Hallo liebe Experten, ich habe folgende Frage:
Die Schweinemastbetriebe in unserer Region verklappen aktuell (Ende Dezember) sehr heftig ihre Gülle. Tagelang und Kilometerweit ist allein die Luft von dem Gestank belastet.
Nun meinte ich, daß das Ausbringen von Gülle außerhalb der Wachstumsperiode verboten sei?
Aktuell sind die Temperaturen tagsüber um 0°, nachts -3° bis -5°; die Ackerböden gefroren.
Im Netz lese ich auch von einer Sperrfrist bis Ende Januar mit wenigen Ausnahmen, aber keinesfalls bei gefrorenen Böden.
Rein von der Beobachtung scheint es offensichtlich, daß ein großer Teil Nährstoffe direkt ins Grundwasser gelangt, da alle Baggerseen unserer Region, die von Landwirtschaft umgeben sind, kathastrophale Nitratwerte haben und faulig sind.
Nun meine Frage: Wird das Ausbringen von Gülle überhaupt überwacht - wenn ja, von wem?
Wie wird das in der Landwirtschaft gehandhabt?
Kann ich als Bürger irgendwo erfahren, ob eine Überwachung erfolgt?
Kann ich als Bürger etwas unternehmen, wenn ich offensichtliche Verstöße feststelle?
Vielen Dank für eure Hilfe!