Polizei – die neusten Beiträge

Umfrage- Was würdet Ihr in dieser Situation machen, wenn sich ein fremder junger Mann an euch wendet, da er eine fremde Geldbörse gefunden hat?

Hallo,

ich war zufälligerweise auf einen kleinen Bahnhof unterwegs und habe aufgrund eines Willhaben-Kaufs (was ich als Bitte mit dem Verkäufer vereinbart habe) etwas leicht Sperriges wie einen Sitzhocker vom Bahnhof aus abgeholt.

Auf jedem Fall hat irgendwie zufälligerweise ein paar Minuten nach Übernahme des Sitzhockers ein junger Mann die Geldbörse (inkl. der wichtigen Karten wie Bankomatkarte, Klimaticket (für den österreichweiten Bahnverkehr), Personalausweis, E-Card (für die österreichische Krankenversicherung)) irgendeines fremden Menschen auf dem Bahnsteigareal am Boden gefunden.

Allerdings war dieser junge Mann mit der Situation selbst sehr verunsichert, teilweise überfordert und wusste nicht, was er mit der Geldbörse machen sollte, also wandte er sich an mich (da es auf diesem kleinen Bahnhof weder ein Bahnpersonal noch ein Fundbüro gab), ich war zwar auf dem Weg in eine größere Stadt, er allerdings in ein etwas kleineres Kaff, da ich allerdings mit etwas leicht sperrigen wie einen Sitzhocker angepackt war, wusste ich selbst nicht so genau, was man in so einer Situation am besten macht bzw. wie man sich dabei am besten verhält.

Was hättet Ihr auf jedem Fall gemacht, wenn sich ein fremder junger Mann an euch wendet, dass er eine fremde Geldbörse eines Menschen am Boden des Bahnsteigareals gefunden hat (und ihr allerdings mit etwas leichten bzw. oder auch sehr sperrigen Gegenständen angepackt seit)?

PS: Bitte keine Troll-, Spaßbeiträge!

Die Geldbörse mitnehmen und bei einen Fundbüro abgeben 57%
Andere Option 29%
Die Polizei anrufen, um die Personalien des Besitzers zu prüfen 14%
nichts machen 0%
Polizei, Geldbörse, Fundbüro, Fund

betrunken e scooter gefahren?

ich wollte gestern nacht mit einem e Scooter zurück in meine Wohnung fahren. jedoch bin ich nur 1 min weit gekommen, weil dummerweise die Polizei direkt hinter mir war und sie mich natürlich angehalten hat. Ich musste einen Alkoholtest machen und hatte 1,2 Promille. Jetzt muss ich noch den Bluttest abwarten. Ich weiß, dass es keine rolle spielt, aber ich war vollkommen klar im kopf und habe mich ganz normal verhalten.

Jetzt frage ich mich, womit ich rechnen muss. Ich bin noch nie polizeilich oder ähnliches irgendwo aufgefallen. Ich bin generell jemand der sich bei allen dingen ans Gesetz hält, ich bin zwar noch jung, aber stehe eigentlich gut im Leben drin und bin jetzt nicht einer der nichts im leben hinbekommt, ein Alkohol/Drogenproblem hat... Dazu habe ich meinen Fehler eingesehen, was ich bei der Polizei klar kommuniziert habe. Ich habe mich die ganze zeit kooperativ gegeben und bin generell der Meinung, dass ich trotz meiner Straftat, einen "guten" Eindruck bei den Polizisten hinterlassen habe.

Ich meine klar, auf dem Papier bin ich alkoholisiert mit einem Fahrzeug gefahren. Ich hatte 1,2 Promille, dass ist eine Straftat. Ich finde aber dass man das alles auch in relation setzen muss. Es war "nur" ein E Scooter, ich war nur eine minute, wenn überhaupt unterwegs und bin ganz normal gefahren. Einen kompletten Entzug der Fahrerlaubnis oder ähnliches finde ich vollkommen übertrieben. Ich sehe es ein meinen Führerschein für einen bis drei Monate abzugeben und eine Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit zu zahlen. Mehr finde ich da einfach nicht gerecht. Und ich weiß, dass das was im Gesetz steht, nicht automatisch auch so stimmt. Es muss der Sachverhalt geprüft werden.

