Bekomme ich meinen Führerschein ohne MPU?

Hey,

bevor dazu geraten wird, mich doch beim Landratsamt zu informieren, ich habe den Brief heute Morgen bekommen und einen Termin erst in einem Monat. Eine Einschätzung von jemandem der sich auskennt/ Erfahrung hat, würde mir sehr helfen, da ich es nicht abwarten kann und mich nicht zu früh freuen will.

Folgendes (so dumm es klingt und auch ist)

Ich wurde in der Probezeit mit über 21 km/h geblitzt -> Aufbauseminar + Probezeitverlängerung -> noch mal über 21 geblitzt -> „Freischuss“ verbraucht -> noch mal geblitzt.
musste den Führerschein März letzten Jahres abgeben -> 3 Monate Sperre für Abtrag auf Wiedererteilung

Habe dann auf Rat eines Freundes ein wenig gewartet mit dem Antrag da die Chancen dann besser sein sollten. Habe im November 23 den Antrag gestellt und nun diesen Brief bekommen.

An sich ist es klar, dass angegeben ist, dass ich keine dieser Dinge (siehe Bild) einreichen/ machen muss da nichts angekreuzt ist.
Ich will mich aber nicht zu früh freuen, denn unser lieber Staat schreibt ja gerne Dinge die sich auf den ersten Blick anders anhören als es die Sachlage eigentlich bietet.

Könnte mir bitte jemand, der die Situation bereits due ch gemacht hat, Erfahrung in dem Gebiet hat, oder ebenfalls genau solch einen Brief bekommen hat sagen, ob es stimmt, dass wenn nichts angekreuzt ist, ich die 200€ auf der 2. Seite (nicht verlinkt) einfach zahlen muss und meinen Führerschein wiederbekomme?

vielen Dank

Bild zu Frage
Nur weil nichts angekreuzt ist bedeutet das nichts n 80%
Geldstrafe only 20%
Die haben versehentlich nichts angekreuzt 0%
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Rückerstattung der Anmeldegebühr bei nicht abgeschlossener Fahrschulausbildung möglich?

Hallo liebe Community,

im Januar letzten Jahres habe ich mit meiner Fahrschulausbildung begonnen, jedoch aufgrund meiner Studien- und Arbeitssituation nicht genug Zeit gefunden, um den Führerschein zu vollenden. Ich habe lediglich an den Theoriestunden teilgenommen und dafür 400 Euro bezahlt. Nach den Stunden habe ich etwa 100 Euro für die Anmeldung beim TÜV (i guess?) an Fahrschule bezahlt und weitere erforderliche Unterlagen wie Passbild, Sehtest und das Erste-Hilfe-Zertifikat abgegeben. Bisher habe ich mich jedoch nie für eine Prüfung angemeldet.

Nun frage ich mich, ob es möglich ist, die bereits bezahlten 100 Euro für die Anmeldung zurückzuerhalten. Ich muss zugeben, dass ich in diesem Bereich nicht besonders bewandert bin, da meine Schwester zeitgleich mit mir begonnen hat und mich in der Vergangenheit bei den organisatorischen Abläufen unterstützt hat. Sie steht kurz vor dem Abschluss ihrer Fahrschulausbildung.

Habt ihr Erfahrungen oder Kenntnisse darüber, ob eine Rückerstattung in solch einer Situation möglich ist? Vielleicht hat jemand von euch bereits eine ähnliche Situation erlebt oder kann aus der Perspektive eines Fahrschulinhabers Licht ins Dunkel bringen.

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Verwirrt durch Bußgeldbrief?

Ich bin 20 Jahre alt und wurde vor ein paar Wochen zum ersten mal geblitzt. Der Bußgeldbrief ist jetzt angekommen, und weil ich sowas noch nie gemacht habe, habe ich ein paar Fragen.

Ich habe eine Geldstrafe, Punkte und einen Monat Fahrverbot bekommen. Einspruch oder soetwas möchte ich nicht einlegen weil mir bewusst ist, dass ich wirklich zu schnell war.

Meine Fragen:

1. In dem Bußgeldbrief steht keine Bankinformation oder sonst irgendeine Zahlungsmöglichkeit, an die ich die Geldstrafe überweisen kann. Wie, bzw. an wen soll ich die Strafe Zahlen? Oder kommt noch ein Brief mit der Zahlungsmöglichkeit?

2. Da ich Ersttäter bin darf ich ja den Monat Fahrverbot innerhalb der nächsten 4 Monate aussuchen. Wie genau suche ich den Monat aus? Muss ich jemandem bescheid geben, welchen Monat ich aussuche, oder einfach innerhalb der 4 Monate unangekündigt mit dem Führerschein zur Polizei gehen um um ihn abzugeben?

3. Im Brief ist auf der letzten Seite so ein "Betroffenen Anhörungsbogen", den ich bis zu einem bestimmten Datum ausgefüllt wieder zurück schicken muss. (könnte jetzt ne dumme Frage sein, stelle sie zur Sicherheit aber trotzdem). Der Monat Fahrverbot beginnt nicht ab dem Zeitpunkt, an dem die Behörde den ausgefüllten Betroffenen Anhörungsbogen bekommt oder?

4. In der Überschrift steht "Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit" heißt das, ich habe jetzt irgendein Verfahren, wo ich hingehen und Aussagen muss??

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe :)

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