Ist es erlaubt?

2 Antworten

Du hast keinen BF17-Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung die soweit den Führerschein ersetzt.

Aber: Mit der B-Fahrprüfung hast du ja trotzdem die Klasse AM erlangt. Dementsprechend kannst du mit der Prüfbescheinigung deine Fahrerlaubnis der Klasse AM nachweisen. Und du erfüllst alle Voraussetzungen, um eigenverantwortlich ein AM-Fahrzeug fahren zu dürfen (bist ü16), also gibts da keine Einschränkungen.

Was zu beachten ist: So eine Prüfbescheinigung ist im Ausland grundsätzlich wertlos. Sprich, du hast zwar eine AM-Fahrerlaubnis, aber kannst diese nur innnerhalb Deutschlands verwenden. Fürs Ausland hättest du beantragen müssen, dass man dir für die Zeit bis zum 18. Geburtstag einen EU-Kartenführerschein mit Klasse AM ausstellt.

In BF17 ist die Klasse AM enthalten. Du darfst damit also Fahrzeuge der Klasse AM fahren, und zwar ohne Begleitperson. Die Auflage der Begleitperson gilt nur für die Klasse B.