Gibt es irgendwelche Leute die da ein gutachten der ganzen Situation machen und daraufhin ihre Entscheidung treffen?

Polizei, betrunken, E-Scooter, Jura, Strafrecht, Straftat, fuehereschein

Ist die Benutzungspflicht eines gemeinsamen Geh-und Radweges für Fahrräder aufgehoben, wenn dieser den Mindestanforderungen absolut nicht entspricht?

Ein gemeinsamer Geh- und Radweg (benutzungspflichtig) soll laut einer Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) mindestens 2,5 innerorts breit sein, das unterschreitet meine Stadt sowieso schon regelmäßig.

Eine Benutzungspflicht wird aufgehoben, auch trotz Schild, wenn die Benutzung unzumutbar ist oder gefährdend.

Es gibt eine Stelle, die ich hin und wieder fahren muss. Die ist von Hauswand zu Straße unter 1,5m (ich werde die demnächst mal messen) - ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg - mit Benutzungsplicht - die Stelle etwa 50m lang. Jetzt ist an einer Stelle, trotz der ohnehin schon zu schmalen Bahn auch noch eine Stelle, an der rechts erst so zwei Feuerwehr-Wasserstellen an der Seite stehen (dadurch wird das ganze natürlich nochmal deutlich enger - vermutlich auf unter 1,2m auch das werde ich messen) und 1,5m bis 2m danach ist links ein ungefähr 30cm im Weg platzierter Ampelpfahl mit Fußgängerampel - wodurch auch da noch mal eine Engstelle auf dem ohnehin viel zu engen Weg ist.

Ist da die Benutzungsplicht trotz Schild wegen Unzumutbarkeit aufgehoben, sodass ich die Wahl hätte, auf der Straße zu fahren, oder muss ich da fahren und mich mit der Stadt darüber anfangen zu streiten, dass das gefährlich, scheiße und entgegen der Vorschrift ist?

Wie ist das rechtlich: muss ich mich an rechtswidrige Schilder trotzdem halten, oder darf ich die ignorieren?

Polizei, Mountainbike, Recht, Jura, Radsport, Radweg, Rennrad, Straßenverkehrsordnung, Gehweg

Polizei stürmt rechte Veranstaltung in Rheinland-Pfalz?

Die Polizei hat in Hachenburg (Rheinland-Pfalz) heute Nacht eine rechte Kampfsport-Veranstaltung der Partei "Der III. Weg" auf einem Privatgelände gestürmt und die Personalien von 130 Personen aufgenommen. Nennenswerte Straftaten/Ordnungswidrigkeiten wurden indes nicht festgestellt: Lediglich ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, ein Verstoß gegen das Waffengesetz und einmal Beleidigung (siehe hier).

Der rheinland-pfälzische Innenminister und Jurist Michael Ebling (SPD) lässt sich hierzu in Medien wie folgt zitieren: "Wir lassen nicht zu, dass sich Extremisten in unserem Land versammeln und ihre menschenfeindlichen Ideologien und ihre Gewaltkultur ungehindert ausleben. Unsere Null-Toleranz-Politik gegenüber Verfassungsfeinden ist nicht verhandelbar" (siehe hier).

Es ist ziemlich offensichtlich, dass dem politischen Gegner hier Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit schlicht abgesprochen werden, weil er als "Extremist" betrachtet wird. Indes verfügen auch angebliche oder tatsächliche Extremisten über Grundrechte - und zwar nicht weniger als Demokraten.

Bürgern Rechte wie die Versammlungsfreiheit einfach abzusprechen ist insofern selbst verfassungswidrig. Vorliegend ging es offenkundig auch nicht darum, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren - also bevorstehende Straftaten zu verhindern. Sondern ausschließlich darum, Andersdenkende zu stören und ihre Personalien abzugreifen.

Findet Ihr das Vorgehen der Polizei moralisch vertretbar?

Ja, Rechte haben keine Rechte. 78%
Nein, der Staat muss sich an seine eigenen Gesetze halten. 22%
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Meinung des Tages: Was haltet Ihr von „Trusted Flaggern“?

Das Netz ist voller Inhalte, die die Grenzen der Legalität weit hinter sich gelassen haben. Nun hat die Bundesnetzagentur die ersten „Trusted Flagger“ zugelassen – diese sollen in sozialen Netzwerken Inhalte melden, die möglicherweise illegal sein könnten. Diese Idee überzeugt allerdings nicht alle, die Befürchtung, dass es zu staatlichen Zensur kommt, wird laut. 

