Ich hatte zwei A-Verstöße vor dem Aufbauseminar (einmal Handy am Steuer, einmal ein Unfall mit Punkt) und habe deshalb damals das Aufbauseminar gemacht und meine Probezeit wurde um zwei Jahre verlängert.
Jetzt – kurz vor Ende der verlängerten Probezeit (ca. 2 Wochen vorher) – habe ich nochmal einen Punkt bekommen wegen Abstandsunterschreitung, also einen weiteren A-Verstoß.
Ich habe gelesen, dass laut § 2a Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StVG bei einem einzigen A-Verstoß nach dem Aufbauseminar nur eine Verwarnung ausgesprochen wird und einem empfohlen wird, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen eine MPU kommt erst, wenn man zwei A-Verstöße nach dem Seminar begeht.
Meine Frage:
Stimmt das so? Kann jemand aus Erfahrung bestätigen, dass in meinem Fall noch keine MPU droht, sondern jetzt erstmal nur eine Verwarnung kommt?
Danke euch für jede ehrliche Antwort oder eigene Erfahrung! 🙏