Woher haben die "Experten" / "Fachleute" in Deutschland die Auffassung, dass man ab 14 Jahren in der Lage sein soll sexuell selbstbestimmt entscheiden zu können?
Darunter gehört auch, dass Jugendliche (14 - 17 Jahren) selber soweit sein sollen, selber zu entscheiden ob sie mit Erwachsenen sexuell verkehren wollen.
Wie kommt man darauf?
Worauf basiert die die Auffassung, dass man ab 14 Jahren in der Lage sein soll, mit Erwachsenen verkehren zu können?
Wer hat sowas (Rechtsphilosophie?) den überhaupt festgelegt?
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Informationen aus einer ähnlichen Frage:https://www.gutefrage.net/diskussion/wieso-hat-man-in-deutschland-bzw-im-bundestag-der-brd-entschieden-dass-man-ab-14-jahren-mit-jedem-ab-14-sex-haben-darf-was-ist-der-grund-dafuer
Frage:
Wieso hat man in Deutschland bzw. im Bundestag der BRD entschieden, dass man ab 14 Jahren mit jedem ab 14 Sex haben darf? Was ist der Grund dafür?
Beschreibung:
Aktuelle Rechtslage (heute)
Nach § 182 StGB („Sexueller Missbrauch von Jugendlichen“) gilt:
• Sex ab 14 ist grundsätzlich erlaubt, weil das Mindestalter für sexuelle Selbstbestimmung 14 Jahre beträgt (§ 182 Abs. 1 StGB).
• Aber: Erwachsene dürfen keinen Druck, keine Manipulation oder Abhängigkeit ausnutzen (dann wäre es strafbar).
• Das Gesetz schützt also vor Ausnutzung von Unerfahrenheit, Zwang, Autoritätsverhältnissen usw., nicht vor einvernehmlichem Sex zwischen Jugendlichen oder zwischen Jugendlichen und Erwachsenen ohne Machtgefälle.
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Die Entscheidung, dass Jugendliche ab 14 Jahren grundsätzlich selbst über sexuelle Handlungen entscheiden dürfen, stammt aus der Sexualstrafrechtsreform von 1973/74.
Das wurde mit dem 1. Gesetz zur Reform des Strafrechts (1. StrRG) beschlossen, das am 1. September 1974 in Kraft trat.
Seitdem gilt die Altersgrenze von 14 Jahren für die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland unverändert.
Heißt, ab 14 Jahren darf mit jedem ab 14 Jahren sexuell verkehren.