Das sind „Trusted Flagger“ 

Die „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ sind im Rahmen des DSA vorgesehen, welcher im November 2022 in Kraft getreten ist und im Mai diesen Jahres in das deutsche Recht eingebunden wurde. 

Um als „Trusted Flagger“ zugelassen zu werden, muss eine Organisation „besondere Sachkenntnisse und Kompetenzen in der Erkennung und Identifizierung und Meldung rechtswidriger Inhalte“ vorweisen können. Weiter ist wichtig, dass diese Organisationen unabhängig sind und objektiv beurteilen. 

Das Ziel ist, dass etwaige Meldungen durch „Trusted Flagger“ schon fachkundig geprüft worden sind, bevor sie weitergegeben werden. Durch die anhaltende Auseinandersetzung mit rechtswidrigen Inhalten könnte die Trefferquote von „Trusted Falggern“ steigen. 

Meldungen dieser Hinweisgeber sollen von etwaigen Plattformen vorrangig behandelt werden – gemeint ist damit, dass es einen zeitlichen Rahmen gibt, jedoch nicht, dass die Inhalte unbedingt gelöscht werden müssen. 

Ziel des DSA

Der DSA hat zum Ziel, dass illegale Inhalte auf Online-Seiten schneller entfernt werden können. Das betrifft nicht nur Soziale Netzwerke, sondern etwa auch Marktplätze wie beispielsweise den von Amazon. Inhalte, die darunter fallen wären beispielsweise Darstellungen von sexuellem Missbrauch (an Kindern), aber auch das Angebot gefälschter Produkte oder Inhalte, die gegen das geltende Recht verstoßen – wie beispielsweise Volksverhetzung oder Beleidigung. 

Kritik an den „Trusted Flaggern“ 

In den sozialen Netzen kursierten nach Bekanntgabe der Zulassung der ersten „Trusted Flaggern“ alsbald Begriffe wie „Digitale Stasi“ oder „Grüne Zensur“. Befürchtet wird, dass die Bekämpfung von Desinformationen als Vorwand genutzt werden könnte, um unliebsame Postings einfach aus Netzwerken entfernen zu lassen. 

Die Bundesnetzagentur reagierte darauf und erklärte, dass es sich bei den Hinweisen um mögliche illegale Inhalte handeln könnte – die jeweiligen Plattformen müssten diese nach geltendem Recht beurteilen und entsprechend handeln. 

Weiterhin wird von Kritikern aber auch befürchtet, dass Meldungen von Trusted Flaggern von Plattformen einfach „durchgewunken“ werden aufgrund der Sorge vor Bußgeldern – diese drohen allerdings nicht gezwungenermaßen, wenn nach geltendem Recht entschieden wird. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Was denkt Ihr über die „Trusted Flagger“?
  • Teilt Ihr die Sorgen der Kritiker oder denkt Ihr, dass es sich um einen Schritt in die richtige Richtung handelt? 
  • Wie häufig begegnet Ihr auf unterschiedlichen Plattformen Inhalten, die Eurer Meinung nach rechtswidrig sind?
  • Was für Maßnahmen sollten noch ergriffen werden, sodass die Rechtssicherheit im Netz besser gewährleistet wird?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

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Ich habe an den "Trusted Flaggern" meine Zweifel, denn... 72%
Ich finde die "Trusted Flagger" gut, weil... 19%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar... 9%
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Ist das moralisch vertretbar?

Hallo zusammen,

Ich bin Bundespolizist am Flughafen Frankfurt am Main.

Mein Aufgabenschwerpunkt liegt in der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung. D.h. Ich kontrolliere Personen, die aus dem Schengenraum ein- oder ausreisen.

Worum sich die Frage dreht, sind Menschen, denen in irgendeiner Form Asyl oder Schutz gewährt wurde, die aber dennoch in ihren Verfolgerstaat reisen. Zu erkennen an den Boardkarten, die ich mir vorlegen lasse, wenn ich sehe, dass sie einen sogenannten humanitären Aufenthaltstitel haben oder an den Stempeln in ihrem Pass oder Reiseausweis.

