Radlader als Zugfahrzeug nutzen?

3 Antworten

wenn er zugelassen ist und eine anhängelast eingetragen ist ist das möglich.kenn welche in der landwirtschaft die das haben

In aller Regel haben Baumaschinen keine Zulassungsmöglichkeit als Zugmaschine, Radlader dürfen nichts im Straßenverkehr ziehen. Ausnahme ist der Bauwagen. Hier gibt es eine Sonderbestimmung.

Nur für Rangierarbeiten tragen die ihr Zugmaul.Das Vorhandensein einer Anhängerkupplung steht grundsätzlich einer Anerkennung als selbstfahrende Arbeitsmaschine entgegen. Eine Anerkennung kommt jedoch in Betracht, wenn nach Bauart und Verwendungszweck des Fahrzeuges eine mögliche Zugleistung hinter der Arbeitsleistung zurücktritt.

Deswegen darf der Mähdrescher nur sein Mähwerk ziehen.

Ansonsten muss das Ding als

Als Zugmaschine darf der Rad- oder Teleskoplader für lof Zwecke mit der Klasse L oder höher bis zu einer bbH von 40 km/h gefahren werden. Im Anhängerbetrieb ist jedoch die Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h einzuhalten.

Radlader fallen glaub icb unter die Kategorie Baumaschinen, also brauchst du eine Zulassung für Baumaschinen. So hatte ich es mal gelesen.