Vermutung dass die Treiber von meim' Kopfhörer kaputt sind, wegen zu oft hören auf max. Lautstärke. Reparatur oder Umtausch seitens des Herstellers?

1 Antwort

Wenn du es selbst kaputt gemacht hast, dann liegt kein Mangel vor und du hast keinen Anspruch auf Umtausch oder Reparatur.

Man könnte aber argumentieren, dass Kopfhörer das ein oder andere aushalten müssen. Das Draufsetzen vielleicht, das laute Musikhören definitiv. Das kann einen Mangel darstellen und mit diesem kannst du dich an den Verkäufer wenden und nach deiner Wahl(!) Nachbesserung oder Neulieferung wählen (letzteres würde sich eher empfehlen hier meiner Meinung nach).

Um das einzuleiten wendest du dich mit entsprechender Sachmängelanfrage an den Verkäufer, am Besten über dafür existierende Portale oder direkt im Laden.
Du schilderst den Mangel und sagts, welche Art der Nacherfüllung du gerne hättest. Alles weitere sollte sich dan von selbst ergeben (wenn nicht dann hinge weitzeres davon ab wroan es scheitert).

verreisterNutzer  01.05.2023, 16:57

Hey, vielen Lieben Dank für deine ausführliche Antwort. Werde sie morgen beim Service mit genauer Erläuterung abgeben. Dass man auswählen kann, ob man Nachbesserung oder Austausch bekommt, wusste ich gar nicht. Ich dachte, das entscheiden die selbst.

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Destranix  01.05.2023, 17:00
@verreisterNutzer

Nope, das darfst du entscheiden, steht so im BGB. Und in den AGB dürfen sie das auch nicht ausschließen, steht an anderer Stelle im BGB.

Die könnten höchstens in sehr seltenen Fällen die Nacherfüllung verweigern wenn diese stark unverhältnismäßig wäre (aber mein IT-Rechts-Prof meinte, das müsste schon echt krass unverhältnismäßig sein, noch über dem Preisrahmen von Autos und soetwas).

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verreisterNutzer  02.05.2023, 21:57
@Destranix

Hallo, ich war heute beim Saturn Service und habe die Kopfhörer abgegeben. Der Junge Mann hat mich nicht gefragt ob ich Austausch oder Reperatur bevorzugen würde, worauf ich nachgehakt habe und gesagt habe, dass ich rechtlich das Recht habe, einen Umtausch zu fordern. Er hat mich gefragt woher ich das weiß. Woraufhin ich gesagt habe dass ich es im Internet gelesen habe. Worauf er gesagt hat, dass nicht alles was im Internet steht, stimmt. Scheinbar stellen sie nur Vollpfosten ein heutzutage. Er hat aber gesagt, dass sie wahrscheinlich eher Umtausch machen werden, weil Reparatur sich nicht lohnt.

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Destranix  03.05.2023, 07:46
@verreisterNutzer

Hmpf, hätte ich dir doch gleich die Paragraphen verlinken sollen:

§ 439 (1) BGB:

Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

§§ 307 ff. BGB bzw. insbesondere § 309 8. b) bb):

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam [...]
eine Bestimmung, durch die bei Verträgen über Lieferungen neu hergestellter Sachen und über Werkleistungen [...]
die Ansprüche gegen den Verwender insgesamt oder bezüglich einzelner Teile auf ein Recht auf Nacherfüllung beschränkt werden, sofern dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich das Recht vorbehalten wird, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten;
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