Aufbauseminar Führerschein Entzug?

hallo ich hab gestern ein Brief von der Führerschein stelle bekommen worin steht das mein Führerschein entzogen wird weil ich keinen aufbauseminar bis zur genannten First 10.10.2023 gemacht hab

das komische ist das ich schon in einen Kurs angemeldet bin seit September aber die ersten Kurse erst im November beginnen Hää? Kann ja ich nichts dafür das die Fahrschule so lange Mitglieder gesucht hat und ich die Frist so nicht einhalten konnte aber ich hab mich angemeldet und die Sachbearbeiterin hab ich sogar mal geschildert das ich die Frist niemals einhalten könnte ich kann mich nur anmelden und abwarten und dann würde alles passen und sie stimmte mir sogar zu also warum jetzt der Brief ?? Glaubt ihr das ist ein Fehler oder kann ich noch was dagegen machen ich hab meinen Fahrlehrer auch kontaktiert und er meinte auch das ist sehr komisch er hat der Führerscheinstelle jetzt nh Mail geschrieben und meinte ich brauch mich da nicht so stressen aber es Stresst mich total

und bevor hier Leute schreiben das ich mir eine Fahrschule hätte suchen müssen das früher angefangen hätte, in meinen Landkreis ist es üblich das nur eine Fahrschule das Aufbauseminar durchführt heißt jede Fahrschule ist mal dran und das ist die einzige Mögliche Fahrschule wo ich mein Kurs absolvieren kann also sehe ich nicht ein jetzt mein Führerschein abgeben zu müssen nur weil hier im Landkreis keine ordentliche verplanung Herscht ich hab bin meinen Pflichten nachgegangen alles andere kann ich selber nicht beeinflussen

Meine eigentliche Frage ist aber denkt ihr das ist ein Fehler und ich kann das so der Sachbearbeiterin sagen oder hab ich schlechte Karten

Auto, Polizei, Führerschein, Aufbauseminar, Fahrerlaubnis, Fahrlehrer, Fahrschule, TÜV, Führerscheinklasse B, Führerscheinstelle
Frage zum Führerschein?

Hallo Schwarmbewusstsein,

folgendes Problem.

Person A hat in der Probezeit wegen einer überfahrenen Roten Ampel seinen Führerschein für 1 Monat abgeben und einen "Aufbaukurs" machen müssen (nicht MPU!). besagte Person hat auch brav alles gemacht und fristgerecht abgegeben allerdings den Führerschein nicht neu beantragt weil er einfach nicht gebraucht wurde. 7 Jahre später wird er dann doch gebraucht und Person A ist zur Führerscheinstelle und hat Akteneinsicht beantragt und geprüft ob auch alle Unterlagen (z.b. Bescheinigung des Aufbaukurses) vorhanden ist.

Ist dann zum Amt und hat einen neuen beantragt. Fotos und Erste-Hilfe Kurs gemacht und bezahlt.

Jetzt kommt's: da flatterte dann ein Brief rein mit der Antwort man müsse zusätzlich die Theorie und Praxisprüfung erneut ablegen weil angeblich der Zeitraum ohne Führerschein zu lange ist (7 Jahre wie gesagt)

Person hat dann angefangen zu buddeln in der STVO und im Internet konnte aber nicht, absolut gar keinen Vorgabe finden in der irgendwie deklariert wird nach wie viel Zeit ohne Führerschein die Prüfungen neu gemacht werden müssen. Kein Gesetz, keine Vorschrift und keinen Beschluss in dem drin steht welche Zeit für so einen Fall vorgegeben ist. Es sind alle Unterlagen und alles nötige rechtzeitig vorgelegt worden. Das einzige was nicht gemacht wurde ist eben den Antrag für einen neuen Führerschein gestellt.

Die Aufforderung die Prüfung nochmal abzulegen scheint mir hier keine rechtliche Grundlage zu haben geschweige denn das die SACHBEARBEITERIN, kein Fahrlehrer, kein Prüfer sondern eine EINFACHE SACHBEARBEITERIN, in diesem Amt auch keine Befähigung hat sowas anhand einer Akte (die wohlgemerkt korrekt und vollständig ist) zu bestimmen. Diese Aufforderung ist in meinen Augen komplett willkürlich.

