Brauche ich für eine Klasse A Erweiterung noch mal das Erste Hilfe-Kurs?

4 Antworten

Siehe §19 FeV:

(2) Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe wird durch die Bescheinigung einer für solche Schulungen amtlich anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, geführt. Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.

Du brauchst keine neue EH Bescheinigung.

Allerdings macht es nach 6 Jahren durchaus Sinn es im eigenen Interesse (und der Mitmenschen) nochmal aufzufrischen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ausbilder Erste Hilfe

Ich musste den Nachweis vorlegen.

Wenn Du einen EHK bei der damaligen Beantragung der Fahrerlaubnis Klasse B mit abgegeben hast, dann liegt der Behörde der Schein in deiner Führerscheinakte vor.


AlbaKiNqZz 
Beitragsersteller
 08.04.2025, 21:45

Auch wenn es eine andere Führerscheinstelle ist als beim ersten schein?