Artikel umtauschen im Laden?
Servus, habe vor zwei Tagen mir einen USB Stick gekauft im MediaMarkt, wollte ihn jetzt aber umtauschen da er nicht funktioniert (schon alles getestet).
Habe noch Kaufbeleg und der USB Stick ist nicht von mir beschädigt worden oder sowas in der Art.
Habe nur die Verpackung nicht mehr. Wie sieht das rechtlich aus, kann ich das Geld trotzdem noch verlangen?
Grüße
5 Antworten
Wenn der Artikel defekt ist, kannst du das während der Gewährleistungsfrist reklamieren.
Einen Anspruch auf "Geld zurück" hast du (vorerst) nicht, der Händler entscheidet prinzipiell, ob er nachbessern will (in dem Fall: ob du einen neuen Stick bekommst) oder ob er das Geld zurückgibt.
Du brauchst die Verpackung nicht. Allerdings gibt es immer wieder Händler, die einem erzählen, dass ohne Originalverpackung nichts geht. Nicht auf solch ein Gequatsche eingehen.
Richtig. Bei einer Reklamation bedarf es nicht der Originalverpackung. Will der Kunde aber umtauschen(!), dann kann der Händler auf die OVP bestehen.
Klar kannst du, hauptsache du kannst nachweisen, dass ein Kaufvertrag zustande kam und dass ein Sachmangel ("funktioniert nicht" vorliegt).
Laut Deiner Frage liegt sehr wohl ein Sachmangel vor:
...wollte ihn jetzt aber umtauschen da er nicht funktioniert (schon alles getestet).
Liegt dagegen kein Sachmangel vor, dann ist ein Umtausch oder eine Rücknahme reine Kulanz des Händlers.
Nein, du willst den nicht umtauschen. Es liegt ein Sachmangel vor, und darum willst du den reklamieren.
Du brauchst die Verpackung nicht.
Sagen wir es liegt kein Sachmangel vor? Kann ich den trotzdem umtauschen?