind.

drsneak  13.07.2023, 20:32

aha - und woher hat der "Anwalt" die Sachkunde - also noch ein entsprechendes Sachverständigengutachten, Rechtsstreit bis zum BGH, ... - ODER eben doch einfach mal im Laden nachfragen; mit Kassenzettel und allgemeinen Zustand ist es ja ziemlich eindeutig, dass da ein Produktionsfehler vorlag ...

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