Darf ich den L-Führerschein vor meinem 17. Geburtstag nutzen?
Moin,
ich mache gerade BF17 (Autoführerschein) und habe eine Frage zum L-Führerschein (Traktor bis 40 km/h). Ich werde am 5. September 17 und plane, alle Prüfungen (Theorie + Praxis) schon Mitte August abzulegen.
Jetzt zur Frage: Da man den L-Führerschein ja schon mit 16 machen und nutzen darf – darf ich den dann auch schon direkt nach bestandener Prüfung fahren, obwohl ich den BF17-Schein erst ab meinem 17. Geburtstag nutzen darf? Oder bekomme ich den L auch erst am 5. September?
3 Antworten
Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.
Gemäß § 48a Abs. 3 Nr. 2 FeV tritt die BF17-Prüfungsbescheinigung (nach Anlage 8b) anstelle des Führerscheins.
Diese wird dir frühestens an deinem 17. Geburtstag ausgehändigt, daher gilt für alle darauf bescheinigten Fahrerlaubnisklasen (also auch L), dass sie erst dann erteilt werden. Du darfst also vorher auch keine Klasse L fahren, egal, ob du das Mindestalter dafür bereits erreicht hast.
Es gibt gemäß § 48a Abs. 3 Nr. 7 FeV die Möglichkeit, sich für die Klassen AM und L einen "richtigen" Führerschein ausstellen zu lassen. Dieser könnte dann bereits vor deinem 17. Geburtstag ausgehändigt werden und dir damit diese Fahrerlaubnisklassen erteilt werden. Ob du das jetzt noch beantragen kannst, weiß ich nicht.
Der "richtige" Führerschein hätte auch den Vorteil, dass er im Ausland anerkannt wird, allerdings selbstverständlich nur für die Klassen AM und L, nicht B.
Die Klasse L erhältst du als Einschlussklasse. Als eigenständige Klasse kann sie dir nicht erteilt werden, weil du sonst dafür ebenfalls eine Prüfung hättest machen müssen.
Daher geht das tatsächlich erst, wenn du 17 bist.
Ja darfst du wie beim b hast du bei 50er rollern und kleinen traktoren kein begleitpersonspflicht