War das sexuelle Belästigung?

Ja 95%
Nein 5%

19 Stimmen

8 Antworten

Ja

Ja, geht durchaus als sexuelle Belästigung durch.

Ob die Anzeige durchkommt, keine Ahnung.

Die Polizei und das Gericht lassen sich da immer sehr viel Zeit.


WRR5109 
Beitragsersteller
 14.10.2024, 17:54

Komisch ich habe in 2 Jahren 2 anzeigen erstattet alle wurden nach 3/4 Monaten eingestellt 🤣🤣👍

Windoofs10  14.10.2024, 17:55
@WRR5109

Ich habe mal 2 Jahre, nachdem ich jemanden zur Anzeige gebracht hatte erst Post bekommen.

Bei denen kann das theoretisch auch paar Jahre dauern🤷.

Bürokratie und so🙃.

Windoofs10  14.10.2024, 17:57
@WRR5109

Die werden die Bürokratie vermutlich auch nicht in den Griff bekommen.

Leider.

Ja

Allerdings konnte man das als sexuelle Belästigung auffassen! Würdest du so etwas wollen, dass jemand Fremdes dir auf den Allerwertesten klatscht?! Kann ich mir nicht vorstellen....

Lass dir das mit der Anzeige im Nachhinein eine Lehre sein und benimm dich in Zukunft gefälligst!


WRR5109 
Beitragsersteller
 14.10.2024, 17:58

Nö immer wieder

smartguy92  14.10.2024, 17:59
@WRR5109

Dann kommst du irgendwann in Zukunft eventuell noch in Teufels Küche. Ganz schön unbelehrbar!

Ja

Guten Abend!

Handelt es sich um eine körperliche Berührung in sexuell bestimmbarer Weise, spricht man strafrechtlich von einer sexuellen Belästigung. Die Vorschrift ist in § 184i Abs. 1 StGB geregelt. Sie kommt zur Anwendung, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwerer Strafe bedroht ist (wie z.B. der sexuelle Übergriff nach § 177 Abs. 1 StGB), was vorliegend nicht der Fall ist.

Der 2-malige Klaps auf den Po fällt in diesem Fall unter die körperliche Berührung und steht in einem sexuellen Kontext. Es ist daher als sexuelle Belästigung zu qualifizieren.

Wenn keine Benachrichtigung kam, dass das Verfahren seitens der StA nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde (vorausgesetzt, man wurde über das Strafverfahren informiert) oder ein Strafbefehl/Urteil vorliegt, wird die Anzeige noch bearbeitet. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass das Verfahren ohne Benachrichtigung eingestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dipl.-Jur. mit Schwerpunkt in Kriminalwissenschaften
Ja

Ja, das ist sexuelle Belästigung und wenn es wehtut auch leichte Körperverletzung.
Nach so langer Zeit dürfte die Sache im Sande verlaufen sein.


WRR5109 
Beitragsersteller
 14.10.2024, 17:56

Ich hatte Akteneinsicht beantragt vor 2 Jahren laut der Akte war ich arsch rot

Ja

Ist auf jeden Fall Belästigung. Ob die Anzeige noch läuft, kann ich nicht sagen.