Wie lange soll ich mit 16 draussen bleiben dürfen?
Hallo, ich bin 16 und werde auch schon bald 17. Ich muss immer um 22 Uhr zuhause sein egal ob Wochenende oder nicht, weil meine Mutter angeblich nicht schlafen kann bevor ich zuhause bin. Ich finde das Quatsch, weil ich vorhabe sogar bald alleine zu leben und da hat sie auch keine Ahnung wann ich zuhause bin. Jeder einzige aus meinem Freundeskreis darf auch länger und es ist kein gutes Gefühl wenn man immer als erster nachhause geht. Ich gehe ja nicht mal auf Partys, bin meistens nur mit paar Freunden bei irgendwem zuhause. Bin auch 1.90m groß und kann mich im Notfall auch wehren, außerhalb leb ich in einer ruhigen Kleinstadt, wo es keine Gefahren gibt.
Ich überlege jetzt mit meiner Mutter zu verhandeln, was denkt ihr wäre eine angemessene Zeit in den Ferien und am Wochenende?
Willst du mit 18 ausziehen?
Mit 17
Erlaubt deine Mutter das denn, wenn sie dich nicht mal Abends rauslässt?
Hab das mit ihr noch nicht abgesprochen, aber werde ich wohl bald erfahren
Dann würde ich jetzt lieber keinen Streit anfangen...Du brauchst nämlich ihre Erlaubnis, um mit 17 ausziehen zu dürfen
Denke wenn das mit dem Ausbildungsplatz alles klappt, dass sie schon Ja sagen wird.
Wäre es für die Ausbildung hilfreich, näher dort hin zu ziehen? Wäre ein gutes Argument
Jo, danke
4 Antworten
In der Zeit musste ich meistens um 1 zuhause sein, kam aber oft auch viel später nacherhause. Ich finde 22 Uhr viel zu früh.
Also ich durfte mit 16 so lange wegbleiben, wie ich wollte. Meine Mutter meinte da mal, wenn ich nach 1 Uhr morgens nach Hause komme, soll ich halt leise sein, damit ich niemanden wecke.
Wie lange soll ich mit 16 draussen bleiben dürfen?
So lange, wie es deine Eltern sagen. Sie haben das Sorgerecht.
Ich finde das Quatsch, weil ich vorhabe sogar bald alleine zu leben Mit 17
Soso. Wie willst du das alles finanzieren? Das Leben ist ziemlich teuer. Davon abgesehen geht das mit wenigen Ausnahmen erst ab 18. Ab 17 ausziehen dürfe also kaum klappen.
Jeder einzige aus meinem Freundeskreis darf auch länger und es ist kein gutes Gefühl wenn man immer als erster nachhause geht.
Das Argument "aber die anderen" hat noch nie funktioniert. Dann kommt gleich die Klischee Antwort als Konter: Wenn alle anderen von der Brücke springen, springst du dann auch?
In dem Alter sind die Eltern unterhaltspflichtig.
Es gibt keine Pflicht dafür dass der Unterhalt als Barunterhalt zu leisten ist. Auch Sachunterhalt und Naturalunterhalt reicht aus.
Die Eltern kommen aber ihrer Unterhaltspflicht nach, indem sie dem Sprössling ein Zimmer bereit stellen und Kost und Logis übernehmen.
Sie müssen dem Sohnemann also kein Geld zahlen, nur weil er alleine leben will außerhalb der elterlichen Wohnung.
Wir kennen die Umstände ja nicht, warum er auszieht.
Deswegen gehe ich erstmal vom Regelfall aus. Der ist, dass die Eltern dem Sprössling keine externe Unterkunft finanzieren müssen.
Wenn ein Entzug des Sorgerechts durch eine amtliche Stelle (Jugendamt und Familiengericht) erfolgt, ist das etwas anderes. Die Inobhutnahme ist jedoch glücklicherweise die Ausnahme als die Regel und immer das Ultima Ratio.
Dass ein 16 jähriger um 22 Uhr zu Hause zu sein hat, ist auf jeden Fall keine Kindeswohlgefährdung, die eine solche extreme Maßnahme rechtfertigt.
Außerdem hast du ja selbst geschrieben:
Du brauchst nämlich ihre Erlaubnis, um mit 17 ausziehen zu dürfen
Mit deren Erlaubnis akzeptieren sie auch die Pflicht zum Barunterhalt. Sonst besteht die erstmal nicht.
22 Uhr ist schon okay und kein Quatsch.
Daß du 190 cm groß bist, ändert nix an der Tatsache, daß du noch in einem Alter bist, wo du deine Eltern gehorchen mußt, weil sie sich Sorgen machen. Ein 170 cm muskulöser, trainierter 30jähriger Mann hat mehr Chancen als eine schlanke, untrainierte 190 cm große 16jährige Person (dient nur als Beispiel).
Von daher: Um 22 Uhr hast du zu Hause zu sein, egal welcher Grund.
Das hat schon jemand so schön gesagt: Wenn du mal Kinder bekommen solltest und die dann in deinem Alter sind, würdest du es verstehen.
In dem Alter sind die Eltern unterhaltspflichtig.