Stehen frauen auf männer brüste?

3 Antworten

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Es ist übergriffig und auch eine Nötigung.

§ 240 StGB

Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Dagegen ist die Notwehr zulässig.

§ 32 StGB

Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Das bedeutet im Klartext. Wenn sie es wieder tut, darfst du dich notfalls auch mit angemessener Gewalt dagegen wehren.

Du dürftest sie also zum Beispiel wegstoßen oder ihr, wenn sie sehr aufdringlich ist, auch eine Ohrfeige geben.

Allerdings NUR in dem Moment, wo sie wirklich zudringlich werden will, nicht fünf Sekunden später.

Notwehr ist nur erlaubt, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwehren.

Du würdest hier zwar zunächst den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllen,

als straffreier Rechtfertigungsgrund käme dann aber die Notwehr in Betracht, die diese Körperverletzung erlaubt.

Zudem kannst du Strafantrag bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen.

Mit Vollendung des 14. Lebensjahres ist deine Bekannte strafmündig.

Ebenfalls kannst du es dem Direktor der Schule melden.

Dieser hat eine Fürsorgepflicht gegenüber Schutzbefohlenen.

Und du als Schüler hast Schutzansprüche, die zu gewährleisten sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nö, löst bei mir so nichts aus. Beim Sex ist es allerdings etwas anders. Aber die Erregung kommt nicht durch die Brust.

Und anfassen gegen den Willen ist ganz klar Belästigung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

anranolilo 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 18:43

Ja das mit belästigung wusste ich schon nur vielleicht uählt das ja sogar zu sexueller belästigung

TorDerSchatten  20.09.2024, 18:49
@anranolilo

Das muss ein Gericht entscheiden ob die Berührungen sexuell induziert waren. erstmal ist es Belästigung und eindringen in die Privatsphäre.

wenn sie einmal nachm ja anfässt, war das ne Erlaubnis deinerseits, wenn sie es weitermacht trozt deinem nein, ist das auch schon sexuelle Belästigung oder Nötigung

Ja

b Man kann einen Mann durchaus sehr attraktiv finden genauso wie Männer Frauen attraktiv finden.

Das sie alles darf weil sie ne Frau ist ist natürlich Schwachsinn und da darfst du sanfte Gegenwehr einsetzen, natürlich ohne ihr ernsthaft wehzutun, aber du darfst sie von deinem Körper fern halten.

Männer dürfen ihre Grenzen genauso setzen wie Frauen.