Kann ein Führerschein in Gefahr sein, wenn man einen Grad der Behinderung beantragt?

6 Antworten

Bei der reinen Beantragung eines GdB nicht. Ich habe selbst z.B. G,aG und B und hatte lange meinen Führerschein aus früheren Zeiten. Bin halt nur nicht mehr gefahren. Erst als ich jetzt das Thema fahren wieder angehen wollte und dementsprechend bei der Führerscheinstelle war, wurden quasi die schlafenden Hunde geweckt und ich brauchte ein Verkehrsmedizinisches Gutachten, die Fahrprobe auf dem gewünschten Umbau beim TÜV (in dem Zusammenhang wurden dann auch fast alle früheren Klassen entzogen).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Früher A, BE, CE, jetzt BE auf Joysteer (Handgas)

Nein, aber je nach Art der Behinderung wird es vielleicht erforderlich, sein Fahrzeug umzurüsten.

Eine Bekannte hatte einen Schlaganfall und wurde dadurch halbseitig teilgelähmt.

Sie brauchte dann eben eine Fahrzeug mit Automatik und Lenkradknauf.

Verloren hatte sie trotz dieser plötzlichen 100% Behinderung den Führerschein nicht...

Nur mussten eben Umbauarbeiten am Fahrzeug sein...

Nein, da wird nichts überprüft.

Ich habe auch einen GdB beantragt, als ich den Führerschein schon hatte + später einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Da gibt es keine Probleme.


grisu2101  09.01.2025, 18:38

Das ist so generell ausgesprochen falsch!

Stell z.B. mal als Führerscheininhaber einen Antrag auf GdB wegen Epilepsie.....

Wirst Dich wundern was da so geht....

NewBegin2018  09.01.2025, 18:47
@grisu2101
Stell z.B. mal als Führerscheininhaber einen Antrag auf GdB wegen Epilepsie.....

Die Frage war aber so gestellt, ob es durch die Beantragung des GDBs als solche grundsätzlich Probleme gibt.

Natürlich kann es je nach gesundheitlicher Diagnose anders aussehen. Wenn der Arzt eine Diagnose feststellt welche die Fahrtauglichkeit gefährdet, wird er dies aber auch unabhängig davon melden ob ein GdB besteht. Und in der Regel besteht die Diagnose ja schon bevor der GdB beantragt wird.

grisu2101  09.01.2025, 18:49
@NewBegin2018

Kann, muss aber nicht. Bei der Begutachtung kann auch noch eine Diagnose rauskommen, die sich mit dem FS beisst! Bei einigen Krankheiten sollte man da vorsichtig sein, denn auch Ärzte können das unterschiedlich bewerten.

Ja, teilweise!!

Epilepsie, Diabetes und andere Krankheiten können zu Fahrtauglichkeitseinschränkung führen, und das kann (muss nicht) auffallen.

Ist einem Kollegen von mir passiert wegen Epilepsie.


Italianbicycle 
Beitragsersteller
 09.01.2025, 19:38

Beim GDB beantragen? Zum Glück leide ich nicht unter all so schweren Krankheiten

Es kommt auf die Ursache für den GdB an. Welche Merkmale werden angetrebt?

Wenn es um Krankheiten, wie die hier bereits genannte Epilepsie handelt, kann es zu Auflagen für den Führerschein kommen. Und manche Gehbehinderung bis zur Querschnittslähmung kann mit Auflagen für das spätere Fahrzeug verbunden sein. Aber das sind Sekundärmaßnahmen und haben mit dem GdB und auch mit dem Führerschein nichts zu tun.

Bei einem "normalen" Antrag auf GdB hat das keinen Einfluss auf den Führerschein. Selbst die Merkmale G,B,aG und ändern nichts am Führerschein, wie ich im Bekanntenkreis beobachten konnte.