"Mutter ist erlaubt, Freundin nicht!" - Stimmt das wirklich, dass man im Auto immer eine familiäre Begleitperson braucht, wenn man den Führerschein mit 17 hat?
15 Stimmen
10 Antworten
es muss eine eingetragene Begleitperson sein.
BEGLEITPERSONEN
Voraussetzungen:
- mindestens 30 Jahre alt
- seit mindestens 5 Jahren durchgängig gültige Fahrerlaubnis der Klasse B
- maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister
Die Begleitperson muss nur alt genug sein (über 30 Jahre alt), einen Führerschein der Klasse B besitzen und nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben. Unter diesen Voraussetzungen kannst du jede Person bei der Anmeldung zum FS angeben.
Es ist jeder erlaubt, der die Vorraussetzungen erfüllt.
Nur haben 17 Jährige halt eher selten Freunde, die die Vorraussetzungen erfüllen.
Aus dem Grund sind es meistens eben Eltern oder andere Angehörige.
Aber sofern die Freundin (oder welcher Bekannte auch immer) min. 30 ist, seit min. 5 Jahren Klasse B hat und max 1 Punkt hat.... geht's ebenfalls.
Es interessiert niemanden, in welchem Verhältnis du zur Begleitperson stehst.
Die Person muss 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren den B-Führerschein haben und darf max. 1 Punkt in Flensburg haben.
Wenn das gegeben ist, kann das deine Freundin sein, oder dein Nachbar, oder dein letztes ONS...
Der durchschnittliche 17jährige Junge wird halt nicht in einer Beziehung mit einer Frau ü30 sein, dürfte die Aussage kommen dass es nicht die Freundin sein darf.
Nein, darf auch ein Nachbar sein solange die Voraussetzungen als Begleitperson erfüllt sind (und offiziell als Begleitperson eingetragen)