Braucht man Papiere für einen 25 kmh Hänger?

3 Antworten

Ein 25km/h-Anhänger für LoF-Zwecke ist laut §3 FZV zulassungsfrei:

(3) Einer Zulassung bedürfen nicht
2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 Kilometern pro Stunde hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,

Ein zulassungsfreier Anhänger darf mitgeführt werden, wenn er einem genehmigten Typ entspricht, §4 Abs 1 FZV:

(1) Ein zulassungsfreies Fahrzeug nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe a bis g sowie ein land- oder forstwirtschaftliches Arbeitsgerät mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 Tonnen darf von der das Fahrzeug führenden Person auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Fahrzeug-Einzelgenehmigung erteilt ist.

Der Nachweis darüber, dass er einem genehmigten Typ entspricht, erfolgt durch einen Auszug aus der allgemeinen Betriebserlaubnis (Datenbestätigung), durch ein CoC-Dokument (Übereinstimmungsbescheinigung) oder durch eine Einzel-BE, §4 Abs 5 FZV:

(5) Wird ein Fahrzeug nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für das keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, so ist von der das Fahrzeug führenden Person die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Die HU-Pflicht ist in §29 StVZO geregelt:

(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.

Ein 25km/h-LoF-Anhänger ist nicht zulassungspflichtig. Er ist kennzeichenpflichtig, aber nicht nach §4 Abs 2 und 3 der FZV, denn dort geht es u.a. um:

Anhänger nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 Kilometern pro Stunde in der durch § 58 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.

Das 25km/h-Schild entscheidet hier somit über die HU-Pflicht.

Als Kennzeichen genügt ein Wiederholungskennzeichen, §12 Abs 9 FZV:

(9) Ein Anhänger nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die nicht ein eigenes Kennzeichen nach § 4 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeuges für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf. Eine Abstempelung ist nicht erforderlich.
Paulll20 
Fragesteller
 13.03.2024, 20:12

Vielen Dank

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Melody888  13.03.2024, 21:05

Zum Tüv muß er trotzdem.

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migebuff  13.03.2024, 21:13
@Melody888

Kannst du das bitte mit einem Zitat der Rechtsgrundlage begründen und dabei insbesondere auf §29 Abs 1 StVZO eingehen?

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migebuff  13.03.2024, 21:36
@Melody888

Das ist ein Link zu einer Internetseite. Ich gehe somit davon aus, dass du deine Behauptung nicht belegen kannst und wir somit weiterhin der StVZO glauben dürfen.

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migebuff  13.03.2024, 21:41
@Melody888

Die Regelungen der StVZO sind unmissverständlich. Es kann keine Diskussion darüber stattfinden, ob es sich dabei um Träumereien handelt.

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Melody888  13.03.2024, 21:50
@migebuff

Fag dichmal warum euere Bauern protestieren und frag dich mal wie lange dein STVZO noch existiert , nachdem wass eure Ampel vorhat. Dann frag mal was für ein Art der FS betreibt, was für ein Anhänger es sein soll und was für ein Schlepper. Jeder Anhänger muß alle 2 J. zum Tüv, auch ein Zulassungsfreier. Dein § muß man auch verstehen können.

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migebuff  13.03.2024, 21:53
@Melody888

Die tatsächliche Rechtslage wurde von mir oben zitiert.

Der Fragesteller kann somit selbst entscheiden, ob er der StVZO oder deinen beleglosen Behauptungen glaubt.

Bitte erstelle eine eigene Antwort, wenn du Falschaussagen verbreiten möchtest, anstatt meinen Beitrag damit zu verunstalten.

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Melody888  13.03.2024, 21:56
@migebuff

Nein, er ann weder das eine noch das andere entscheiden und du kannst auch nichts bestimmen, weil du genau wie ich nicht alle Fakten kennst.Beleidigen mußt du nicht.

