Brauch ich Mpu?

3 Antworten

Von Experte nancycotten bestätigt

Kommt drauf an, ob die Trunkenheitsfahrt noch im zentralen Fahreignungsregister gespeichert ist oder nicht.

Wenn keine Sperre angeordnet und keine Fahrerlaubnis entzogen wurde, beträgt die Tilgungsfrist bei einer Straftat lediglich fünf Jahre und beginnt ab Rechtskraft des Urteils zu laufen.

Wurde hingegen eine Sperre angeordnet oder die FE entzogen, beträgt die Tilgungsfrist zehn Jahre und sie beginnt auch erst fünf Jahre nach dem Urteil zu laufen.

Nachdem eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht ist, darf sie dir nicht mehr vorgehalten werden, d.h. die Behörde darf wegen dieser Tat keine MPU mehr anordnen.


daniyo1310 
Beitragsersteller
 11.04.2025, 16:18

Gespeichert ist das bestimmt noch.
jedoch verstehe ich dann nicht, wieso die ein Führungszeugnis zurätzlich wollen.

migebuff  11.04.2025, 16:20
@daniyo1310

Weil die Behörde ein solches Zeugnis grundsätzlich von jedem einfordern kann, §22 FeV:

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde hat zu ermitteln, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen und er bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist oder war. Sie hat dazu auf seine Kosten eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister einzuholen. Sie kann außerdem auf seine Kosten – in der Regel über das Kraftfahrt-Bundesamt – eine Auskunft aus den entsprechenden ausländischen Registern einholen und verlangen, dass der Bewerber die Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes beantragt.
Deine Beschreibung ist leider sehr allgemein formuliert!

Du schreibst:

ich bin vor über 9 Jahren ohne Fahrerlaubnis und mit Alkohol Auto gefahren (1,8 Promille).
Ich war damals 16 Jahre alt.

Bei einer Trunkenheitsfahrt und ohne Führerschein, hast du zwei Straftaten begangen.

Zum einen bist du nach §21 StVG ohne Fahrerlaubnis gefahren und zum anderen hast du dich einer Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Strafgesetzbuch) schuldig gemacht.

Du möchtest wissen:

Muss ich den MPU trotzdem machen ?

Das hängt maßgeblich davon ab, ob die Führerscheinstelle berechtigte Zweifel an deiner Eignung zum Führen von KFZ hat.

1,8 Promille mit 16 Jahren ist schon eine Hausnummer.

Woher hattest du das Fahrzeug?

Gab es einen Unfall?

Welche Strafe/Auflagen hat das Gericht verhängt?

Die Füherscheinstelle will sicher wissen, ob sich dein Trinkverhalten inzwischen geändert hat.

Meine persönliche Meinung ist:

Letztendlich kannst du nur abwarten. Es macht wenig Sinn, sich jetzt verrückt zu machen.

Wir eine MPU verlangt, kannst du es nicht ändern. Falls nicht war alle Aufregung umsonst.

MPU wegen Trunkenheitsfahrt

Einen Überblick zu Ablauf und Kosten der MPU findest du hier:

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/mpu/mpu-kosten/

Tipp:

Die Verjährung beträgt 15 Jahre. Danach werden sämtliche Einträge gelöscht und du könntest den Führerschein garantiert ohne MPU machen.

Viel Erfolg!

Beantrage ein Führungszeugnis und leg dies vor und dann schaust was auf Dich weiterhin zu kommt