Viele von euch dürften die aktuelle Debatte nach dem Anschlag in Solingen mitbekommen haben. BM'in Faeser und BM Buschmann haben angekündigt, dass Reisen in den Verfolgerstaat konsequent eine Rücknahme von Asyl zur Folge haben sollen.

Meine Meinung nach eine komische Aussage, denn wir als Bundespolizei verfolgen und dokumentieren dies seit Jahren, aber letztlich liegt dies in der Gewalt und Zuständigkeit der Ausländerbehörden und des BAMF.

Viele meiner Kollegen schreiben keine Erkenntnismitteilungen bei Reisen in den Verfolgerstaat, weil sie der Auffassung sind, dass es eh nichts bringt und dies verschwendete Zeit sei. Schließlich ersticken wir so schon in Arbeit. Unrecht haben sie nicht.

Ich persönliche schreibe dennoch konsequent und in jedem Fall, weil mich das persönlich stört. Menschen kommen, schildern ein offensichtlich erfundenes Verfolgungsschicksal, kriegen staatliche Unterstützung für sich und alle Familienmitglieder (inklv. Recht auf privilegierten Familiennachzug, d.h. der deutsche Staat zahlt alles, auch die notwendige größere Wohnung) und machen danach Urlaub in ihrem Verfolgerstaat. Für mich persönlich ist das einfach nur Betrug. Menschen, die Einwanderungsvoraussetzungen umgehen, in dem sie einfach ein Verfolgungsschicksal mündlich schildern, was nicht mal belegt ist.

Es gibt aber auch Fälle, wo ich mich im Nachhinein gefragt habe, ob das, was ich tue moralisch vertretbar ist.

Fall 1:

Ein Iraner, 40 Jahre, arbeitet als Busfahrer, Flüchtling gem. GFK (§ 25 (2) 1.Alt AufenthaltsG i.V.m. § 3 AsylG/höchste Form des Schutzes, verleiht die meisten Rechte)

Besitzt einen blauen Reiseausweis für Flüchtlinge mit dem Hinweis (PERSONALIEN BERUHEN AUF EIGENEN ANGABEN DES ANTRAGSTELLERS), ausgestellt von einer deutschen Behörde.

Legt mir eine Boardkarte mit dem Flugziel Teheran vor. Dazu einen iranischen Reisepass. Darin andere Personalien, als in seinem blauen Reiseausweis. Diesen Pass durfte er gar nicht besitzen, denn d.H. er hat sich freiwillig mit den Behörden des Staates in Verbindung gesetzt, die ihn eigentlich Verfolgen (Unterschutzstellung gem. § 73 Abs. 1 Nr. 1 AsylG). Noch dazu hat er bei seinem Asylantrag über seine Identität getäuscht.

Als ich ihm im strengen Ton erklärt habe, dass ich ihn der zuständigen Ausländerbehörde und dem BAMF melden werde und dass seine Reise in den Verfolgerstaat unzulässig ist, sagte er, dass sein Vater gestorben sei und er keine Wahl habe.

Ich habe ihn gemeldet.

Fall 2: Iranerin, ca. 50 Jahre. Subsidiär Schutzberechtigt siehe § 4 AsylG. Seit ca. 5 Jahren. Arbeitet in Deutschland als Ärztin(!). Auch sie flog in den Iran. Als ich ihr die Problematik schilderte, sagte sie, dass sie damals geflohen sei aufgrund von "politischen Problemen" im Iran, aber diese Probleme hätte sie heute nicht mehr. Ein Widerrufsgrund.

Auch sie habe ich gemeldet.

Nur zwei Fälle von sehr vielen.

Heute frage ich mich, ob langfristig moralisch vertretbar ist. Einerseits bin ich es den Menschen in diesem Land schuldig, dass ich geltendes Recht konsequent ohne persönliche Meinung und Wertung durchsetze. Anderseits frage ich mich, ob ich damit nicht den falschen Schade. Hat der Busfahrer, die Ärztin oder die auszubildende Arzthelferin es wirklich verdient, dass man ihr aufgrund einer Reise ins Heimatland das Leben in Deutschland schwer macht?

Moralisch vertretbar 54%
Moralisch nicht vertretbar 46%
Polizei, Krieg, Deutschland, Politik, Abschiebung, Flüchtlinge, Migration, Grenzkontrolle

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