Vielleicht habe ich auch etwas übersehen oder sowas. Habt ihr dafür eine Antwort?

VIELEN DANK SCHON MAL AN ALLE 😊

Prüfung, Führerschein, Fahrerlaubnis, Probezeit, Führerscheinstelle
Umschreibung Rumänischer Führerschein aus 1991?

Moin allerseits,

in Rumänien sei 1991 ein Führerschein gemacht worden, laut eigener Erinnerung (nicht meiner sondern von der Person mit dem FS) wohl auch mit dem Recht 7.5t zu fahren (damalige rumänische Klassen somit vermeintlich B+C, gehen wir aber im weiteren erstmal davon aus, dass die Italiener nicht geschludert haben und es vielleicht doch nur B war).

Dieser Führerschein sei in Italien umgeschrieben worden auf einen italienischen Kartenführerschein, der Klasse B enthielt (Das Original ist einbehalten worden)

Bei Wohnsitznahme in D sei dann 2012 der italienische Kartenführerschein in einen deutschen Kartenführerschein umgeschrieben worden. Es wurden zugeteilt: B, M, L, T181. Auch hier wurde das Original einbehalten.

Leider ergibt sich aus der Anlage 11 FeV nicht mehr, welche Klassen denn ursprünglich hätten zugeteilt werden müssen. Kann jemand sagen, welche Klassen sich prinzipiell bei Umschreibung

  • Rumänischer FS Klasse B aus 1991 -> EU Führerschein
  • Rumänischer FS Klassen B+C aus 1991 -> EU Führerschein

in 2012 ergeben hätten bzw. auch heute ergeben würden? [Es ist klar, dass heute keine Umschreibung mehr nötig ist, aber die Person hat ja nun mal nur noch den umgeschriebenen FS]. Der zweite Teil ist notwendig, um zu wissen, was nach dem nächsten Umtausch im FS steht.

Zusatzfragen:

  • Steht es der oben genannten Person in D zu, den B196 zu machen?

und abschliessend an die Rumänen im Forum

  • Gibt es eine Zentralstelle in Rumänien, bei der die de-facto gemachten Klassen abgefragt werden können?

Gruß norseman

Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerscheinstelle
Lebenslange MPU rechtens?

Habe vor 17 Jahren meinen Führerschein abgegeben müssen, Trunkenheit am Steuer bei über 2Promille. Vor drei Jahren habe ich beim Straßenverkehrsamt angerufen (NRW) und gefragt, wann ich meinen Führerschein wieder beantragen könnte und das ich dies aufgrund der MPU erst so spät machen wollte. Mir wurde gesagt, dass ich den Antrag stellen soll und gegebenenfalls zum Dezember hin bereits mein Führerschein haben könnte. Positiv gestimmt habe ich dies direkt umgesetzt. Beim Bürgerbüro gab es die Frage ob ein Entzug stattgefunden hat. (Heite weis icj, dass die Angaben freiwillig waren!) Da dies der Fall war (2010) habe ich dies auch angekreuzt. Hab mir da nicht bei gedacht, dass es so negativ ausgelegt werden würde/könnte. Ehrlichkeit hat auch Nachteile :(

Zeitnah bekam ich Post, dass ich einen neuen Erste Hilfe Kurs machen müsse (während Corona). Dies habe ich nach 10 Tagen umgesetzt und eingereicht. Kurz darauf bekam ich einen Amruf der Sachbearbeiterin, ob der Entlassbrief vorliegen würde. Auch diesen habe ich am nächsten Tag eingeholt und eingereicht. 

Danach wurde ich erneut angerufen undgefraht, ob ich das Gerichtsurteil hätte. Auch dies habe ich eingereicht. ( Die Sachbearbeiterin hätte dies nicht mehr bekommen, da es mittlerweile 13 Jahre alt war) All dies habe ich innerhalb von ca. 2 Wochen eingereicht. Nach ca. 2 Wochen bekam ich einen Brief, dass ich aufgrund meiner Alkoholkrankheit (Diagnose Krankenhaus, wobei die Diagnose gestellt wird damit zwei Wochen Aufenthalt gesichert sind) eine MPU angeordnet wird.

