B197 in der Fahrausbildung, obwohl ich mich beim StVA nur für B angemeldet habe?
Hi, ich habe mein Führerschein bestanden und wollte fragen, ob es für mich Probleme geben wird, da ich die Fahrausbildung auf B197 gemacht habe, obwohl mein Vater mich damals beim StVA nur ganz normal für klasse B angemeldet hat. Ja, ich weiß man darf bei beiden Schalt- und Automatik Auto fahren, aber ich habe gehört, dass man dann irgendwie mehr beim SVA bezahlen muss, um beides in der Ausbildung machen zu können. Jetzt ist meine Frage, da ich auch noch 17 bin, muss ich einen neuen Antrag stellen oder denkt ihr es wird teuerer das umzutragen später auf mein Führerschein beim StVA, da mein Vater meinte sie hätte an dem Tag sogar speziell nachgefragt, ob ich nur Schaltauto mache oder beides?
1 Antwort
Meines Wissens bedeutet die Anmeldung auf "normal" B ohne irgendwelche Schlüsselzahlen einfach nur, dass du halt die Prüfungsfahrt mit einem Schaltauto machen musst und dafür der Prüfer nicht nach einem Nachweis für die Kontrollfahrt mit einem Schaltauto fragt.
Man macht in der Fahrschule nicht B und B197, sondern eins von beidem. Also eigentlich macht man Klasse B, nur mit der 197 halt unter Berücksichtigung einiger besonderer Regeln.
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Ich verstehe jetzt nicht so ganz: Bist du mit der Fahrschule schon fertig oder nicht? Wenn du schon fertig bist, was willst du dann noch ummelden, dann ist es doch schon alles gelaufen?