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migebuff  13.03.2024, 22:21
@Melody888

Ich kenne zumindest den Fakt, dass nur zulassungspflichtige Fahrzeuge im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtige Fahrzeuge nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zur HU müssen.

Ein Fakt ist es deshalb, weil es wortwörtlich so in §29 Abs 1 StVZO steht.

Das genügt, um die Frage zu beantworten, ob ein Fahrzeug, welches weder zulassungspflichtig im Sinne des §3 Abs 1 FZV noch kennzeichenpflichtig nach §4 Abs 2 u. 3 S. 2 FZV (sondern nach §12 Abs 9 FZV) ist, zur HU muss.

Weiterhin kenne ich den Fakt, dass du mit Ausnahme von beleglosen Behauptungen nichts zur Diskussion beigetragen hast - wenn man von einem Link zu einer privaten Internetseite absieht, die eine Zulassungs- und HU-Pflicht lediglich bei privater Nutzung oder "Hobbylandwirtschaft" bejaht.

Das wiederum genügt für die Beantwortung der Frage, ob ich dich zu meiner Entlastung auf meine Ignorierliste setzen soll. Ich wünsche dennoch einen schönen Abend.

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Melody888  13.03.2024, 22:30
@migebuff

Nein genügt nicht.Du kennst nur Anhänger und 25Km/h weiter weißt du nix und das reicht nicht.Was der FS für ein Landwirtchaft betreibt oder betreiben will, kennst du nicht , auch den möglichen Schlepper kennst du nicht. Auchdas jeder Anhnger Papiere hat, weiß t du nicht. Im Grunde genommen kennst du evtl. nur den Paragraph und mehr nicht Alles andere sind von DIR nur Vermutungen, sonst nix.Nur um DEIN Vermutungen zu untermauern schämst dich nicht, mich zu beleidigen. Pfui!!!

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Ja sicher.Unbedingt.Zulassungsfreien Anhänger bis 25 km/h dürfen in der „Hobbylandwirtschaft“ nicht eingesetzt werden. Neben dem Traktor ist auch der Anhänger zulassungspflichtig. Eine Kfz-Steuerbefreiung ist nicht möglich. Außerdem muss auch der Anhänger alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung.Sonst Aua.Strafe.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Paulll20 
Fragesteller
 13.03.2024, 18:57

Und wieso? Also was muss ich damit machen? Ich dachte 25 kmh Schild reicht und halt Nummernschild vom Schlepper

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DD2211TCCT  13.03.2024, 18:57
@Paulll20

Sei nicht so Naiv.Es gibt Gesetze.Wieso !!! alleine das zu fragen als Wieso ist meine meinung nach das du Spass haben willst.Unseriöser Typ bist...

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migebuff  13.03.2024, 19:49
@DD2211TCCT
Sei nicht so Naiv.

Naiv wäre, deine beleglosen Behauptungen ungeprüft als Tatsache hinzunehmen.

Es gibt Gesetze

Dann zitiere diese doch bitte.

Wieso !!

Ja, wieso soll hier "Hobbylandwirtschaft" vorliegen, obwohl der Fragesteller schreibt, dass der Anhänger für die Landwirtschaft angeschafft werden soll und somit die LoF-Regelungen für zulassungsfreie Anhänger zur Anwendung kommen?

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migebuff  13.03.2024, 22:37
@DD2211TCCT

Gemessen an der Anzahl deiner Ausrufezeichen und aufgrund der Unterstellungen an den Fragesteller würde ich eher davon ausgehen, dass du derjenige bist, der sich aufregt.

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Jede Fahrzeug , ob direkt angetrieben oder nicht, hat und braucht Papiere wenn es auf öffentlichen Straßen befördert werden soll oder muß.Auch ein Anhänger muß zum TÜV.

Paulll20 
Fragesteller
 13.03.2024, 20:14

Zum tüv muss ein Hänger der für die Landwirtschaft verwendet wird und eik 25 kmh schild hat nicht.

Ich weiß nur nicht, ob man trotzdem papiere braucht

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