Sennheiser Kopfhörer nach wenigen Monaten defekt?
Hallo,
ich habe bei Ebay vor 2 Monaten die Sennheiser Momentum TW3 erhalten. Nun bin ich von einem Defekt betroffen, der laut Internetrecherche wohl öfter aufzutreten scheint. Problem ist, dass sobald Noise-Cancelling aktiviert wird, ich ab und an auf dem linken Kopfhörer "Beep" Geräusche höre, und das schon seit Kauf nicht zufriedenstellende ANC nun gänzlich unbrauchbar ist. Problem wird hier unter anderem diskutiert: https://www.reddit.com/r/sennheiser/comments/wcvv5s/my_mtw3_keeps_making_a_weird_sound/
Die Herausforderung ist jetzt die, dass der Ebay Händler bei dem ich gekauft habe mich an Sennheiser verweist und Sennheiser aufgrund der "extern gekauften" Kopfhörer nur gegen kostenpflichtiges einsenden der Kopfhörer reparieren würde (Und auch die Reparatur wohl kosten verursachen kann..).
Was sollte ich eurer Meinung nach tun? Eigentlich würde ich die Kopfhörer wegen der Probleme gern zurückgeben, aber ich denke daraus wird nichts..
1 Antwort
Das Problem ist nun, dass der Ebay Händler bei dem ich gekauft habe mich an Sennheiser verweist...
Irrelevant.
Innerhalb der ersten 24 Monate ist der Verkäufer im Rahmen der Sachmängelhaftung für die Mängelbeseitigung zuständig, nicht der Hersteller.
Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 476 BGB
Händler sagt er kann das einschicken übernehmen, aber ich muss die Kopfhörer kostenpflichtig zu Ihm schicken.. Auf die Bitte mir ein Rücksendeettikett zur Verfügung zu stellen wird die Antwort einfach kopiert und wieder genau so abgeschickt.. Absolut unverschämt. Lustiger Weise hat der Händler nur gute Bewertungen sowohl auf Ebay als auch auf Google.. Versteh ich nicht..
Frage wäre nun, wie vorgegangen werden sollte. Ebay Käuferschutz einschalten?
Ebay Käuferschutz einschalten?
Kannst Du vergessen, der gilt nur 30 Tage.
Eine Möglichkeit wäre noch PayPal, wenn Du darüber bezahlt hast, da hast Du nämlich 180 Tage Käuferschutz.
Wobei PayPal das auch ablehnen kann, weil der Käuferschutz nicht dazu da ist, Deine Verbraucherrechte durchzuusetzen, das musst Du normalerweise selbst tun.
Zeig Deinem Händler doch mal den § 439 BGB, da steht nämlich auch drin, wer die Wegekosten (Hin und Rücksendung) bezahlen muss.
Ich habe den Händler nun darüber informiert und bin gespannt auf die Antwort.
Vielen Dank