Ich rief die Sachbearbeiterin am und sagte, dass ich dafür nicht die finanziellen Mittel habe und genau deswegen die Verjährung abwarten wollte. Mir wurde gesagt, dass ich den Antrag zurückziehen soll. Dies tate ich auch. 

Als ich dann nach den 15 Jahren erneut beim Straßenverkehrsamt anrief (mittlerweile verheiratete und andere Sachbearbeiterin) und den Sachverhalt erfragen wollte wurde mir gesagt, dass es einen Vermerk gebe und ich eine Lebenslange MPU verhängt bekommen habe. Darf man das? Ich habe über viele Jahre keinen Alkohl getrunken, habe zwei gesunde Kinder und mein Leben hat mit dem von damals (21 Jährig) nichts mehr gemein. Darf man trotz Verjährung und zurückgezogen Antrag sowie einer vorbildlichen Mithilfe (auch wenn an die Falsche Person geleistet) von einer einzelnen Person als lebenslänglich Alkoholkrank stigmatisiert werden?

Ich bedanke ich vielmals für Eure Erfahrung, Ratschläge und Eire kostbare Zeit!

MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Führerscheinstelle
MPU ohne richtigen Grund?

Ich bin dabei meinen Führerschein zu machen. Meinen Antrag dafür habe ich vor ca 10 Monaten eingereicht. Seit dem kommt in der Salami-Taktik eine Sache nach der anderen. Und zwar wurde vor ca 3-4 Jahren mal gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Besitz von BtM eingeleitet, auf Grund eines falsch positiven Schnelltest. Eine ausführliche Analyse im Labor ergab dann dass es sich um frei verkäufliche Schlaftabletten handelte (so wie ich es immer gesagt habe) und die Ermittlungen natürlich dann eingestellt. Zur Anklage kam es deswegen ja gar nicht erst. Die Führerscheinstelle wirft mir nun genau das aber vor. Also schickte ich die Analyse sowie den ganzen Schriftverkehr, dass es sich nicht um BtM gehadelt hat dahin. Monatelang kam gar nichts, dann wollten sie auf einmal ein Gutachten sowie einen kompletten Therapieverlauf (mit 15 war ich wegen Depressionen in der Klinik). Obwohl ich nicht weiß ob sie das rechtlich dürfen wollte ich natürlich kooperieren und habe ihnen alles geschickt. Wieder kam monatelang keine Rückmeldung. Jetzt möchte die Führerscheinstelle dass ich eine MPU mache, da ich während dem Therapieaufenthalt 1x(!) Kräuter geraucht habe. Und wegen der BtM-Sache-genau das war ja nie wahr, den Brief haben sie ja.

Ich hatte noch nie einen Führerschein, bin auch nicht in der Straßenwelt auffällig geworden (meine sowas wie unerlaubtes Fahren etc). Auch habe ich extra ein ärztliches Dokument, dass ich keine Suchzproblematik o.ä. Habe.
ganz ehrlich fast jeder Jugendliche kifft doch mal oder probiert was aus. Natürlich keine Glanzleistungen gewesen aber die „Neugier“ in dem Alter ist normal. Wir reden auch nicht von exzessivem Konsum, sondern einmal testen.

Mir kommt das alles wahnsinnig willkürlich vor, auch dass ich teils monatelang keine Antwort bekomme. Emails und Anrufe werden ignoriert.

Darf die Führerscheinstelle aus den oben genannten Gründen einfach eine MpU anordnen? Und ganz ehrlich ich würde die ja auch machen, denn ich will einfach meinen Führerschein, aber nur vielleicht kann ich die Fahrerlaubnis erhalten wenn ich die MPU bestehe. Ist das rechtens? Darf die Führerscheinstelle einfach so „willkürlich“ trotz MPU sagen, ja ne der geben wir keine Fahrerlaubnis?

kann ich rechtlich da irgendetwas machen?

Auto, Verkehr, Polizei, MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Straßenverkehr, Führerscheinstelle

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