Rasentraktor bis 6 km/h?
Guten Abend,
ich habe ein paar Fragen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 6 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sind ja von der Fahrerlaubnispflicht befreit. Also brauche ich da jetzt ein Mindestalter oder geht das so? Wenn ja gilt gilt das auch für Anhänger? Und wenn auch ja darf man da Personen drauf transportieren oder nicht?
MfG Henry
2 Antworten
Also brauche ich da jetzt ein Mindestalter oder geht das so?
Ja, siehe §10 FeV:
(3) Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre. Dies gilt nicht für das Führen
a) eines Elektrokleinstfahrzeugs nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1a,
b) eines motorisierten Krankenfahrstuhls nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h durch behinderte Menschen.
Personen darfst du auf einem Anhänger nur transportieren, während er für LoF-Zwecke eingesetzt wird und wenn er zudem geeignete Sitzgelegenheiten hat. Du darfst also deine Erntehelfer zum Feld fahren. §21 StVO:
(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.
Falls es deine Absicht ist damit zur Schule zu fahren: Du brauchst eine Straßenzulassung und wenn Du mehr als sieben Personen oder solche gewerblich beförderst einen Personenbeförderungsschein.
Welche Zulassung benötigt ein Fahrzeug, welches nicht in den Anwendungsbereich der Fahrzeugzulassungsverordnung fällt?
Wahrscheinlich auf der Zulassungsstelle. Sind Sonderkennzeichen (keine Ahnung, wie die in DE aussehen) wie sie z.B. Gabelstapler haben, die von einem Betriebsteil zum anderen auf die andere Straßenseite müssen.
Nein, einfach so ein bissel rumfahren und das mit den Leuten mitnehmen wenn ich grad unterwegs bin (im Dorf) würd ich halt vielleicht 1-2 Freunde mitnehmen. Also nichr viele.
Wie bekommt man dafür eine Zulassung? Also von wo?